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248. 1708, ZZ, April. Verhandlungen der Landsgemeindc in Schwyz. Da Zürich und Bern lvege"sechs Punkte Schwyz im Poggenburg wider Recht drängen und sich einmischen, was Schwyz nicht leidennoch wolle, sollen im Nothfall die Orte um thätlichc Hilfe und Beistand gemahnt werden. Im Fernernnnxlnm iiiform.akionis, jedoch ohne daß cS Geschmak und Dependcnz eines Rechtes haben soll, angezeigt werde», ^Schwyz die Declarativn des -Abts betreffend Gestehnng des LandrcchtS der Landlcutc in der Hoffnung undficht annehme, daß der Abt es treu, ehrlich und nicht zweideutig oerstehe, wie Schwyz es auch ebenfalls weine,daß Schwyz die erwachsenen Kosten sich vorbehalte. Da das Schreiben des Abts an beide vcrlandrcchteü ^gerichtet ist, wird Schwyz versuche», es mit Glarus gemeinsam zu beantworten; sollte dicS nicht möglich sei",Schwyz sich allein darüber vernehmen lassen.
Vandcsarchiv Schwyz: Protokoll bcr LanbSycmcinbc I. tot.
21!>. 1708, 3. Mai. Die Landsgemeinde Schwyz an Zürich und Bern. Der von beiden Ständenfür den Frieden der Eidgenossenschaft bezeugte Eifer habe erwarten lassen, es werde die leztes Jahr den k». ^und darauf au der Jahrrcchnung wiederholte Protestatio» gegen die Einmischungen im Poggenburg besser gen»"werden, da die Poggeubnrger sie im geringsten nichts angehen. Deshalb fallen diese eigenmächtigen Unter»'/ ^wodurch die Poggenburger zu Ungehorsam und Widerwärtigkeit verleitet werden möchten und das Festh^'^,,den sechs Pnnkten um so beschwerlicher, da eS doch wider den klaren Inhalt des zürcherischen Pcrzichtbriestö ^1100, des erste» und dritten 'Artikels des Landfriedens und des Bundes der VIII alten Orte gehe. SchwN ^sich in keinem Wege von seine» Rechten und Landleutcn treiben und verlange daher kategorisch zu wisse»,zwei Stände sich noch fernerhin der Poggenburger annehmen wollen oder nicht, damit es sich darnach zu richte»
Staatsarchiv Zürich: Arten Toggcnburq. <Orig.) - Landcsarchiv Schwyz: LandSycmctndcyrotokoll tot. »52. u. IDieses Misstv ist erst »ach langen fruchtlosen Unterhandlungen mit Glarns den 2e>. Juni in Zürich übergeben ward«»'
250. >708, 3. Mai. Die Laudsgciueinde Schwyz au den Abt. Es wird folgende Gegenerklärungstellt: Schwyz hätte nichts lieber gesehen, als die alte Freundschaft und das gute Berstäudnisi unter cinande> ^nie alterirt worden, daher nehme es die gegebene Erklärung an, sei begierig und bereit, diese alte Tre""^..^,wieder herzustellen und werde sonach daS Gotteshaus St. Gallen bei allen seit dem Landrecht errichteten anthe» ^ ^Siegeln und Briefen nach Pflicht in Treuen schirmen, in der Hoffnung, daß dies vom Abt und andern 6A 'keiner Cousegucuz gezogen werde.
LandcSarchiv Schwyz: Acten Toggenburg <?onceytc.> LanbSycmcinbeyrotokoll kot. ZS0. u. A. a.
TaS Schreiben ist erst d, 22. Juni a. d. Abt cxyebirt worden, nachdem GInruS Bedenken getragen, dass. auch siir seinen Stand genehm zu halte"'
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251. >708, 3. Mai. Die Laudsgemeinde Schwyz a» Luccrn und die übrigen katholischen Orte.versichert, daß es, wie früher, fest entschlossen sei, in Allem, was die katholische Religion berührt, sichkatholischen Orten nicht zu sondern. Es werden nun obige Entwurfsschreibcn an Zürich und Bern,
Abt zur nähern Würdigung mitgcthcilt, die später im 'Kamen von Schwyz und GlaruS, wenn leztcrcö si'' ^ mchsonst aber von Schwyz allein abgegeben werden sollen. Auf der lczten Conferenz in Lachen habe sichGlarus instruirt gezeigt, nur mit alle» iutcressirteu Thcilcn zu coufcrirc», da demnach die Toggcnbnlg^' ^tanwesend seien, könne evangelisch Glarus sich dermalen nicht weiter einlasse» und müsse die VerathungLandsgemeindc anheimstellen; bis dahin sei Schwyz ersucht, nicht fortzufahren. Der evangelische Gesandte vo»habe dagegen privatim schon eröffnet, seine Obern hätten gegen einen neuen Bestätigungsact der errichtet'" ^Bedenken, weil sie ihrerseits nie aufgehoben worden seien. Es sei wohl zu ermessen, daß evangelischnie zur Unterdrükung der einen Religion durch die andere verstehe» würde. Da leicht vorauszusehen, daß das ^an Zürich und Bern Staub auswerfen werde, bittet Schwyz um wachbares Aufsehe» und Hilfe im Wühl"
Staatsarchiv Luccrn: Acic» Toggcnburg. » .
252. 1708, IL. Mai. Der katholische Landrath i» Poggenburg an Schwyz. Der Landsgcnu'tu^ l„,ij>von Schwyz vom 3. Mai beschuldige sie, einen Absprung vom Landrecht gctha» und sich durch die ^"t A' >
bei Zürich und Bern vergriffen zu haben. Das Landrecht enthalte für Poggenburg aber keine s^chrgebe ihm im Gegcntheil »och mehr zu, als nur bei ander» Orten Rath zu suchen. An der Einführung