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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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Januar 1689,

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^sandten, welcher diesfalls seine Verwendung zusichert. Es wird auch der rottweilischc Abgeordnete, SindieuSeybkl, vom französischen Gesandten bei Anlaß der LegitimationSfricrlichkeit mit und neben den cidge-"^sischcn Gesandten zur Tafel geladen, i». Schwyz beantragt, wenn von einem Ort in der Session ein^ ^ ^st^lr werde, solle derselbe in alle Abschiede gcsczt werden. Wird in den Abschied genommen. <>. Auf" Antrag von Schwyz wird neuerdings verabschiedet, wenn ein Franzose eine schweizerische Compagnic an^>"gc, so soll ihr nicht gestattet sein, weder den Namen eines Schweizers, noch den schweizerischen°>Nt »clschlag zu gebrauchen. I«. (Die VIII alten Orte.) Die harten und thcilwcise drohenden Ein-' ungen der sulzischcn und klcttgauischen Amtölentc beim Abt von Rheinau und dem Landvogt zu Badenl n die Postirnng eidgenössischer Wachen außerhalb der Rhcinbrüken bei Rheinau und Kaiscrstuhl werdenbl rcmonstrirt, indem dies in KricgSzeiten jederzeit so geübt worden ist und diese Maßnahme nicht eineMng fremder Jurisdiction, sondern den Schnz des Vaterlandes brzwckt, wovon man auch künftig nicht'verde. (Die VII daö Thurgau regierenden Orte.) Dem Landvogt wird anheimgcstellt, bei^ strenge» Winterszeit »nd da keine Armee an den Grenzen ist, die Grenzwachen zu vermindern und die' Macht,, abzustellen. lieber seine Disposition soll er sich jedoch mit dem Abt von St. Gallen in'S Ein-)»>c» sczcn. Utbcr das WcisungSbcgchrcn dcS Landvogtcö, waS er ans General von Stadels Schreiben" Restitution ausgerissener Soldaten zu thnn habe, wird Mitthcilung der Entschließungen der Orte vor-<- (S. u. Freiümter.)

Besondere Verhandlungen der katholischen Orte.

katholischen Orte.) Luccrn älißert die Bcsorgniß, cS möchte die gegenwärtige kriegerische Be-ile», ^ Europa einen allgemeinen RcligionSkricg zur Folge haben, wie bereits bei England der Anfangvttlr ' ^'vorauf auch die häufigen Confcrenzen der evangelischen Orte hindeuten, und wünscht, daß einest»tcr6"^ Unterredung gepflogen werde, wie man sich zu verhalten habe. Man verspricht sich allseitig alle"hne Llufrcchthaltung des ivahrcn Glaubens. Dabei erklärt man sich aber einverstanden, daß

>>vr, ^ nichtige Ursachen keine höhere Officicrc in die gemeinsamen Vogtcien gesandt werden, da man^lw^ luvcrläßige katholische AmtSlcutc und Officicrc habe. DaS fernere Gutachten, es solle inv. ">>ch Wallis zu den Confcrcnzcn eingeladen werden, wird in den Abschied genommen,

'chrcsk/ "ut Spanien verbündeten Orte.) An den König von Spanien wird wegen Aufhebung des^hlu ^ Dankschreiben erlassen und an den spanischen Gesandten das dringende Gesuch gestellt, daß dielv. ^d geleistet werden, indem man sonst dem Herrn Cassani die Rcsidentenstcllc abschlagen würde,ei», k'ir Maßregeln gegen Mailand wegen der Zoll- und andern Beschwerden zu ergreifen seien, ob""dhchaft, oder ein NcchtSvorschlag, tvird in den Abschied genommen, x (Die mit dem Bischofl>v» verbündeten Orte.) Der bischof-basclschc Rath, Schultheiß Kaspar Ludwig Schnorf, Ritter,>»>,»^ ^strt Beschwerde, daß die biröcckischcn Dörfer außer Rheins von Seite der Franzosen noch^stchtc"'" ^"ributivncn angesucht tverden und dem Domstift, ungeachtet der früher» Gesuche, von seinen^sttcls, .'" ^^aß nichts verabfolgt werden wolle. Diese Beschwerden werden dem französischen Gesandtenstlbx . Deputation der verbündete» Orte und auf Grund eincö Memorials vorgetragen, worauf dcr-Ech kräftige Verwendung verspricht. z. (Alle katholischen Orte.) Auf den Bericht

^ daß sich immer noch Waldenscr in den Orten der andern Religion hin und wieder zerstreut