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Juli 1682
32.
Conferenz der evangelischen und deren zugewandten Orte während der Jahrrechnungs-
Tagsazung zu
Baden. im Juli.
Staatsarchiv Zürich. Abschiede Bd. Iis, tdi. 4S4.
Gesandte: Die nämlichen, wie auf der Tagsazung; für evangelisch Glarus Johann Peter Weiß,Landammann.
Landammann Weiß berichtet im Namen von evangelisch Glarus, man habe laut Tagsazungö-bcschluß vom Januar versucht, den waltenden Landcsstrcit durch Bciziehung von Vermittlern beizulegen,aber wegen Unpäßlichkeit des Statthalter Bachmann und vorgewcndeter Nähe der Jahrrcchnungstagsazunghabe die Sache keinen Fortgang gehabt. Es sei wahrscheinlich, daß auf der jüngsten katholischen Konferenzin Luccrn rüksichtlich der Landcstheilung neue Anschläge auf die Bahn gebracht worden seien, indem dicKatholischen seither von Sprüchen und Verträgen nichts mehr hören wollen. Dem Gesuch des Gesandtenentsprechend findet man für gut, daß katholisch Glarus zur Bezeichnung von Vermittlern eingeladen werde.In der allgemeinen Session wird dann an den gemeinen Stand Glarus eine dringende Einladung zurVereinbarung unter Mitwirkung beidseitiger Vermittler erlassen. Da aber die erfolgten Antworten wenigGeneigtheit beweisen, wird gesondert an jede Religionöpartci von den betreffenden Orten gleicher Religio»eine Rcchargc gerichtet. Der dahcrige Erfolg ist aus dem allgemeinen Abschied zu ersehen. I». Da sichdieses Jahr durch Erdbeben und Vichsprcstcn Gottes Zorn, wie hinwieder durch die reiche Erndte und dir„schone Augenweide an dem Wcinstok" seine Güte geäußert hat, so wird auf den 17. August ein allgemeinerFast-, Bct-, Büß- und Danktag in gesammtcr evangelischer Eidgenossenschaft fcstgcsezt. «?. Da dirBedrängnisse der Rcformirtcn in Frankreich immer größer zu werden scheinen, wird gegen den Kurfürsten vo»Brandenburg die Erwartung ausgesprochen, er werde durch seinen Gesandten in Paris und bei dci»französischen Gesandten in Berlin seine Verwendung für diese Glaubcnövcrwandtcn haben eintreten lassen,im weitem wird angefragt, ob er nicht eine schriftliche Empfehlung von Seite aller evangelischen Fürstc»und Stände an den König von Frankreich zum Tröste der Rcformirtcn gedeihlich erachte. In Bctrcjfder evangelischen Eidgenossen in Frankreich wird ein Ehrcnausschuß zum französischen Gesandten geschikl,mit dem Gesuche, es möchte bei Hof ein Patent nach Lyon und Marseille ausgewirkt werden, daß dicevangelischen Eidgenossen den lcztcn königlichen Edictcn nicht unterworfen seien. Der Gesandte erwicdert, ersei beauftragt zu erkundigen, wo, gegen wen und wie in Frankreich gegen evangelische Eidgenossen etwasBeschwerliches vorgenommen worden sei. Dabei bemerkt er, es sei zwischen solchen Eidgenossen, wclchcFrankreich nur bereisen oder sich nur vorübergehend aufhalten, und solchen, welche durch Niederlassung sichgcwissermassen naturalisircn, ein Unterschied zu machen, was ihm aber durch den Ehrenausschuß widerspräche»wird, indem die Niedergelassenen ihr ursprüngliches Bürgerrecht beibehalten. «I. (Dic IV evangelische»Städte.) Bei der Kurpfalz wird neuerdings auf dic Bezahlung der rükständigcn Zinse des Anlcihcns vo»1676 gedrungen, v. (Zürich und Schaffhausen.) Schaffhauscn erklärt, daß von der Zollforderung von zu>»Hauöbrauch nöthigcn Sachen, wclchc zürcherische Angehörige in Schaffhauscn kaufen, laut Vertrag vo»