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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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September 1K81.

10.

Confcrcnz der X das Thurgau regiereilden Orte.

In der Reichenau. 24. September.

Staatsarchiv Vuccr». A»g. Mich. Bd. I.XVII, k°I. 10S.

Gesandte: Zürich. Johann Kaspar Hirzel, Bürgermeister. Bern. Oberst von Dicßbach, Vcnner.Luccrn. Joseph Amrhyn, Schultheiß und Panncrherr. Uri. Anton Schmid, Landammann und Lands-hauptmann. S ch »v y z. Jakob Weber, Ritter, Landammann. Untcrwalden. Johann Melchior vonAtzigen, alt-Landammann und Panncrherr ob dem Wald; Karl Leodegar Lussi, alt-Landammann undPanncrherr nid dem Wald. Zug. Landvogt Müller, deö Raths, und Sckclmcistcr Schmid von Baar.Glar u S. Johann Peter Weiß, Landammann. Frcib »lrg. Tobias von Gotlrau, Schultheiß.Solothurn. Sekclmcistcr Suri.

». Diese Confcrcnz wurde veranlaßt durch die Eingriffe der Stadt Constanz in die eidgenössischeJurisdiction sowohl im Thurgau selbst, als auf dem obern oder Bodcnsce. Als Beschwerdepunkre »Verdenspeciell hervorgehoben: t. daß besagte Stadt im Jahre 167k eine Schiffländc am Hörnle bei Krcuzlingcnzerstörte; 2. daß im Jahre 168l) einige constanzischc Bürger arme Fischer, »vclchc etwa eine Viertelstundevon der Stadt fischte», gefangen genommen, init ihren Schiffen und Nczcn nach Constanz geführt und umzwanzig Gulden gebüßt haben; 3. daß kurz darauf bei Münstcrlingcn auf einige Fischer, die sich inConstanz nicht stellen wollten, geschossen worden ist, so daß sich dieselben nur durch schnelle Flucht in daSGotteshaus retten konnten; 4. daß ein thurgauischer Bürger von Bottigkofen, angeblich wegen unbefugtenFischcnS, auf dein Markt in Constanz gefangen genommen, gcthürmt und mit dreißig Pfund gebüßt wordenist; 5. daß durch Verfolgung eines Soldaten daö eidgenössische Territorium vcrlczt worden; 6. daß dieConstanzer vom See aus den eidgenössischen Angehörigen Schmachrcdcn zugerufen, und 7. daß denCitationen und Satisfactionöbegehrcn deö Landvogtes keine Folge geleistet worden. Baron von Landscceröffnet NamcnS dcS Herzogs von Lothringen, als dcrmaligcn GubcrnatorS dieser österreichischen Lande,das Obcreigcnthum am Bodensee werde in seiner ganzen Ausdehnung jurv cWsurosz nmjsstÄtiö vom Kaiserbeansprucht. Darauf erwicdern die Gesandten der X Orte, daß bisher von der Stadt Constanz ein aus-schließliches Recht auf den Bodcnsce behauptet worden sei, wofür jedoch die verlangten Bewciötitel niemalshaben vorgewiesen werden wollen; sie wünschen daher, daß die Constanzer eingeladen »verde», in der Sessionzu erscheinen, was durch Veranstaltung des Barons von Landsee wirklich erfolgt. Diese Abgeordneten lassensich in allgemeinen Ausdrücken vernehmen, es sei ihnen der Bodcnsce vom Kaiser überlassen worden und siebefinden sich im unvordenklichen Besiz desselben. Die Gesandten der X Orte repliciren darauf, daß dieseni. I. 1499 unter dein Rainen deö Landgerichts die Obcrhcrrlichkrit in» Thurgau mit allen Rechten undGerechtigkeiten zugesprochen worden und bis auf die jüngste Zeit unangefochten geblieben sei. Constanz selbsthabe bei Streitigkeiten, »vclchc auf dem See an den eidgenössischen Grenzen vorgefallen, die Eidgenosseninchrerc Male als ordentlichen Richter anerkannt, indem die Stadt die Parteien vor die Eidgenossen citircnließ, auch auf Citationen des GcgenthcilS dorthin Folge leistete und sich der eidgenössischen Sprüche undRechtes begnügte. Malefizsachcn auf dem See an der eidgenössischen Grenze seien von den Landvögten iin