358
August 169(1,
191.
Jahrrechmmg der die IV euuetbirgischen Vogtcien regierenden XII Orte znLuggarus. 1(»i10, nach dem III. August.
«a»to»sarch!»>c Tchafsl>a»sc» u. Basel. Abschi-s>c,
Gesandte: Die nämlichen wie zu Lauiö.
Das Verliandelte sehe man im Abschnitte Hcrrschaftsangelegenhcite»:
Vogtci Luggaeus. ». Art, 120, Anstände mit Mailand, «. Art. 25. Allg, Verordnungen, LandeSverwaliu "!i
>». „ 93. Zölle. «I n, v. „ 50, 5l. Jnsttzsachen, Recht, Gericht.,
« an« dem BaSlerexemplar.
192.
Konferenz der evangelischen Orte und Stadt St. Gallen.
Aarau. IliiX», o. It. August. (Anfangs August a, K.)
2taatAarchiv Altrich. Allg. Abschiede Bd. stst, 5ol. 3. — TtaatHarchiv Vern. Englandbuch Bd. 9, S. 2115.
Gesandte: Zürich, Johann Heinrich Escher, Bürgermeister; Andreas Meyer, Statthalter;
Kaspar Landolt, Sckclmcistcr. Bern, Niklauö Dachsclhofcr und Samuel Jcnncr, beide Vcnncr u»dRaths. Evangelisch Glaruö, Friedrich Zweifel, Statthalter. Schaffhauscn. JohannNcukomm, Bürgermeister; Johann Konrad Wäpfcr, Sekclmcistcr. Appcnzcll-Außcrrhoden-Zcllwcgcr, Landammann. Stadt St. Gallen. Tobias Schobingcr, Sckelmcistcr.
Gcniäß dem Bcschlußc der evangelischen Konferenz zu Aarau vom 10/2(1 Juli wird in die Berat) ^dcS vom englischen Gesandten eingegebenen Gcgcnprojccts der Vereinigung mit Großbritannien cinstwDie Confcrcnz einigt sich über folgende Abändcrnngöbcgchrcn: 1. Zu Art. 1. Die Herren Eidgenossen ^ ^sich in dem Tractat mit England die Hände nicht binden und nicht vorschreiben, wie weit ihre „Frankreich dienen und nicht dienen sollen, 2, Zn Art, 3. Die Volker dürfen in England.nur zur DGder drei Königreiche und zum persönlichen Dienste dcS Königs verwendet werden. Die Stadt St. ' ^will auch eine Compagnie in die englische Werbung geben. 3. Zu Art. 4, Zürich und Bern wollen stt?Ernennung der Obersten und Hanptlcutc vorbehalten, die andern Orte aber dem König überlasse», ^in dem Sinn, daß der König bei Lcdigfallung solcher Stellen nicht auf Personen aus dem gleiche» K"' ^die sie vorher innegehabt, beschränkt sei. Alle Orte sind einstimmig, daß die Wahl der UntcroffuuG ^Hauptlcuten zustehe. 4, Zu Art. 5. Ans dem Rechte, die Völker in Kricgszcitcn zum eigene»zurükzuzichcn, wird nicht so fest bcharrt; doch soll die Zurükfordcrung einer Anzahl Officicrc statthast5. Zu Art. 8. Zürich ist für eine Kapitulation auf französischem Fuß; Bern gefällt die englische CapG'^mit dem Supplement der 12,000 Pfund und einer Gratification von 20 Mann. Die andernlcztcrm Antrag nicht entgegen, wiewohl ihnen die richtige Kapitulation von sieben Thalcrn auf de» - ^lieber wäre. Bern begehrt, daß der Sold nicht erst bei der Musterung auf der Grenze, sonbG'