— 241 —beamten an ihrer Spitze, verfügen sich nach dem Versamm-lungsort jenes Klubbs, treiben die anwesenden Mitgliederauseinander, erbrechen den Schrank, worin die Papiereder Gesellschaft verwahrt werden, nehmen diese heraus undbringen sie nach der Gerichtschreiberei des Amtes. Diesesbetrieb die, durch den Beschluß vom 16. vorgeschriebeneProzedur mit großem Eifer. Unter den erwähnten Papie-ren fanden sich mehrere, die es deutlich bewiesen, daß,weit entfernt Unruhen zu erregen, vielmehr einige Mit-glieder nachdrückliche Reden gehalten hatten, um die auf-brausende Hitze, gleich in ihrem Beginnen, zu unterdrü-cken. 11)Der versammelte Kriegsrath schreitet zur Verurthei-lung der Schuldigen. Zwei und zwanzig Schweitzer vonChateau Vieux werden zum Galgen, einer wird zumRade, und vierzig werden zu den Galeeren verdammt. An-derer Seits ist auch das Oberamt zu Nancy nicht müßig;es giebt einen Verhaftsbefehl über den andern. Einer die-ser Befehle war gegen den Bürger Mollevant gerichtet,der damals ein Mitglied des Departements=Direktoriumswar. Sein Verbrechen bestand darin, daß er die Volksgesellschaft zu Nancy gestiftet hatte. Unter diesem Vor-wand mußte er eine Menge Demüthigungen erfahren, unddas Oberamt trug es, samt den übrigen konstituirten Ge-walten bei der Nationalversammlung darauf an, daß sie11) Bei der Untersuchung ist erwiesen worden, daß eine Menge Pa-piere, und sonderlich eine Korrespondenz mit den Jakobinern zuParis, in demselben Augenblick ist verbrannt worden, als diesiegenden Truppen sich der Stadt bemeisterten.Der Ueberſ.Prüdb. Irrth. tr. Bd.
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten