62 September 1K82.
Zweitens sei im lczten Auszug nach Basel das alte Herkommen verlezt worden, nach welchem bei Aufbrücheaus den mit Schwyz gcmcinhabendcn Vogteicn Uznach und Gastcr, wenn Glarus dort den Landvogt gchakjeweilen so viel Mannschaft ausgehoben worden sei, als von Schwyz, wenn dieses den Landvogt gcgcb»habe. Uebcr diese Eingriffe sollen sich nun die katholischen Landölcute erklären, worauf man anderseits da»>auch bereit sei, den Gegcnbcschwcrdcn über ähnliche Einbrüche Abhilfe zu schaffen. Die Katholischen dagcgt>meinen in ihrer Eingabe, die Verträge seien ein allzu schwaches Band, die wegen des Religivnöuntcrschicw'ereiferten Gcmüther in den Schranken des Friedens zu erhalten; das einzige Mittel, das Land undganzen eidgenössischen Stand in Ruhe zu bringen, sei eine ehrliche LandcStheilung. Zwar haben die Vcrmittl»eine solche Landestheilung fast unmöglich erachtet; allein auf die Versicherung der Katholischen, daß sie s>6diesfalls aller Billigkeit gclcbcn werden, übernehmen sie dennoch, den Dcputirten der andern Religion b>>Eingabe mitzutheilen, mit der Einladung an beide Parteien, sich erforderlichen Falls auf contradictorischVerhandlung des Gegenstandes gefaßt zu halten. Am 9. September werden die Repliken eingegeben u»^abgelesen. Die Evangelischen beziehen sich wiederum auf die Verträge, von denen katholischcrscitö kci>"Meldung geschehe, während doch die badischen Abschiede von der Meinung aüSgcgangcn, daß man zuvördcr?darum handeln und dabei trachten solle, durch die eidgenössischen Vermittler eine beständige Beobachtung od»Verbesserung derselben zu erzielen. Die LandcStheilung dagegen sei, wenn je davon gesprochen werden sollt»ohne höchste Beschwerde der Evangelischen nicht ausführbar. Die Katholischen beharren immer wieder auf d»LandcStheilung, als dem einzigen Mittel, ihre Hoheit und Religion sicher zu stellen. Die darüber gestalltmündliche Erörterung führte zu keinem andern Ergebniß. Die vier Vermittler finden darauf, daß esder Zeit sei, ihres MittleramtcS eingedenk zu sein. Am 1l). September melden sich die Katholischeneinläßlicherer Widerlegung der von den Evangelischen gestern vorgebrachten Klägdcn, weil ihnen dazuwenig Zeit gebliebe», was ihnen in Gegenwart ihrer Mitlandlcutc gestattet wird. Daselbst eröfsi^Statthalter Bachmann, cö dringe den Katholischen sehr zu Herzen, daß ihnen von den Evangelischen d»halbe Ortsstimmc disputirlich gemacht werde. Das laufe wider alle Gerechtigkeit und wäre hinreichendeinen neuen Streit unter ihnen zu crwckcn, wenn alles Andere bereits beigelegt wäre. Von Landamma»»Weiß wird darauf erwicdert, daß die Evangelischen auf ihrer gestrigen Meinung beharren. Die HohP'bestehe im ganzen und nicht im zcrthciltcn Land; die Katholischen können keine halbe Ortöstimmc machetals in wie weit dies durch die Verträge, besonders durch denjenigen von 1623, bestimmt oder sonst»?herkömmlich sei. Nach genügsamer Verhörung der streitenden Thcilc werde» schließlich die Katholisch»?eingeladen, in Betreff der LandcStheilung ein anderes, den Evangelischen weniger beschwerliches Projectentwerfen und den Herren von Zürich und Bern einzugeben, damit die Evangelischen darüber reflcetir»?können. Diese Eingabe erfolgt den 11. September unter der Vorauösezung, daß darüber in spccicll'Bcrathung werde eingetreten werden; es werde sich dann hierbei im Werke zeigen, daß sie weiter zu gehe"geneigt seien, als ihnen von den Evangelischen könnte zugcmuthet werden. Leztcre wollen sich jedoch la»?Instruction nicht darauf einlassen, geben eine Widerlegung ein und ersuchen die Vermittler ihrer Religionicht weiter in die evangelischen Landlcutc zu dringen, welche als freie Leute vermeinen, in löblich»?Eidgenossenschaft sei nicht Herkommens, einen wider seinen Willen von seinem anercrbtcn Vaterland, Ha»?und Heim zu vertreiben. Diese Erklärung wird den in die Session berufenen katholischen Dcputirten cröff»»?und zu beherzigen gegeben, wie die Evangelischen auf dem ehrlichen Anerbieten bestehen, Sprüche, Landfrievc»Landbuch und Verträge zu halten, wie sie solches von den Katholischen auch erwarten, und daß man v>»