Dcccmber 1üü9.
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Zustimmung zu cincr Uutcrstüzung der Picmontcsen und crbittct sich Mitthcilung allfällig anderer zur Ver-handlung kommender Punkte. I». Die anwesenden Orte eröffnen sich allseitig ihre Instructionen, welcheübereinstimmend dahin lauten, den Picmontcsen in ihrer Roth bcizuspringcn. Hierauf wird mit dem nicdcr-ländischcn Gesandten in Confcrcnz getreten. Dieser eröffnet, er habe auö eigenem Antrieb 590 Rcichsthalcra» die Picmontcsen verwendet und den Gcncralstaatcn einen empfehlenden Bericht erstattet, in Folge dessen^hu> die Weisung zugekommen sei, für ein Mal 1999 Rcichöthalcr für dieselben anzuwenden. Weiterer Auf-läge st; ^ gewärtig. Was von den leztcn holländischen Collcctengcldcrn noch übrig sei, könnte nun^ gegenwärtige Noth angewendet werden. Der englische Gesandte habe die Angelegenheit ebenfalls demKönige empfohlen; vom Kurfürsten von Brandenburg seien Subsidicn zu erwarten; Würtcmbcrg habe den)allcutcn den Aufenthalt neuerdings zugesichert. Er sei ganz bereitwillig, mit und neben dem britannischensandten allcö Mögliche für diese Unglüklichcn zu thun. Hierauf wird der savopischc Gesandte durch vier^"rcn st, die Confcrcnz abgeholt, welcher die erwiesene Ehre verdankt, den guten Willen dcö Herzogs gegen^ Thallcutc versichert und in Ermangelung dicsfälligcr Instructionen sich anerbietet, alle gewünschten Gesuche'den Herzog zu empfehlen. Auf dies wird ein vom niederländischen Gesandten für sich und Namens dcöanuischen Gesandten, sowie von den evangelischen Orten abgefaßtes Schreiben dem savopischcn Gesandten' Händen des Herzogs übergeben, worin lczterer ersticht wird, daß die in Gcmäßhcit der landesherrlichen, uubniß in ihr Vaterland zurükgckchrtcn Picmontcsen aus ihrer „diesmaligen engen Wohnstatt besser und^^'ucr cm einen sichern Ort auö einander gezogen und mit Nahrung und Decke zu ihrer Nothdurft medcnsfrist für eine kurze Zeit versehen werden", womit die Gesuchstcllcr zugleich alle mögliche Mitwirkungachern. Gleichzeitig wird ein UntcrstüzungSgcsuch an den Kurfürsten von Brandenburg und an den Land-zu Hessen-Kassel erlassen. Endlich wird Zürich beauftragt, im Namen der evangelischen Orte an^bstand Holland ähnliche UntcrstüzungSgcsuchc zu erlassen. Da die große Noth aber auch eine eigene^Heiligung der Orte erheischt, wird vorläufig beschlossen, die Reste der picmontcstschcn Steuern, nämlichbcs^'^' ^ ^ Z""bh und 292 Gl. 17 Schll. 4 H. in Basel, sogleich an den Beauftragten">cderländischen Gesandten in Turin abzusenden. Daö Begehren von Bern, es solle ihm vor Allem sein) ausstehendes Guthaben von 1868 Kronen vergütet werden, wird mit der Bemerkung abgewiesen, daß^ ^siircndcn Stcucrgcldcr Eigcnthum der Picmontcsen seien und ohne deren Zustimmung nicht zur Com-b'std ^"wendet werden können; die Ausgleichung unter den Orten sei eine andere Sache. Im WeitemRc a Genehmigung der Obrigkeiten nach der fünfstädtischcn Abthcilung ein Zusammcnschuß von 3999b , thalcrn beschlossen, wobei man sich auch auf die von GlaruS und Appcnzcll-Außcrrhodcn schriftlich,bcißmündlich gegebene Versicherung cincr freiwilligen Steuer verläßt. Dabei wird verabredet,Zuschuß behalte, bis man wisse, waö aus dem Ausland komme und waS davon und>»i, " ^hchikt werden müsse. Dem niederländischen Gesandten wird von diesem Beschluß nur so vielOh. daß cm die Obrigkeiten ciu bezüglicher Antrag gestellt worden sei. «. Auf Genehmigung derflilir^^" dem Stadtschrcibcr Spciöcggcr in Schaffhauscn für seine Bemühung mit der RcchnungS-(Tjx Picmontcsen der übrigbleibende Betrag von 146 Gl. 57 Krz. als Gratification zuerkannt. «I.^thest^ ^^dtc.) Schaffhauscn proponirt, cS sollen die kurpfälzischcn Kleinodien unter die bcthciligtcn OrteHörden. Dagegen wird aber eingewendet, durch die Verthcilung vermindere sich der Werth derselben,vv» beschlossen, cS soll jedes Ort sich um Käufer umsehen, v. (Zürich und Bern.) Zürich, welchesersucht wird, seine 299 Mann nach Genf abzuschiken, entschuldigt sich mit mangelnder Instruction,