September 1698. 737
brüdcr in der Stärke von 300 Haushaltungen durch die eidgenössischen Orte sich nach Deutschland zu begebenbeabsichtigen, bcsaiinneln sich die Abgeordneten der V evangelischen Städte, um für den Durchpaß dieser Un-glüklichen die nöthigcn Maßregeln zu verabreden. Zu diesem Zwckc werden auf Ratifikation der Obrigkeitenfolgende Beschlüsse gefaßt: l. die Auswanderer sollen mit Bcnüzung der günstigen Jahreszeit ohne Auf-enthalt aus der Eidgenossenschaft entfernt, aber trostlich behandelt und versorgt werden, ungeachtet die cvan-gclischm Orte hitfür von den Beteiligten nicht angegangen worden sind; 2. in Genehmigung des Gutachtensvon Bern wird verabredet, daß lrztcrcr Ort die Ankommenden an der Grenze in Empfang nehme und inAbthcilungcn von sechözig bis hundert Personen nach Brugg führe und mit den nöthigcn Reisegeldern (täglichwenigstens sechs Kreuzer auf den Kopf) versehe; 3. Bern stellt in Brugg einen Commissär auf, der dieLeute von da in gemeinen Kosten nach Rafz und Hcrblingen im Schaffhausischcn fordert; derselbe soll durcheinen Eommissär von Zürich und Schaffhausen untcrstüzt und von diesen namentlich der Paß durch dieGrafschaft Baden, sowie die erforderliche Fuhr besorgt werden; 4. in Rafz wird mit Rath dcS LandvogtSvon Egliöau die Fuhr bis Hcrblingen Jemanden anders übertragen, indessen sich die Eommissärc nachHcrblingen verfügen, die Leute in Empfang nehmen und sie bei der Stadt Schaffhauscn vorbei nach Tuttlingen^Ucn, nachdem vorher den Flüchtlingen die eine Hälfte der bestimmten Reisegelder zur weitem Selbstvcr-bstegung i» Deutschland übergeben worden ist; 5. in Stuttgart oder Tübingen soll durch eine» schaffhausischcnKommissär die andere Hälfte der Reisegelder ausbezahlt werden, jedoch mit der Weisung an die Auswanderer,b"ß sie jezt ihr Glük selbst versuchen und alle Gedanken an eine Rükkehr in die Eidgenossenschaft ausschlagenWilcn; 6. solche, welche wegen Krankheit zurükblcibcn müßten, oder sich vcrschlcichcn, oder wieder zurükkchrcnWllten, sollen an den nächsten Ort zu möglichst einfacher Verpflegung in gemeinen Kosten versorgt werden;^ für die Bestreitung dieser Kosten wird die Bildung cincö Fonds von 3000 Rcichsthalcrn nach der fünf-fiädtischcn Scala erkennt, in der Meinung, daß Bern sein Bctrcffniß von l065 ReichSthalern an seinen Ausgaben^rechne, die übrigen Orte aber ihre Quoten nach Schaffhauscn senden, mit Ausnahme von 300 Reichs-adlern, welche Zürich seinem Commissär in Brugg auf Rechnung seiner Veranlagung von 750 Rcichsthalcrn^Puschicßeil hat. Sollte dieser Fond nicht ausreichen, so ist derselbe nach Proportion zu erneuern; 8. evan-bAhch GlaruS, Appcnzell-Außcrrhodcn, Mülhausen und Biel werden eingeladen, sich an diesem LiebeSwerkc"ach dxx ncunörtischen Scala oder durch freiwillige Beiträge zu bcthciligcn; 9. die Fürsten von Würtembcrg,^ssm-Kasscl und andere sollen in gemeinem evangelischem Namen angegangen werden, die Reise dieser ver-fügten Glaubcnöbrüdcr zu erleichtern und zu fördern. Die Meinung SchaffhauscnS, daß dieser Durchzug derAuswanderer besser über Wasser als über Land durch das Schaffhaustschc geschehen könnte, findet eine all-^"igc Widerlegung, welche, wie man hofft, auch dortiger Obrigkeit einleuchten wird. I». Basel beklagt sich,ihm die freie Zufuhr aus dem Elsaß und dem Sundgau noch immer abgeschnitten sei, und ersucht die^""gclischen Orte um kräftige Instruction zu dicöfälligcn Reclamationcn bei Frankreich, sofern der französische'sandte bis auf nächste Tagsazung die in Aussicht gestellte Remcdur nicht bewerkstellige. Die Gesandten^'ttnchmen, dieses Gesuch ihren Obrigkeiten zu empfehlen.
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