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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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Deccmber 1683.

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H^zvg Emanucl II. im Jahr 1652 zu Turin beschworene Bündniß, in welches sein Sohn, der jczt^Percnde Herzog Victor Franz Amadeus im Jahr 1671 auch einbegriffen worden war, wieder erneuern.N die angcsezte Zeit wird der Gesandte in die Sizung abgeholt und seine Proposition angehört, welche""n auch schriftlich eingegeben wird. Nachdem der Gesandte sich hierauf wieder in seine Residenz begeben,^rden der 22. Artikel des BundcSinstrumentcS von 1577, auf den sich der Gesandte vornämlich bezogendann der 22. Artikel dcö Bundes voir 1633, der Abschied von 1577, auch die Bundcöbcstätigung von»nd endlich das Instrument von 1671 verlesen, durch welch' lcztcrcS der gegenwärtig regierende Herzog" dc„ Bund seines Vaters eingeschlossen worden war. Bei einigen Orten waltet nun die Meinung, diese""descrncucrung habe in gleicher Form und am gleichen Ort zu geschehen, wie im Jahr 1652; von^dcr» wird eingewendet, daß bei diesem BundcSwcrk ein großer Unterschied sei. Allerdings sei eSdaß ein Fürst, welcher vorher in keinem Bündniß gestanden, dasselbe von Neuem und in der 1652Form aufrichte, weil damals Herzog Karl Emanucl in dem mit seinem Vater im Jahr. aufgerichteten Bündniß nicht einbegriffen gewesen war; da aber die Orte im Jahr 1671 so „vor-)Mzig" gewesen, den jczt regierenden Herzog in das Bündniß des Vaters aufzunehmen, statt den Nach-^ dasjenige, waS ihnen gehört, zu überlassen, so haben die Orte über Niemand, als sich selbst zuand mögen es zu künftiger Warnung im Gedächtniß behalten. Der 22. Artikel dcö Bundes von^ lautet: „ES soll aber dieses Bündniß währen und bestehen jczigcr fürstlicher Durchlauchtigkcit vonuvoyen und ihres Sohnes Caroli Emanuclis, des Fürsten in Picmont, Leben lang, auch vier Jahr nach"'l)r beider Tod, mit der Läuterung und Gedingen, daß so einer unter diesen beiden Fürsten mit Tod"Alchen würde, der andere, so noch im Leben, dieses Bündniß be> und mit den Herren Eidgenossen"^ucucrcn lassen solle, doch anders nicht, dann allein mit einem freundlichen Begrüßen durch seinen"assadorcn, dann sonstcn die genannte Bündniß ungehindert dessen nichtdestowenigcr die bestimmte Zeit^llkvnunculich aus bei gutcu Kräften bestehen und bleiben soll." Diesem Artikel zufolge habe HerzogBunuel nach dem im Jahr 1580 erfolgten Tode seines Vaters Emanucl Philibcrt im Februar 1581q/ Vundeöcrncucrung mittelst der sogenannten freundlichen Begrüßung durch seinen Gesandten vorgenommen,find " Emanucl im Jahr 1630 auch gestorben, habe im Jahr 1634 die Bundcscrncucrung statt-" müssen, weil sein Sohn Victor Amadeus im väterlichen Bündniß nicht einbegriffen gewesen sei. Bei^m Anlaß sei aber sein Sohn Franz Hyacinth auch ins Bündniß aufgenommen worden, zwar nicht mit^ '"'M, sondern durch Offenlassen dcö hicfür nöthigcn Raumes und besondere dicöfälligc Stipulation. AlsVictor Amadeus im Jahr 1636 und im folgenden darauf auch sein Sohn Franz Hyacinth gestorben^ du Thronfolge auf seinen Bruder Karl Emanucl II. übergegangen war, sei dadurch die feierlichej^^dc,chwörung in Turin im Jahr 1652 herbeigeführt worden. Hätten nun die verbündeten Eidgenossen^ 4ahr i67i seinen Sohn nicht auch in das Bündniß des Vaters aufgenommen, so wäre jczt der Fall'vcrd"^ Zierlichen Bundcsanfrichtung wieder vorhanden, während gegenwärtig nichts Anderes gefordertde»,^ Erneuerung durch freundliche Begrüßung mittelst dcö Gesandten dcö Herzogs. Nach-sich von der Richtigkeit dieser Erörterung überzeugt hat, wird beschlossen, den Obrigkeiten den^ senden Bericht zu erstatten und in Beantwortung der Proposition dem Herrn von Grcißy cincSthcilSGeneigtheit der verbündeten Orte zu der angedeuteten Vollziehung des Art. 22 des Bündnisses in^ stellen, andcrnthcilS ihm die Interessen der Orte in einem Memorial besonders zu empfehlen.Mrcm werden namentlich berührt die Erstattung der BundcSfrüchtc, die Vermehrung der Mannschaft