Juli 1kl>4.
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Saterland, den Gcncralstaatcn das Interesse dcr evangelischen Eidgenossenschaft und namentlich die Einschließung^rsclbcn in dril gchofftcn Friedensschluß angelegentlich empfohlen. Dcr niederländische Gesandte, welcher um^Ücrstüzung dieses Schrittes ersucht wird, sagt dieselbe bereitwillig zu. Bern wird freigestellt, beim dortscitS^sidircndcn großbritannischen Gesandten in gemeinsamem evangelischem Namen ein gleiches Gesuch zu stellen.
Das Gesuch dcS fürstlichen Stiftes Kempten um ein Anleihen von 50,000 Rcichsthalcrn zu Gunsten^ evangelischen Gemeinden Groncnbach und HcrbiShofcn mit Verpfändung dcr Herrschaften RothcnstcinThcinsclberg wird aus Besorgniß vor Jnconvcnicnzcn höflich abgelehnt. «I. Mit Schreiben vom26- übersenden die kurpfälzischcn Kirchenräthc von Frankfurt aus eine spccificirte Rechnung über^ Verwendung dcr lcztcn Liebesgabe und bitten um eine neue Untcrstüzung für ihr Kirchcnwcscn. Auf^ehmigung dcr Obrigkeiten »verde» ihnen 2000 Rcichöthalcr nach dcr neunörtischcn Repartition zuerkannt.'- Auf Ansuchen des refugiirten französischen Pastors Le Fcvrc, dermalen wohnhaft in Kopenhagen, werdenGenehmigung dcr Obrigkeiten von den V evangelischen Städten behufs Lcdigung dcr um des Glaubens"uf den französischen Galeeren gefangenen Mitbrüdcr 100 Rcichöthalcr bewilligt. «. Die gleichen Vädtc erkennen unter RatificationSvorbchalt der ncugcgründctcn evangelischen Gemeinde Williamödorf in dcr^Mithischf» Herrschaft auf drei Jahre je einen Beitrag von 100 Rcichöthalcr». Den Pfarrpfründen'^bishofcn lind Gröncnbach werden die gewohnten Zulagen zuerkannt. I». Da Mülhausen die Besoldung^ Pfarrers zu Jllzach übernommen hat, werden für dieses Mal dcr Wittwc deö verstorbenen PfarrersLander Manz 80 Gulden verordnet; desgleichen wird der Wittwc des verstorbenen Pfarrers zu Hcrbiö-^ für ein und alle Mal eine Untcrstüzung von 72 Gulden gewährt. I. Dcr Pfarrpfründc Mariakirch^ von dc» v evangelischen Städten sammt Mülhausen und Biel die gewohnte Zulage von 200 Gulden'Pgt. it. Da die Abschiebung dcr französischen Flüchtlinge wegen den bösen Zeiten bisher nicht möglich. ist, und ein früher den Orten mitgcthciltcS Jntcrccssionalschrcibcn deö Kurfürsten von Brandenburgz„ ci,,cr dicSfälligcn Besprechung Anlaß gibt, so eröffnet Bern, cö sei zwar bereit, die Hälfte dcr's Innen, Gebiete sich aufhaltenden circa 7<1l)t) Flüchtlinge zu behalten, dcr übrigen hoffe cö sich behufs"Ngcr Repartition in den übrigen Orten zu entladen. Dagegen wird von den andern Orten cinmüthig.^ülvcudct, die Pcrsonalrcpartition sei eine mehrmals besprochene und durchaus unzuläßigc Sache; dagegen^ 6" crkleklichcn Beiträgen crbictig, nameittlich stellt Zürich, nebst fernerer Verpflegung von 700A »>nstenö auf dem Untrrstüzungsctat befindlicher Flüchtlinge, einen Beitrag von l 0,000 Gulden ind>c wogegen dann Bern seine Flüchtlinge bis künftigen Frühling behalten sollte; inzwischen werde fürI^bei, ctwa ein bleibendes Unterkommen gefunden werden können. Bern geht auf dieses Ansinnen ein,>h>» von den übrigen Orten für die Zeit vom 15. April 169-1 bis 15. April 1695 die Hälfte von^" Gulden, als dcr muthmaßlichcn Untcrhaltungösumme, vergütet »verde. Dieser Vorschlag wird mit^bcj ^ raserenäum gcnoininc»,. Gegenüber evangelisch Glarus u»,d Apprnzcll-Außcrrhoden »virds. Envartling ausgesprochen, daß sie sich für den Uutcrstüzungsfond durch Aufnahme frciwilligkr6)ütig bcthciligcn werden. I. Dcr Abgeordnete der Stadt St. Gallen beschwert sich auftragsgemäßEingabe über zu hohe Veranlagung bei Steuern für Zwckc der evangelischen Rcligionsgcnosscn.cingc»vcndct, die neun- und sicbcnörtische, so»vic die fünfstädtischc Repartition seien auf dcrBaden 1079 fcstgcsczt worden; da St. Gallen vermöge seines Handels m gedeihlichen Ver-lan stch^ cnvartc man, es »verde auch fürdcr auf gleichen, Fuß zu solchen LicbeSwerkcn beitragen.