222
Juli 1W8.
Besondere Verhandlungen der katholischen Orte.
Iii. (Die katholischen Orte und der Abt von St. Gallen.) Auf den Anzug Frciburgs, wie beschwerliches sei, die HcirathSdispcnsen im vicrthalbcn und vierten Grad in Rom einzuholen, während früher t»cNuntien von sich aus Dispensen im dritten Grad crthcilt haben, wird unter Bcipflichtung zu der ve»Frciburg erhobenen Beschwerde in den Abschied genommen, ob man, da dermalen kein „rechter" Nuntius >»Luccrn sei, sich an den Papst oder an den Cardinal-Protcctor wenden wolle. Je nach der Meinung derOrte, die hierüber nach Luccrn berichten werden, wird lcztereS beauftragt, die Abänderung nachzusuchc»'Gleichzeitig wird die Sache durch Vermittlung dcS Herrn von Thür» der Verwendung des Abtes von StGallen empfohlen. Itlili. Katholisch Glarus verlangt über folgende Punkte Rath und Hilfe: l. Werde»von den evangelischen Mitlandlcutcn die Feiertage schlecht beobachtet und die Feicrtagöbrüchc nicht bcstwst'2. behaupten die Evangelischen, daß, wenn ein fremder Katholischer mit einem Einheimischen gleicher Religioetwas habe, solches vor dem allgemeinen Rath oder Gericht ausgemacht werden müsse, wo sie die MchrlP'haben, während laut dem ersten Artikel des neuen Vergleichs zwei katholische Parteien immer vor den kath»'tischen Stab gehören; 3. behaupten die Evangelischen, wenn ein fremder Evangelischer mit einem r»>heimischen Katholiken etwas habe, gehöre die Sache vor das alte Gericht oder den gemeinen Rath, währc»^laut dem zweiten Artikel des Vergleichs Anstände zwischen Parteien verschiedener Religionen vor das glc'^säzige Gericht gewiesen seien; 4. bitten die Katholischen um Weisung, wie sich die von Nicderurncn l»verhalten haben, indem sie des Vorhabens seien, eine Capelle zu bauen, da ihnen die Benuzung der alb»von Seite der Evangelischen nicht gestattet werde. Ueber den leztern Punkt ist man allseitig der Ansichtdie Katholischen von Nicderurncn sollen ihre Nachbarcn der andern Religion zu einer Erklärung veranlasst»'aus Mangel an Instruction wird aber die Sache in den Abschied genommen. In Betreff der drei crstc»Punkte werden die Herren Schultheiß Zurgilgen von Lucern und Landhofmcistcr von Thurn ersucht, ^»Bürgermeister Escher dahin zu bestimmen, daß er mit Landammann Elmer von Glarus rede, was danngeschah. Der darüber erfolgte Bericht, es sei dem Landammann Elmcr von dem Angebrachten nichts bcka»»^wird um so mehr mit Verwunderung aufgenommen, als Statthalter Tschudi erklärt, daß der Landa»»»»""an Konferenzen über diese Anstände Thcil genommen habe. Es wird daher evangelisch Glarus durch ^dringendes Schreiben ersucht, dem so klaren Buchstaben des Vergleichs nachzukommen und nicht neue Strcüblleiten zu veranlassen. Selbst die evangelischen Orte werden ihm hierin gewiß nicht „glimpfcn" u"b ^katholischen jedenfalls ihre Religionsgenosscn in Glaruö schüzcn und schirmen. III. (Die mitverbündeten Orte.) Abermals wird in Berathung gezogen, was gegenüber Mailand wegen Steigerung ^Zölle auf das Salz und andere Waarcn und wegen Rükhaltung der Pensionen und Particularanspr»^zu thun sei. Die vielen diesfalls gemachten Vorschläge werden in den Abschied genommen, mit der ^stimmung, daß, nachdem die Orte ihre Entschließungen an Luccrn werden berichtet haben, die »ötlstg^Schreiben von dort aus erlassen werden, mini». (Die V katholischen Orte.) Nachdem die Gesa»»von Frciburg und Solothurn schon verreist waren, kommt ein Schreiben aus Wallis an, worin g^'wird, daß die Waldcnscr dortiger Republik neue Unruhen gemacht haben. Hicvon wird den noch anwcsi»evangelischen Orten Kenntniß gegeben, an Bern aber, dessen Gesandtschaft schon verreist war, eine ernst'Erinnerung an sein früheres Versprechen erlassen. Von diesem Beschlüsse wird Freiburg undMitthcilung gemacht und dem Stand Wallis alle bundcsgenössischc Hilfe zugesichert, min u. «»«»<> ^