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Februar 1682,
des verstorbenen Herzogs Karl Emanucl dessen Sohn Victor Amadeus in daS Bündniß einschlössen, ohnedabei festzusezen, daß dieser den Bund wieder zu erneuern habe, wenn er zur Regierung gelange. Da derHerzog seinen eidgenössischen Verbündeten weder vom Antritt seiner Großjährigkcit und seiner Regierung,noch von seiner Heirat mit der Prinzessin von Portugal förmliche Kcnntniß gegeben hat, sei zu besorgen, erwolle die Erstattung der Eidcspflicht umgehen, so daß die Eigcnosscn allein gebunden wären, der Herzog jaber sich offene Hand behalten könnte. Die verbündeten Orte aber sollten gerade in gegenwärtiger Zeitwissen, wessen sie sich von Savoycn zu versehen haben. Es wird daher beschlossen, dem Herzog durch einfreundbundcsgcnössischcs Schreiben die nöthigcn Vorstellungen zu machen und ihn zu bitten, noch vor Antrittseiner Reise eine förmliche Erklärung über die Bundescrncuerung abzugeben. Gleichzeitig soll der Markgrasvon Grcißy, welcher dermalen bei Hofe ist, gleichwohl aber noch den Charactcr eines Gesandten bekleidet, !um seine Unterstüzung betreffend diese Erklärung angegangen werden. I». Da die unkatholischcn Orte seitder leztcn badischcn Tagsazung sich dem Vernehmen nach auf alle Eventualitäten des Rcligionsstrcitcö inGlarus gefaßt machen, sollen sich die Katholischen rechtzeitig vorsehen, und zwar nach den frühem Ver-abredungen von Küßnacht. Doch soll alles geheim gehalten werden und die KricgSverständigen jedes Ortssollen, sobald das Glarnergeschäft einen bcsorglichen Ausgang vcrmuthcn läßt, an einem abgelegenen Ortzusammentreten, das Nothwendige unterreden lind zur Vollziehung die erforderlichen Befehle erlassen, jedochin der Meinung, daß der Krieg nicht von den Katholischen angefangen werde. Als förderliche Maßregelnwerden auch in Anregung gebracht, die bedrohten Gotteshäuser in den gemeinen Herrschaften zu verwarnen,daö Ihrige in die katholischen Orte in Verwahrung zu geben; dieselben ferner, da es sich auch um ihreExistenz handle, um einen gebührenden Vorrath für die Kricgsvölkcr anzügchen, Wallis und die fremdenverbündeten Fürsten zu getreuem Aufsehen und im Fall der Roth zu trostlicher Hilfeleistung zu mahnen undFrciburg und Solothurn gemäß dem goldenen Bund zu Erstattung ihrer Pflicht vertraulich zu erinnern.ES wird auch ein an diese Conferenz gerichtetes Schreiben des Auditors Chcrufini verlesen, worin erberichtet, daß er von dem Eifer der Katholischen in dieser Sache dem römischen Hofe Mitthcilung gemachthabe, daß man dortseitö für sie die besten Wünsche hege und der Erwartung lebe, es werden sich die Orteals wahre Nachfolger ihrer Altvordern bewähren. Luccrn wird hierauf beauftragt, dieses Schreiben ingemeinem Namen zu verdanken und die Angelegenheit dem römischen Hofe zu empfehlen. «-. Die AntwortZürichs wegen Maurus Heidelberger, die allen katholischen Orten bereits mitgcthcilt worden, und die dahingeht,derselbe habe sich aus der Stadt entfernt, wird nochmals verlesen und darauf in Antwort zu crthcilc»beschlossen, daß man hicmit, waS die Person besagten Heidelbergers betreffe, befriedigt sei und übrigens dieSache einfach bei dem Burg- und Landrccht mit dem Gotteshaus St. Gallen bewenden lasse. Auf dieangehängten Punkte wolle man nicht eingehe», indem der Landfrieden darüber schon genügsame Erläuterunggebe. «I. (S. u. SarganS.) o. Luccrn gibt den übrigen Orten von einer Verordnung Kcnntniß, durchwelche es Jedermann öffentlich habe verwarnen lassen, zu leichtes, durch Löthcn, Nageln oder Vergoldenschwer gemachtes Gold im Handel oder bei Zahlungen anzunehmen, und insbesondere den Goldschmiedenverboten habe, zu leichtes Gold zu solchem Zwckc zu löthcn, zu nageln oder zu vergolden. Luccrn ersuchtdie andern Orte, diese Verordnung ebenfalls einzuführen, damit wieder gutgcwichtigeö Gold in's Landkomme. DaS Gesuch wird in den Abschied genommen, t'. Wallis wird das von der katholischen Conferenzim verflossenen December an Bern erlassene Schreiben in Betreff seiner Anstände mit diesem Orte mitgctheilt,damit die Republik Wallis den guten Willen der katholischen Orte, ihr in ihren Anliegen bcholfcn und