2604
vermerkbar, auf alle Weise aus dem Krieg hinaus wolle, seien die Gesandten von Zürich angestanden, ihrebetreffend Handhabung und Schirmung der Einwohner von Uznach und Gaster bekannt zu geben; was aberPrvtectorium über diese Leute betreffe, haben steh die Gesandten pflichtig erachtet, davon etwas Meldung 6»Darauf sei der Bescheid erfolgt, Bern sei mit dergleichen gemeinsamen Schuzertheilnngc» nicht gedient, es ^dem den Toggenbnrgern zugesagten Schirm so viel erfahren, daß sie eine» neuen über sich zu nehmen »»» 'gedenken. Die zürcherischen Gesandten trachteten darauf mit aller Freundlichkeit Bern zu vermögen, baß »Stand wenigstens die Abtretung von Rapperswyl und Zubehör und der Höfe in das Ultimatum aufnehmenwollte, weil dies i» der Instruction absolut aufgetragen sei. Die Gesandten haben es endlich geschehen lasse», ^die Zürcher ihre Angelegenheit vortragen, dabei aber auch die Districtsvcrmchrung in den FrciämternMitregiernng in sämmtlichcn gemeinen Herrschaften für Bern aufnehmen sollen. Doch werde diesesheute Abend den katholischen Orte» nur mündlich eröffnet, Bern wolle keinen dieser Punkte als Beding»"!?- ^welche der Friede nicht geschlossen werde, sondern nur als Anwnrf gelten lassen, um zu sehen, waSDie zürcherischen Gesandten sind der Meinung, die V Orte lassen eher die Mitregiernng in den Herrschaft""'
eine weitere Gebietsabtretung zu. Staatsarchiv Zürich: Acten Toggenburg, Friedensverhandlung. lLN'ig-1
1121). 1712, k. August. Zürich verordnet, daß bei allen Trnppcncorps je der dritte Theil der Ma»»^und Ossiciere alternirend auf je acht Tage in aller Stille entlassen werde.
Staatsarchiv Zürich: Acten Toggenburg. (L?rig)
113(1. 1712, 6. August. Lncern an seine Gesandten in Aaran. Nachdem nun der Waffenstillstandist, versieht sich Lucern, daß Bern die Kontributionen einstelle. Lucern findet den Drnk einer vollständige» ^ ^stellung der leztcn Banernrcvvlte für dermalen noch bedenklich, die Hauptsache soll eingestellt bleiben, bis die ,gegen die Rädelsführer erledigt seien und für einstweilen nur ein allgemeiner kurzer Bericht in wenig ExewV ^für die nnbethciligten Orte aufgesezt werden. Das von den Gesandten hicfür bereits gemachte Conccpt ft'^schärfer von den aufrührerischen Unterthanen reden. Mit den übrigen Orteil sollen die Gesandten sich »>^ftamüsiren und daherige Jalousie nicht fürchten, da Schwyz und Zug das Beispiel vorgeführt und in Nid»'"annoch Alles in Waffen und Wuth sein soll. Staatsarchiv Lneern: Acten Toggenburg. <v"g')
1131. 1712, 6. August. Das Amt Merenschwand geht vor den zürcherischen KricgSräthen zu Fral»"^folgende Artikel ein: 1. Gewehre und Waffen werden abgelegt und nach Franenthal geschafft. 2. Die z»» ^Bernern bei der Sinserbrüke abgenommenen Kanonen sind von Lucern zurükznfordcrn und auszuliefern. ^ ^dem Feind darf keinerlei Verbindung mehr unterhalten werden. 4. Das Fährschiff bei Mühlan soll diesft» .Nenß an das Land gestellt werden. 5. Sendet Merenschwand bis zum Friedensschluß drei Geißeln nach ss
ö. Liefert das Amt für diesmal je vier Wagen mit Heu und Stroh, zwei Ochsen, ein Faß Wein und ftch^ » 'wagen, wogegen die zürcherischen Truppen keine Feindthätlichkeiten begehen werden.
Staatsarchiv Zürich: Acten Toggenburg. (Orig l
1132. 1712, 7. August, Aaran. Die bernischen Gesandten an Zürich. Der Stand Zürich wirdersucht, seine Gesandten mit unbegrenzter Vollmacht zum Friedensabschluß zu verschen und sodann von der Nbtuder schwyzerischcn Höfe bis Schindellcgi abzustehen. Die Abtretung komme den V Orten schwer an, thne den ^ ^Schwyz gar eng ein. Dieser Näherrüknng halber der zürcherischen Grenze gegen das Kloster Einsiedel» 'schwyzerischcn Gesandten verlauten lassen, daß, würde» sie darauf eingehen, sie des Volkes wegen nicht mehr
kehren dürften. Dagegen erklärt Zürich den 8. August dem bcrnischcn Repräsentanten, das Aufgeben der ^allzu schwer, weil: I. Zürich immer und immer bei jedem Anlaß zuerst von diesen Höfe» aus bedroht ft»'/'^Landschaft schon ehedem zu Zürich gehörte und ihm im Zürcherkricg abgenommen worden sei; 3. Einsiedel» >>4'' ^va der Paß an der Schindcllegi in dcn Händen von Schwyz bleibe; 4. weil die Zinse, Zehnten, Bvdenzinse, ^schönsten und erträglichsten Güter daselbst bereits an Zürich gehören, das übrige schlechtes rauhes Land und LLasei; 5. weil dem Vernehmen nach Schwyz mehr an Uznach und Gaster, als an den Höfen gelegen sei.
Staatsarchiv Zürich: Acten Toggenburg, Friedensverhandlung. <Orig.> u. geh. Wissivenbnch ?.
Staatsarchiv Ver»: Toggcnburgbiicher v, 754, 7a -