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folgende Weisungi Wenn Toggcnbnrg das Lanvrecht zu halten begehre, könne es nichts Besseres antworten, 'wisse jeder Thcil laut Landrccht in Anständen betreffend den Landfrieden und die Religivnsübung seinen dahenü^Richter, wo jede Gegni ihr Recht erholen könne, wobei es sein Verbleiben habe.
Landesarchiv Schwyz: Acten Toggendnrg-
230. 1708, 2. April. Der katholische Landrath von Poggenburg an Zürich und Bern. Die Religionslhb^seien in Wahrheit unlieb, man würde denselben gewiß gern abhelfe», um die nothwendige Eintracht zudeshalb wäre die lcztes Jahr de» 2ti. September verlangte vertrauliche Berathnng unter den Ständen 8^'Bern, Schwyz und Glarus sehr trostlich gewesen, von der man die Mittel zu endlicher Abhilfe erwartete.Stände werden selbst crmessen können, daß katholisch Tvggenburg nicht im Stande und competent sei, den ^und eigentliche» Verstand des Landfriedens im Streitfälle zu entscheiden, sondern daß es diesen Entscheid densi^'Orten überlassen müsse, welche den tvggcnburgischen Landfrieden aufgerichtet haben.
Staatsarchiv Zürich: Acten Tvggenburg. (Orig)
240. 1708, 4. n. 3. April. Verhandlungen der evangelischen Abordnung ans Poggenburg in Zürich.meister Nüdlinger, Hauptmann Steiger und Sckelmeistcr Jakob Stägcr eröffnen vor den geheimen Rüthen..^Katholischen schiken sich an, sich von den Landlente» der andern Religion zu sondern, wodurch dem evanist^^Wesen große Gefahr drohe. Die Evangelischen glauben, es könnte ans drei Wegen geholfen werden -Veranstaltung einer IVörtigcu Confercnz, nämlich beider Städte mit den zwei verlandrcchtetcn Orten; oder ^die kategorische Erklärung an die Katholischen, man betrachte jede Störung der Religionsfreiheit als öffentliche ^erklärnng, oder 3. durch die uuversehcne Wegnahme des Schlosses Jberg, wodurch die Katholischen,Toggcnbnrg und vielleicht auch noch anderortS erschrekt und zu gütlichen Unterhandlungen gesinnt würden,erste» Vorschlag stehe im Wege, daß sich die Besamminng der Confercnz leicht geraume Zeit verziehen undder allzu große Eifer nnd Ungeduld leicht in einen unbesonnenen Krieg führen, und das ganze Geschäft be> ^!>^.»lvsigkeit der Confercnz erschweren würde. In Bezug auf den zweiten Ausweg besteht die Schwierigkeit, es ^die Papisten einen Handstreich versuchen, de» Sieg von Ort zu Ort im Lande treiben und bei Vermehrung^Gegenwehr sich schließlich in die Klöster nnd Schlösser werfen und da die Friedensverhandlungen abwarte», ^welche die erschlagenen Evangelischen nicht wieder lebendig gemacht würden. Endlich könnten Schwyz,der Abt durch die Beseznng von Jberg anfgewckt werden; jedenfalls müßte gute Abrede und schleunigeeintreten. Bei dieser Sache sei der väterliche Rath der beiden Städte hochnvthwendig. Ein böser Streichden evangelischen Toggenbnrgern vcrsezt, wenn Schwyz und Glarus von sich aus nnd gegen de»Toggenburg, vielleicht aus Anstiftung der katholischen Landleute eine Gesandtschaft in das Land sende»
wovon jezt die Rede gehe, indem leicht möglich wäre, daß einzelne Gemeinden sich trennten nnd auseinließen, zumal da man gewahre, daß da und dort geredet werde, man sollte etwa eine Vermittlung habenDurch leztere würde versucht, das Schreiber-, Ammann- und Weibelamt in den Gemeinden zu theilen, ^da die Evangelischeu unter siebzehn Gerichten in elf die Mehrheit haben. Der von daher zu besorgende»könnte nur durch Abordnung einer eigenen Gesandtschaft beider Stände begegnet werden. DarausZürich beschlossen, von dem Gesuche, mit Ausnahme des Punktes über Wegnahme des Schlosses Jberg, ' jgc»besondere Geheimhaltung erfordere, Bern Mittheilung zu machen und den Bescheid nach Eingang der "Antwort den Toggcnburgcrn cinzuberichtc».
Staatsarchiv Zürichs Acten Toggculmrg. Zwei Memoria» lammt Proiwsltlon der TviMNl'UMr v. 4. lt. 8. ^ ^
Verhandlungen der geheimen Näthe. Geh. Nathsyrotokoll I7W. x.
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241. 1708, st. April. Lucern au den Abt von St. Gallen. Die lezten Mittheilungen habe »»befunden, den V katholischen Orten zu eröffnen. Gegen weitere Unterfangen wider Herkomme» »»bim Toggcnbnrg solle der Abt wie bisher feierlich protestircn. Die Gegenerklärung betreffend die völlige .frcihcit im Poggenburg wird genehmigt. ^
Staatsarchiv Luccnn Acic» Toggctlimra.