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831. 1713, 19, Juli, Zug mahnt Uri zu sofortigem Auszug. Die Truppen von Schwyz, Vnler»"'und Zug haben sich auf der Höhe bei St, Wolfgang conceiitrirt und sind diesen Nachmittag gegen die VnwGisikvn aufgebrochen, um in die Freiämtcr einzurüken,
Staatsarchiv Lnccrn: Acten Toggcnburg. (Abschnf'-I
832. 1713, 19. Juli. Aarau. Der Gesandte deö Abts von St. Gallen gibt den Gesandten von 3»^und Bern ans ihre Erklärung vom 5. Juli folgende Erwiederung eini Der Abt beziehe sich lediglich ans bG
des kaiserl. Schreibens vom 31. Juni an beide Stände. Da der Abt all seiner Laude und Leute und alles de!
waö ihm ans dem Erdboden lieb sein sott, verlustig geworden, könne er sich nicht entschließen, von dem
was der Kaiser für billig und recht befunden habe. Wenn aber die toggenburgische Mediation wieder aufgciwu ,
werden wolle, biete auch der Abt hiezu Hand, immerhin unter Vorbehalt der Rechte des Reichs und der kab
Genehmhaltnng.
Staatsarchiv Zürich: Acten Toggenburg, Friedensverhandlung-
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833. 1713, 39. Juli. Zürich instrnirt seine Gesandten in Aaran, jede Fristverlängerung für die
mit dem Hinweis auf die Kostbarkeit der Zeit, die Gefahr solcher Aufzüge, die Absagebriefe beider UnM»»und das fcindthätliche Benehmen der Schwyzer gegen Wädenswcil abzulehnen. Wenn die FricdcuScrklärnnge» ^gesezte Zeit nicht einlangen, sollen die Gesandten mit denjenigen von Bern den Generalitäten Bericht gebe»,mit den Operationen so schnell als möglich fortgefahren werde. Darauf crwiederu die Gesandten gleiche»Die Verncr wollen sich zu einer Cvnjnnction mit den zürcherischen Truppen mit Nichten verstehen, sonderndaß sowohl in Ansehung des heutigen Vorfalls (bei der Sinserbrükc) als sonst der Plan sich insoweit ge»habe, als vorinals es die Meinung hatte, Zürich werde mit seinen Truppen die Kantone Schwyz undZaum halte», Bern aber Lucer» und Untcrwalden Hinterhalten. Da aber dermalen der Friede mit ge-
schlossen, haben die Bcrncr von ihrer Obrigkeit keine weitere Instruction mehr erhalte» und könne» alfo .langung neuer Befehle auf das Ansuchen zur Vornahme irgend welcher Operationen nicht eintreten, in der H»" ^Zürich sei gegen Schwyz und Zug vollauf stark genug. Dieser Bescheid habe ziemliche Verwunderung er>eggewärtige man die nöthigen Befehle der Obern.
Staatsarchiv Zürich - Gcheim. Misswenbuch i>. 403; Acwl ToMnburg, FricdmsvcrhaMung. Glicht
834. 1713, 39. Juli, Aarau. Die zürcherischen Gesandten an ihre Obern. Statt der erwarteten ,der drei nicht befriedeten Orte haben die Gesandten der unbethciligten Stände gegen Mittag im Auftrag deöGesandten den Bericht gebracht, daß die drei Orte sich bishin noch nicht für den Frieden erklärt haben. ^»könne die Obrigkeit zwar noch Vorstellungen thun, finde aber bei dem Volke weder Glauben noch Gehörst'»'
i» Zug sei die Obrigkeit völlig am Boden und zu Unterwaldeu schwebe Alles in Verwirrung. Der .,^,ltGesandte finde für nothwendig, daß die Gesandten beider Stände bei ihre» Obern die Einhaltung dersollicitirten aus Sorge, daß andernfalls die Sachen meistenorts in ein Feuer ausbrechen, das nicht nicht ist ^werden könnte. Dagegen sollte» sämmtliche Orte steh an einem besser gelegenen Orte, wie Muri,versammeln, um die Läudcr eines Bessern zu berichten und namentlich um den Nuntius auf die Seite n»d ^aus der Sache zu bringen. Die Sachen stehen dermalen so, daß Lucern und Uri, wenn gleich sie Z»» ' ^,»des geschlossenen Friedens getreulich entschlösse» seien, leicht von den drei Ländern aufgewiegelt undTitel mehrerer Freiheit verführt werden können. Unter dem gemeinen Mann in den Ländern sei der Eist» j»groß; in Schwyz sei vom päpstliche» Nuntius ein zum Frieden mahnendes Schreiben abgehört, aberZweifel gezogen und als eine Unterschiebung ausgelegt worden, so daß eine Abordnung zum Nuntius 'worden mit der Anfrage, ob das Schreiben ächt sei, was er bejaht und durch ein zweites Schreiben ,,Zt»
welches Alles zu spät und von keiner Wirkung mehr gewesen sei. Über dieses Anbringen habenbeider Stände berathcn und gutgcfunden, den Obrigkeiten unverzüglich Kenntniß zu geben und dein A»>und den unbetheiligtcn Orten ihre guten Dienste zu verdanken, mit der Bemerkung, gleichwie beider Stände ' ^bisher nicht ermächtigt gewesen seien, die Ordres zu den Kriegsoperationen zu hemme» oder zu fördern,auch diesmal die weitere Verfügung in der Hand der Obern. Die Gesandten für steh hätten nichts dagegen-