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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
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hai e^' Januar. Schwyz a» Glarus und den Abt. Dem in Napperswyl abgefaßten Vcrglcichsprvjcct

Genehmigung ertheilt, unter dein Vorbehalt, daß ein Gleiches auch von den übrigen Mitbctheiligten

Staatsarchiv Zürich: Acten Toggcuburg. (Kopien aus Glarus.)

^üss/s' Stadtschreibcr Werdmüllcr in Zürich an Landschreiber Dinner in GlaruS, Zürich

Wrex ^ ^kflexionen iiber die Verhandlungen der lcztcn Coufcrcuz in NapperSwyl so lange einstellen, bis einech Gütliche, mit alle» Umstände» begleitete Relation darüber erstattet sein werde, insbesondere welche Bewandtniß^ussä ^ lchegirte» Declarativn von 1931 und dein Vertrag von 1916 habe, worauf sich die Abbitte der sechsAiih/"^ fundirc, ob ei» toggcnburgischer Nntcrthan in verfehlten Sachen nicht vor das toggcnbnrgische Land-kile>, ^k'kleu ftj ,,p worin beide Landrechte von einander abweichen. Glarus solle sich inzwischen nicht über-Sorgfalt zu der Toggenbnrger Trost nichts crwinden lassen, demnach trachten, die Ratification desnicht > Zu verschieben. Zürich könne zu derselbe» nicht rathen, weil darin die Landrechtserneuerung

^»ho/^^ werde. Glarus soll über lcztcrn Punkt vorher die Erklärungen dcS Abtes und dcS Standes Schwyzbekam/ Hunde» der evangelischen Räthe werde mitgetheilt, daß Zürich, nachdem das Toggenburgergeschäftn»ch ^"'^Un mit den evangelischen Orten gemein gemacht worden, die erwartete genügsame Information denselbenWelle, um auf einer nächsten Konferenz Rath zu crtheilcn.

Lnudcsarchiv Glarus: Acten Toggcuburg. (Original.)

Junnar. Evangelisch Glarus ordnet Landammann Zwicki nach Zürich ab, um daselbst um-^ Bericht über den Stand der Dinge im Poggenburg zu erstatten und weitere Verhaltsmaßregeln einzuholen.

^ Staatsarchiv Zürich: A. a. O.

^standt 19., 31. März. Der Abt von St. Galle» schreibt am 9. März an Glarus, da die glarncrischcn

^>el»ir" ^ Konferenz in Napperswyl als Jntcrvcnienten ihre Anträge unter Vorbehalt der obrigkeitlichen9 ^ gestellt haben, wolle er zuerst wissen, ob diese Vorschläge genehm gehalten werden oder nicht, bevor

Mi/äußere. Am 19. März rcplicirt Glarus, was in Napperswyl verhandelt worden, betreffe einzig den^9>ti» llntcrthancn, daher eS an dem Abt sei, seinen Entschluß darüber zu eröffnen und inzwischen alle9 ^ uu Poggenburg unterbleiben zu lassen. Darauf dnplicirt der Abt den 31. März, was es fruchte, wennki» H b>ie Genehmhaltung der Vcrgleichsartikel ausspreche, die dann von Glarus abgelehnt würden; dies wärek»r»!^,/ dem Schatten. Die Erklärung der glarncrischcn Gesandten ohne obrigkeitliche Genehmigung sei»Uth solle daher der Abt dazu sagen, sonderlich, da dem Vernehmen nach die Toggenbnrger ihre Erklärung

erhoffe ^ ^ wollen. Dem Abt seien Frieden und Ruhe in Treuen angelegen, diese aber weder zu

lvichtx ^ erhalten, wen» anders nicht der ziemlich zerfallene Rcspect der Toggenbnrger und deren Gehorsam

"ufgerichtct werden.

Staatsarchiv Zürich: A. a. O. (Abschriften aus Glarus.)

VlI. Zu Abschied 5S<>. (Seite 1075.)

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^ der a April. Die Ausschüsse der intcrcssirten Gemeinden im Toggenburg an Schwyz und GlaruS.

iur ^ Bcscnval das wiederholte Gesuch um Abhaltung unbeschränkter Gemeinde» und deS Laudrathö

Bcrathung der Vergleichsvorschläge von Napperswyl abgeschlagen habe unter dem Vorwand, die^^Bei'/." weder Gemeinden noch Landrath, halten sich die bethciligtcn Gemeinden nicht für befugt,

^ ^ram gemein miteinander habenden Landeides i» dieser das ganze Land berührenden Sache abgesöndcrt

-^Ndrcct" Entschluß zu fassen. Es bleibe ihnen somit nichts übrig als das liebe Recht; die beiden

Arsten Stände werden daher gebeten, sich über die Art und Weise des Rechte» zu unterreden. Am allcr-?^e»b^. dem Land vor, vernehmen zu müssen, daß man ihm das alte Landrccht, welches die LandschaftStänden habe, in Frage stelle und ihm unter Augen sage, dieses Landleutcnlandrecht habeo °it verloren, weshalb die beiden Orte um Schuz und Hilfe angerufen werden.

LairdcSarchw Schwyz: Acten Toggrnburg. Staatsarchiv Zürich: A. a. O. (Copic.)