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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
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2170
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2170 Schwarzenburg. 1705. 1707. 1709.

2 Dcnicr, 1 Mütt 2 Maß Dinkel and 151 Mütt 11 Maß Habcr schuldig bleibt. Derselbe hat seine Rcst^bei der nächsten Rcchnungsconfcrcnz zu bezahlen, Udd. 1. 00. Das Begehren der Gemeinden Alblige»Händen der gemeinen Dorfschaft ein Stük Allmcind einschlagen zu dürfen, wird in den Abschied geno»»^'Ibid. nn.

1707».

Art» 0l. Die Jahrrcchnung von 1703 ergibt ein Guthaben von 388 Pfund 8 Schilling 3

1 Mütt Dinkel und 211 Mütt Haber. Absch. 581. n. - »2. Landvvgt Füllistorf schuldet vo»Rechnung von 1704 215 Pfund 11 Schilling 9 Dcnicr, 1 Mütt Dinkel und 183 Mütt 4 Maß 1Haber. Udd. I>. 00. Ein Posten von 30 Pfund für Säuberung der Schloßwcid und deswird gestrichen, weil der Landvogt den ganzen Nuzcn dieses Gutes für sich bezieht. Im ÜbrigenLandvogt die Weisung, bei Mindereinnahme» jcwcilcn den Grund derselbe» in den Rechnung vorz»»"Ibid. e.

1707.

Art. 04. Jahrrcchnung von 1705. Landvogt Füllistorf rcstirt 128 Pfund 10 Schilling 211 Mäß Dinkel und 103 Mütt 11 Mäß Haber. Nach Umwandlung der Früchte in Geld verbleibt erseine fünfjährige Amtödauer schuldig 4484 Pfund 1 Schilling 2 Denier. Absch. 041.». 05. ^vogt Hcrport kommen von der Rechnung von 1700 zu gut 170 Pfund 1 Schilling 4 Dcnicr und i ^

3 Jmmi Dinkel; den Orten schuldet er 175 Mütt 2 Mäß 2 Jmmi Haber. Iii id. 0. 00. Die 9^^von 1707 ergibt ein Guthaben von 31 Pfund und 129 Mütt 10 Mäß Haber; dem Landvogt gcbühd "hinaus 1 Mütt 3 Mäß Dinkel. Udd. e. 07. Der Landvogt wird mit seinem Gesuche um

tigung wegen der vielen Almosen, welche das Schloß zu geben hat, bis nach Ablcgung seiner letzten ^rcchnung zur Geduld verwiesen. Und. d. 00. Anstatt einen neuen Fruchtspeichcr zu bauen, rvirb ^Landvvgt angewiesen, den Estrich des Schlosses in ein Kornmagazin umzubauen. Zur Wicdcrhcrstcll""^ ^Dachung wird ihm der Ankauf von dreitausend Ziegeln bewilligt. Und. <z. 00. Der Landvogt ffzwischen Albligcn und Hcitcnricd gefallene Grcnzmarchc wieder aufrichten. Und. 1. 00. Die am ^zehnten Beteiligten verlangen zur Abstellung der beständigen Streitigkeiten dessen Albcrgirung. Dics ^reterondum genommen und der Landvogt inzwischen beauftragt, dessen Ertrag während der leztcnJahre zu erheben. Ibid. x.

1700.

Art. 01. Die Rcchnung von 1708 ergibt ein Guthaben des LandvogtS von 033 Pfund 5 ^

2 Dcnicr und 1 Mütt 3 Mäß 1 Jmmi Dinkel; er schuldet dagegen 119 Mütt 0 Mäß 2^/s J»»»iZwei Mütt, die dem alten Wcibcl zu Albligcn gegeben wurden und in die gemeine Rechnungwerden auf Rcchnung von Bern getragen. Absch. 097. ». 02. Von der Rcchnung von 1799den zwei Ständen 11 Mäß 3 Jmmi Dinkel und 132 Mütt 8 Mäß Os Jmmi Haber; demkommen zu gut 49 Pfund 3 Schilling 8 Dcnicr. Udd. 1». 00. Anläßlich des Gesuches der Ge"" ^Schwarzcnburg lind Albligcn um Thcilung der mit Guggiöbcrg gemeinsam innehabenden obrigkeitlich^ ^mcind eröffnet der Landvogt, daß die vielen Einschläge derselben eine Unmasse von Holz erfordern > ,Wälder ruinircn. Wird in den Abschied genommen, damit die Obrigkeiten einen Augenschein ">