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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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Juli 1K8K. 177

^rdankt und dieser auf Ratification dcr Obrigkeiten für Auslagen und Mühe eine Summe von tausend^"bloncn nach der ncunörtischen Abthcilung zu bezahlen beantragt. Gleichzeitig wird beschlossen, an denHerzog von Savoycn ein neues Schreiben zu Gunsten der gefangenen Glaubensgenossen jener Thälcr zufassen und Zürich aufgetragen, auch den Kurfürsten von Brandenburg zur Verwendung für den gleichen^vck anzugehen. Ein Gleiches bei den Gencralstaatcn zu thun, wird dcr bewußten von Zürich ausgehendenvertraulichen Korrespondenz überlassen. I». Dcr evangelische Gesandte von GlaruS eröffnet seine Gedankenul'tt den Bcisaz:in kein Weis noch Weg," welcher katholischcrscitS in die Erläuterung des sechsten Artikels^ Vergleichs hineingebracht werden wolle, und versichert, daß man sich den Katholischen nicht ferner nähern^rrde, bis sie das Instrument besiegelt haben. Darauf wird man einig, daß die Gesandten von Zürich mit^teil von Luccrn besonders reden sollen, waS auch geschehen ist und den Erfolg hatte, daß die eingeschobenenvete nachgegeben und die Vertröstung crthcilt wurde, katholisch GlaruS werde das Instrument annehmen^ besiegeln. Da aber statt dessen nur neue Erläuterungen verlangt und die Bcsicgclung des Instrumentes^vcigcrt wurde, so ist die Sache unerledigt geblieben. «. Laut dem lcztrn Abschied von Aarau legen dievvangclischcn Städte die Rechnung über die seit dem verflossenen Juni für die französischen FlüchtlingeErbten Kosten auf, nach welcher sich zeigt, daß Bern und Basel noch schuldig bleiben. Bride nehmen diesEbschied und behalten sich vor, eine höhere Ausgabcnrcchnung nachzuweisen. Zu diesem Zwekc und»Nd ^cucrwcscn überhaupt »ach dem Abschiede von Aarau vom Octobcr 1685 in eine gehörige FormAnwendung zu bringen, endlich auch um wegen dcr voraussichtlich in die Eidgenossenschaft fliehenden^'^vsi>chm Thallcutc einen vorsorglichen Rathschlag abzufassen, wird auf Gcnchmigung dcr Obrigkeitenv beförderliche Confcrcnz nach Aarau beschlossen. «I. Bern verspricht sein Betrcffniß an das Pathcn-, )vnk der fünf evangelischen Städte für den Sohn des Grafen von Isenburg und Büdingen, welches in^ goldenen Schale im Werth von 676 Gulden 20 Schilling bestanden hatte, an Zürich abzuliefern,^ ^ die andern Städte ihr Betrcffniß bereits in Baden erlegt haben, v. (Die IV Städte.) Dem Gc-Klü ^ Hunzösischcn Gesandten, als Bevollmächtigten dcS Herzogs von Orleans, daß ihm die kurpfälzischcn^ "vdic» i Baden möchten vorgewiesen werden, wird entsprochen. Zu diesem Zwekc werden die Kleinodien' Zürichach Baden geführt, dort in Anwesenheit dcr Gesandten der bcthciligtcn Orte, dcS französischenotcu und eines Juweliers von Paris besichtigt, dann wieder versiegelt und nach Zürich zurükgcführt,a»S ^ französische Gesandte die Vertröstung gicbt, daß darüber eine beförderliche Resolution vom Hof"folgen werde, t. (S. u. Thurgau.) »5. Schaffhauscn erlegt, wie die übrigen Orte bereits gcthan,^ "reffuiß an die vor einigen Jahren bewilligte Pfrundaufbcsserung von 100 Gulden an die beidenbeließ Gröncnbach und HcrbiShofcn im Allgäu, bei welchem Anlaß die Fortsezung dicscr Zulage allgemein

Aarau

sein

Mrrcr

bsi (Zürich und Bern.) Die beiden Städte treffen wegen dcS. Zuzugs und dcr Bcsazung für

rohte Stadt Genf eine in siebzehn Artikeln bestehende Verabredung, welche sich an die Verhandlungenim verflossenen März anschließt und einzelne Punkte derselben erläutert.

Man seht' auch i» der Abtheilung Herrschaftsangelegenheiten:Hast Thurga». f. Art. 522. Kirchliches, Glanbenssachen; Geistliche.

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