Juli 1683,
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verdrängen. Der Antrag von Uri lind Schwyz, dir PhilippSthalcr inögcmcin auf zwei gute Gulden zulkzcn, wird von den übrigen Ortcn behufs Jnstruirung in dcn Abschied genommen. I». Die meisten Orte"klären, daß sie bezüglich der Vatcrlandövcrtheidigung keine bessere Ordnung zu machen wüßten, als das^r einigen Jahren anfgeseztc Schirmwcrk oder Dcfcnsional, welches sie auf jeden Fall beobachten werden.
übrigen Orte, welche von diesem Schirmwcrkc zurükgetrrten sind und ihre Siegel davon abgenommenhaben, lassen es bciin lcztjährigcn Abschied bewenden, jedoch in keinem andern Verstand, als nach Inhaltalten eidgenössischen Bünde. «. Der französische Gesandte von Grave! versichert die Eidgenossen inseinem Vortrag der Huld des Königs, was ihm durch einen Ehrcnanöschuß mündlich und schriftlich er-^rdcrt wird. Damit werden zugleich einige Gesuche verbunden; einmal, er möge die Beschwerden vonNel und Solothurn wegen Errichtung neuer Zölle im Elsaß, wie bisher, untcrstüzcn; ferner dem KönigeNamen der Eidgenossen die Erwartung aussprechen, cö werde mit der bei Hüningcn über den Rhein zutuende,, Brükc nicht die Absicht haben, sie inSgcsammt oder einzelne Stände und'ihre Angehörigen inchrc», Handel, ihren Zöllen und dem Passe der Waarcn zu hindern; endlich wolle der Gesandte dcn vieroguncntcrn von Erlach, Birchcr, von Praroman und Mollondin zu ihren rükständigcn Ansprachen aus dcn^hrcn 1635, 1636 und 1637 verhelfen. «I. Als kaiserlicher Abgeordneter erscheint vor der Session dervordcröstcrrcichischc RcgimentSrath vr. Johann Philipp Sommcrvogcl und eröffnet, der Kaiser lasse bei'^on gefährlichen Aussichten, wo cS auf die vordcröstcrrcichischc» Lande, die Waldstädtc und Eonstanz ab-gehen stiu dürfte, die getreue Beobachtung der mit der Eidgenossenschaft getroffenen Ucbcrcinkünftc vom- Juli 1673 und 5. März 167ä zusichern, und erwarte ein Gleiches von dcn Eidgenossen; in BetreffBeilegung dcö bodcnsecischcn Streites wünscht der Gesandte die Bezeichnung eines EhrcnauöschnsscS, miter in Unterhandlung treten könne; endlich stellt er das Begehren, daß Ausreißer ans dcn kaiserlichenHeere» von dcn Eidgenossen angehalten und ausgeliefert werden. AuS Mangel an Instruction wird derÜerc Gegenstand mit Zusicherung billiger Verwendung in dcn Abschied genommen. Dagegen wird dem"ßcrlichfu Abgeordneten cinesthcilö das bodcnsecischc Geschäft bestens rccommcndirt, andcrnthcilö bei ihm"Mercnd angebracht, daß die souveränen eidgenössischen Stände von dcn obcröstcrrcichischen geheimenmhen u, Rüksicht auf Titulatur so schlecht gehalten werde», daß man künftig Bedenken haben würde, solchev'kfe zu eröffnen, worauf vom Abgeordneten des Kaisers seine Verwendung für dicSfälligc Zufricdenstcllung" Eidgenossen zugesichert wird. (Die X das Thurgau regierende» Orte.) Der kaiserliche Abgeordnetev»»ncrvogel eröffnet einem EhrcnauSschussc von je einem Mitglied? aller an der Regierung im Thurgau" habenden Orte, er kenne die Ursache nicht, warum der JuriSdictionSstrcit auf dem Bodcnsce noch un-""ögetragm sei; von Seite des Kaisers aber werde gewünscht, daß zur gütlichen Verglcichung eine Confcrenz^bWhc,, und, sofern diese erfolglos bleiben sollte, die Sache nach Anleitung der ewigen Erbvrrcinung von' k, worin der Richter bestimmt ist, ausgetragen werde. Die Ausschüsse der Orte crwicdcrn, eidgcnössischcr-habe man bisher auö Rüksichtcn für den Kaiser mit dcn Eingriffen der Stadt Eonstanz Geduld gc-Nzc„; dixsx aber ungeachtet der rcichcnauischen Verabredung via tuet! vorgeschritten und habe neulich^ khurgauischcm Territorium einem Juden Pferde weggenommen und einen Schiffmann abgestraft. In der^"»ung, daß die obcrösterrcichischcn geheimen Räthe übel informirt seien, eröffnen die Ausschüsse dem^ordneten ihr Recht und ihre Gründe, sowie auch die schwachen Einwendungen deren von Constanz, und"'einen, der bezügliche Artikel der Erbvercinung sei nicht dahin zu verstehen, daß ein souveräner Standzwcihundcrtjährigcn ruhigen Bcsiz in Compromiß stellen solle, sondern vielmehr befugt sei, denselben
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