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August 1682.
verboten, besagten Markt zu besuchen; ferner habe er öffentlich ausgekündct, Jedermann, der in oder »»Bellen; sich aufgehalten oder dort durchpassirt sei, habe sich in Canobbio oder Ponte dclla Trcsa von de»Conunissaricn untersuchen zu lassen und die Quarantäne zu halten; gleichwohl aber habe er einem Pferdehändler,Karl Ruöconi und dessen Unterhändlern erlaubt, diesen Markt zu besuchen und ohne Quarantäne mit ihre»gekauften Waaren abzuziehen. Um nicht den Schimpf zu erfahren, daß gegen den Besuch des Lauiscrmarkw'wieder ein ähnliches Verbot gemacht werde, wird beschlossen, diesen Markt für dieses Jahr ganz abzustellen,wozu auch die Zustimmung der übrigen mitregicrcnden Orte eingeholt werden solle. In GcwärtigunZ!derselben soll die Publication des Abrufs in italienischer und deutscher Sprache gcdrukt bereit gehalten »n»!nach Eingang der Mehrheit der Ortsstimmcn dem Landvogt zu Lauis, Appenzell, den III Bünden und der»Landvogt zu Sargans mitgcthcilt werden. Ein Antrag, an gelegenen Orten auf eidgenössischem Gebiet,etwa zu Mendrisio, Balcrna, Magadino und LuggaruS NamcnS der regierenden Orte Commissaricn aufz»stellen, welche gegen Eingang von Leuten und Waaren aus dem Mailändischcn in die ennctbirgisch»»!Vogteicn eine gleiche Untersuchung anstellen sollen, wird zu weiterer Bcrathung sämmtlichcr regierender O»>»verschoben. Zur Nachricht wird dem Abschied bcigesczt, daß die Zustimmung der Mehrheit der regierende»!Orte erfolgte und daher unterm 7. September an den Landvogt von LauiS der Befehl crgieng, den dortige»Markt laut Publication abzurufen. >». Es wird der Session Mittheilung von drei Schreiben gemacht,deren eines von der Stadt Waldshut und die zwei andern von der obcrösterrcichischcn Regierung an diedie Grafschaft Baden regierenden Orte eingekommcn und der Stadt Luccrn von Zürich übersandt wordc»!sind, worin in Antwort auf das Anwerben der Abgeordneten gedachter regierender Orte um Beseitigung!des neuen Zolls crwiedcrt wird, daß sich die Stadt Waldshut des von ihr bezogenen dritten Theils d»^gedachten Zolls begebe, wegen der übrigen zwei Dritthcile aber die Entschließung der Regierung zu JnnSbr»^zu gewärtigen sei. Rüksichtlich der getroffenen Maßregeln gegen die an entferntem Orten grassircndc Scuch»,wird im dritten Schreiben die Nachricht crthcilt, daß der Markt zu Bötzen wieder geöffnet sei, andere Landschaften aber und deren Pässe gesperrt bleiben. «. Es wird Kenntniß genommen von einem Schreiben dckCommandanten zu Konstanz an Zürich zu Händen gesammtcr Orte, worin berichtet wird, daß in dortige»Stadt die Garnison auf zweitausend Mann verstärkt worden sei und daß die Orte deshalb keinen Argwoh»fassen wollen. Darüber wird an Zürich geantwortet, man könne sich einiger Befürchtungen über diese V»»stärkung nicht cntschlagcn, möge aber wohl sehen, wenn der Kaiser das Scinigc zu bewahren suche; dochsolle die Befestigung nicht weiter ausgedehnt werden, als in wie weit die regierenden Orte in lcztcrn Jahre»dies vcrwilligt haben. Sollten deshalb cidgcnössischcrseits Wachen aufgestellt worden sein, wovon man hie»nichts wisse, so möchten dieselben wieder abgeschafft werden. «I. Luccrn ist Willens, gegen die neuen halbe»Straßburgerthalcr, die zu geringen GchaltS seien, eine öffentliche Warnung zu erlassen, daß Niemand solch»anzunehmen schuldig sei. v. Luccrn sieht sich laut dem Berichte seiner Ehrcngcsandtcn genöthigt, im Sin»»mehrmaliger Abschiede von Baden gegen das fremde umhcrstrcifcndc Bcttclgcsindcl eine ernstliche VcrordnunSzu machen, darin bestehend, daß gewisse Landprofoscn das Land durchstreifen, fremde Bettler nach ihre»Heimat weisen oder an die Grenze führen, und daß einheimische Bettler von ihren Kilchhörcncn und Acmtcr»erhalten werden. Das Gesuch LuccrnS, ihm außer seinen Angehörigen und solchen, welche durch dortig»^Gebiet in ihr Vaterland reisen wollen, kein solches herrenloses Gesindel zuzuschieben, wird von den übrig»»Orten in den Abschied genommen, t. (S. u. Thurgau.) Wegen des K indes eines gewissen Zum»»»'mann von Weggis, welches derzeit von Rathshcrr Kcnel zu Art gegen Begehren der nächsten Verwandt»»