528 August 1694.
Ein Schreiben von Zürich vom 13/23, August spricht sich zwar auch gegen den sofortigen Abruf dMttSchillinge aus, sczt aber die Sache auf so schroffe Eonditioncn, daß man wohl sieht, wie Zürich sichoffene Hand behalten will. Die bctheiligten Orte Schwyz und Zug behaupten, ihre Schillinge seien ebensogut und thcilwcise noch besser, als die in großer Quantität geschlagenen Zürcherschillinge. Zug will >">rfür ungefähr 24,l)»0 Gulden solcher Münzen geschlagen haben, Schwyz seit etwa sieben Jahren annäherndie Hälfte dieser Summe. Beide Orte anerbieten sich, durch ihre mitgenommenen Münzmcistcr die Probe zuleisten, daß der Schrot und Gehalt ihrer Schillinge den Abruf nicht begründen. Den übrigen Orten ist ^Abruf dieser Münzen in Bern und Solothurn auch nicht lieb, und hätte man sich nach ihrer Ansicht >»der Versicherung beider Stände Schwyz und Zug, daß sie das Münzen einstellen »vollen, wohl könne»ruhigen lassen. Wenn man aber aus die Sache eingehe, so wisse man, welche empfindlichen WirkungenMißordnung im Münzwescn habe; die Eidgenossenschaft könne ohne eine durchgängige Ordnung hierin »bestehen. DaS beweise die Erfahrung seit mehr als siebzig Jahren; eS sei unnüz zu erzählen, waöSchaden und Nachthcil die verschiedene Valutation der Sorten, dann der mehr oder minderhaltigc ^ /später die Ucberhäufung der kleinen Handmünzcn, nachgchcndö der Aufwcchscl der groben Sorten, und so g^der dadurch benöthigtc Abruf bald dieser, bald jener Münzgattung durch Stokung des Handels und ^wirrnng unter dem gemeinen Mann angerichtet haben; nichts falle dem gemeinen Mann empfindlichedie Wahrnehmung, wie er in dem mit Mühe und Schweiß erworbenen Gelde durch Gewinnsucht cmzcParticularcn oder einer Obrigkeit verkürzt werde. Die vielfachen Verabschiedungen der Tagsazungou^^bald hier bald dort nntcr verschiedenen Verwänden umgangen worden. Erwäge man, wie bei dieser ^läge jährlich eine große Masse grober Münzsortcn außer Landes kommen, da man der Nothwendigkelto»
Früchten, Wein, Salz, Eisen, Gewürz, Seide, Tüchern u, s. w, nicht entbehren kann, und wofür die gen'gHandmünzcn nicht verwendbar sind, so sieht man, daß hierin wahrhaftig Ziel und Maß von ^'etb
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Luccrn sei von einem gewissen Münzmcistcr jährlich etliche tausend Gulden Gewinn anerboten worden,man ihm die Prägung in dem dermalen läufigen Schrot gewähre. Zürich und Bern anerbieten yehdingS, ihre Münzen gemäß den Verabschiedungen von 1653 und 1654 mit groben Sorten einzulösen, ^sind sie die ersten gewesen, welche mir ihren Schillingen und Halbbazcn und andern Sorten auf den ^maligcn Gehalt gefallen, ja thcilö ebenso schlecht, thcils noch schlechter geprägt haben, als jcztZug thun, wcßhalb es mit jenem Anerbieten noch nicht gcthan ist. Die Ansicht aller V Ortedahin, es sollten sich die gesammtcn Orte zur zeitweiligen Schließung der Münzen verstehen, und ^nur nach gleichem Schrot und Korn geschlagen »Verden, was auf einer nächsten gcmcincidgcnössisch"^^sammcnkunft angeregt werden soll. Den Spccialfall betreffend erklären Schwyz und Zug, daßMärz daselbst das Münzen eingestellt ist, und zu mehrerer Sicherheit die Steinpcl in obrigkeitliche»» 'liegen. Von diesen Ansichten und Erklärungen wird Zürich, Bern, Frciburg und Solothurn inSchreiben Mitthcilung gemacht, mit dein Ersuchen, den abgerufenen Schillingen, da sie nicht schlichals andere, wieder den Lauf zu lassen, ansonst man sich anch zu einen, Abruf der kleinen Münze»^ ^Orte entschließen müßte, wodurch der Widerwille in der Eidgenossenschaft nur vermehrt würde; ^.^ri»,Einstellen der Münzprägung in den beiden Orten könnte man dann auch den fremden Kippern u»d 'welche solche Münzen nachmachen, am ehesten auf ihren schlechten Gcwcrb kommen und der Einsch'" ^wehren. Auf den Fall einer nicht befriedigenden Antwort behält sich Luccrn vor, gegen das ^schlechter Münze das Geeignete zu verfügen. Schließlich »vird noch empfohlen, »nit der Prägung