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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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Juli j687.

und bei der Stadt Bremen rüksichtlich der erwarteten Collectcn wirken werden. Bei diesem Anlaßauch Kcnntniß gegeben von dem Jntcrccssionöschrcibcn des Kurfürsten von Brandenburg bcini HerzogSavoycn zu Gunsten der Thalleute und ihrer noch gefangen gehaltenen Geistlichen. «. Bern legt ^Bericht der nach Turin abgeordneten Herren Castellan Roy und Forestier und deren Rechnung für c>>"Abwesenheit von hundcrtdrcizchn Tagen vor, welche sich auf 1659 Gl. 30 Sch. belauft. Dazu koiw»"'noch die Rechnungen der mit der Empfangnahme und Transportirung der picmontcsischcn Thalleutc >»Savoyen beauftragten Commissarien Panchaux und Cornillat, elftere von 178 und leztere von 158 Guide»Alle drei Rechnungen werden auf die anwesenden Orte rcpartirt. «I. Aus der Rechnung des Stadtschw^Spciscggcr in Schaffhauscn über den für die französischen Exulanten bestimmten Fond zeigt sich diewcndigkcit, denselben mit einem neuen Zuschuß von 1000 Rcichsthalcrn zu alimcntircn, was beschlossen wird'nur Bern nimmt die Sache in den Abschied. Das angelegentliche Gesuch St. Gullens um HcrabstZ"»^seiner RcpartitionSscala auf 5°/o wird mit dringenden Gegenvorstellungen bekämpft, welche der Abgcordw»in den Abschied nimmt, v. David Holzhalbs Rechnung über die Tranöportirungökostcn der Picino»^bis Brugg und über das gemeinschaftliche Commissariat der IV Städte laut bcrnischcm AbschiedNovember 1686 wird genehmigt, t. Schaffhausen wiederholt seine voriges Jahr während der Jahrrech""^in Baden gemachte Reclamation des Ersazcs der wegen der französischen Flüchtlinge gehabten Kosten. ^crwiedcrt darauf, cS finde zwar diese Forderung nicht strcngrcchtlich begründet, weil jene Kosten nichl ^Folge Verabschiedung, sondern aus unzugcmuthetcr Freigebigkeit aufgelaufen seien; indessen wolle Bern ß»'Contingent Schaffhauscn aus den vorigen Rechnungen gutwillig nachsehen. Basel dagegen erklärt sich ^Bezahlung seines Contingcnts Transportkosten bereit. Diese Erklärungen werden in den Abschied gcnoiw»^und Schaffhauscn behält sich vor, eine neue Rechnung aufzustellen. z>. Auf Ratification der Obrigkn»"wird auf den 2-1. November ein allgemeiner Dank-, Büß-, Fast- und Bcttag fcstgesczt. Ii. Den Pfarrhcrw"zu HcrbiShofcn, Grönenbach und Jllzach wird die wieder nachgesuchte Pfrundaufbcsscrung, erster» zweije 100 und leztcrm von 80 Gulden auf Genehmigung der Obrigkeiten neuerdings zugesagt, i. Wege" ^Erläuterung dcö glarnerischcn Vergleichs wird gutbcfundcn, die höchstbcdcnklichc Parität auszuweichen; ^wird den Gesandten von Zürich aufgetragen, sich mit denjenigen von Luccrn um eine Erläuterung,ein Projcct gemacht wurde, zu vergleichen. Daß dann wegen vorbehalte»« Entscheidung der Landsgc»""^von katholisch Glarus ein Verzug eingetreten, ist aus dem allgemeinen Abschied zu sehen. I«. Wcgc" 'schaffhausischcn Bcttagömandatcs soll kcin Anzug geschehen, weil nach vertraulichen Privatbcrichtcn katholil^scitS keine fernem Instanzen mehr werden gemacht werden. I. Auf den vcrlangtcrmasscn von Bastistatteten Bericht, daß der Bau zu Landskron wegen dcö engen Plazcs und der Höhe der Felsen weder 0^Stadt noch denen von Solothurn gefährlich sein, noch auch ein allfällig unten versuchter Bau von obc"vertheidigt werden könnte, findet man sich zu keinem Anzug veranlaßt, sondern will gewärtigen, was ^oder Solothurn diesfalls anbringen werden, um dann die gründlichste Meinung zu untcrstüzcn. Solltekatholischcrscitö keine Anregung geschehen, so soll das erste solothurnischc Schreiben als Anlaß benuzt 'um darüber eine Bcrathung herbeizuführen. Basel berichtet, was für Verlegenheit einigen seinerhörigen zu Waldöhut begegnet sei, als ein Priester einen Kranken mit dem Vencrabilc habe versehen >"" ^ES wird beschlossen, ein RccommcndationSschrcibcn in gemeiner Orte Namen dorthin zu erlassen >">» ^dem Landhosmcistcr von Thum darüber zu reden, damit er die Beilegung des AnstandcS befördere- ^Basel beschwert sich, daß seinen dort verburgertcn Hoscnstrikcrn in Besuchung der benachbarten Messe"