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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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Mai 1694,

als einem dritten competirlichen und uninteressirtcn Stand zufallen würde. Wird also M, G, Herr Landv»^alles Vermögens trachten, einmalen vor allen Dingen die mehreren Stimmen der trois Ustats zu gewinne»/und sich derselben zu versichern, oder unerheblichen Falls den Sachen einen solchen tour oderruntz"geben, daß die Nomination der Stände nicht etwa dem Gubernatoren, so er auf dieselbe instiren wollü/geben oder gelassen, sondern die Sach aus seinen und allen nicht versicherten Händen, wie oben gess'^'gezogen werde: durch welche Mittel die Stadt nicht nur in eine immerwährende Sicherheit gesczt, sondc»»auch die diesmalige Succession der Frau von Nemours unfehlbar in die Hände gespielet würde, Esaber der G, Herr Landvogt, wie die Sachen von Zeit zu Zeit sich anlassen, den Gnädigen Herren ^Cammer zu berichten, allezeit aber auch seine Meinung und Sentimcnt beizusezen wissen.

Es können aber M, G, Herren auch wohl erachten, daß wann derselbe dorten in Neuenbürgangelangt sein, er allerlei Zulauf von Leuten haben werde, und weilen deroselben Interesse untersclss^'also auch demselben nach unterschiedlicher Faction, als die so dirsmals in (Rarxss der Conty'scheni ^andern aber, so in Hoffnung der beurlaubten Stell zu bekommen, der Nemourischen zugethan sein wc>^"'als haben die G. Herren erachtet, daß mit diesen Leuten auch zweierlei Sprachen zu führen sein werde,zwar mit denen, so diesmalen in den Lkarxe«: daß hiesigen Stands Interesse nicht erfordere, undGnädigen Herren gar nicht gern sähen, daß in den elmrxes durch Absezung der eint oder andernviel Aenderungen vorgehen. Könnte also der Herr Landvogt bei denselben wohl Hoffnung machen, »»Recommendation bei der Frau Herzogin von Nemours ihnen ihre zu conserviren helfe, die a»

aber in ihrer Hoffnung bei Abänderung der Regierung promovirt zu werden zulassen, .

Sonsten sind ja die G, Herren in den Gedanken, daß je weniger die Frau von Nemours bei >/^Ankunft mit Entsazung oder Abänderungen des eint und andern sich werde vermerken lassen, stes den Zugang ihr zu der verlangenden Succession facilitirt werde. Wird demnach nicht vor unthunlich!halten, wann der G, Herr Landvogt ihr würde bei schikender Occaston verdcuten, wann sie sich ctweGelindigkcit ohne Dräuen oder Melden, die eint oder andere anders zu versehen, würde rcrl^

lassen, und gelassenlich erzeige», sie den Weg zu ihrer Prätension sechsten ziemlich bahnen würde, ^ "aber hier des Herren Landvvgts Prudcnz überlassen, hievon so viel zu reden, als dieselbe nach Besch»»und Aussehenheit der Dingen es gut erachten wird. >

Und wie verlautet, daß die Frau Herzogin ins Land kommen soll, als wird auch nicht ist^'!^bei diesen Conjuncturen mit dem Landvogt zu besprechen und von den diesmaligen Sachen mit dc>»^ ^Unterred zu halten begehren werde; in welchem Fall dann er der Frau Herzogin soll bedeuten lasse», »»zwar von seiner Oberkeit an sie kein Crcditiv aufhabe, wolle aber dennoch als ein Privatsperson ihn» ^die Ehre geben, sie zu besuchen; dannzumalen der Herr Landvogt auch mit ihra von den Sache» ^reden, und sie hiesigen Stands guten Willens und Zutrauens gegen sie vertrösten mag, also jedoch/ ^Ihr, Herr Landvogt, Euch allzeit nicht anders, als mit unvcrgrciflichen tsrminis Avneralibus hcrauslawim Uebrige» auch vermeldet, daß Ihre Ankunft Ihr euer Oberkeit bereits kundgethan, welche da»»crmangeln werde, ihre Freude mit Civilität gegen ihra zu beweisen,

Und wie es auch wohl sein kann, daß Herr (llwvalier ä'^nxonISms den Herrn Landvogt d»^ ^Visite complimentiren würde, so fänden die Gnädigen Herrn auf vorgefallene Frage, wie der Herr ^»'in solchem Fall sich zu verhalte» habe, ob Ihr dieselbe mit einer Gegenviflte, ungeachtet er miteiner Souvcränetät und zu ablegiren befugten Stand bekleidet und versehen ist, bezahlen sollet; daßwann diese vermuthete Visite nicht geschehen; darzu dann auch nicht Anlaß zu geben, der Herrseine Ankunft thme nicht notificiren soll. Wann aber dennoch Ihr, Herr Landvogt, von Ihme ebovalwr ^würdet, ist Euch zugelassen, Ihme mit einer andern Visite zu antworten. Betreffend aber den Herr»natoren, wann derselbe Euch Herr Landvogt durch Zemands complimentiren ließe, so könntetdiese Civilität mit an ihn Schikung des Herrn Hauptmann von Wattenwpls, Eucrs Schwag"^beantworten. Wann er Herr Gubernator aber in Person eine Visite ablegen würde, werdet Ihrvogt alsdann dieselbe mit einer Gegenvisite zu retribuiren wissen,