1544
Orbc mit Tscherlitz. 1649. 1654. 1655.
Iii?!»
Art. 121». Der Wald Chassaignc, dessen dominium utilo zu Orbc gehört, der jedoch von Bern «zu ESclöeö (leö ClöeS) gehörig betrachtet wurde, soll auf den Wunsch Freiburgs und um dem laugen Streücdarüber ein Ende zu machen, der gemeinsamen Vogtei Tschcrlitz und Orbc zugerechnet werden. Abi '13. I. — 1411». Bern verzichtet auf die an einige Collaturcn im Amte Tschcrlitz erhobenen A»sP>^im Sinne des Abschiede« von 1579, wogegen Freiburg dem Prädicanten zu Orbe daö Pfarrhaus herst^»soll und beiderseits auf BesoldungSvcrbesseruug für die Pfarrer von Tschcrlitz und Bottens angctra^wird. Ibid. s. — 131 Die von den zwei Commissären im Amte Tschcrlitz hinter Oulcnö laut A»trag von 1646 gefertigten Urbare sind ganz mangelhaft befunden worden, weil jene der unirgos,und umons halben nicht den alten Urbaren und dem rechten Sthl nach procedirt, sondern die consie^untermischt haben u. s. w. Sic mögen den Commissär Corrcvoud oder einen andern Sachverständig^um bessere Anleitung ersuchen. UM. >v. — 132. Alex. Dumaine, Commissär der Edellehcn(Grandson und) Tscherlitz, wird unter Androhung der Gefangenschaft aufgefordert, bis WeihnachtUrbar fertig zu macheu und abzugeben. UM. x. — 133. Laut Befehl von 1646 soll der Land^gvon Tschcrlitz die abgegangenen Pfrundurbare nach den im Schlosse und in den Pfruudhäusern liege»Originalen revidiren und neu anfertigen und abgeben. Ibid. — 13 1 Da in Pcnthcreaz die 8^stattzinse an Haber, Kapaunen und Geld großentheils auf die Güter geschlagen worden sind, wirdAntrag der Commissäre Reh nnd Corrcvoud angenommen, daß die auf die Güter geschlagenen usnl-"^bleiben, über dieselben hinaus aber von Jedem, der in Penthercaz Feuer und Licht braucht, ^vorigen 6 nur 3 Kiekut, Haber, '/, Kapaun und < Pfenning jährlich bezahlt werden solle. U>ü>>
Iii»?
Art. 133. Wegen des Waldes von Chassaignc wurde auf eine» Augenschein abgestellt128. v.
Iii»».
»nd ^
Marthou Rechnung ab herrührend von dessen Amtsvcrwaltuiig von 1645 bis 165». ES ergabt
Art. 131». Namcnö der Wittwc des gewesenen LandvogtS Brüuioholz legen I. Schröter ^
daraus für die beiden Städte ein Guthaben an Geld von 407 Gulden 7 Schill. 2 Den.; a»13» Mütt 8 Kopf weniger 7» Mütt 8 Kopf — 6» Mütt; au Mischelkorn 21 Mütt 1 Kopf ^weniger 21 Mütt 1 Kopf 3 Matz — »Mütt; an Haber 173 Mütt 8 Kopf 1'/, Matz weniger ^8 Kopf 1'/, Maß — 6» Mütt; an Wein .... Das „weniger" wird dem Landvogt geschenkt.143. k. — 13?. Den Gemeinden Dommartin und Sugnenö ist das von Jost Freitag, LandvogtTscherlitz, 1539 um de» Hoizhau im Jurten gegen zwei Kopf Haber jährlichen Zinses bestätig"bergament, weil es auf einer Donation dcö Wilhelm RufuS von Goumoüns und der von Bischt ^faciuS von Lausanne 1233 gegebenen Confirmation beruht, neuerdings bestätigt. Ibid. na- ^„Junker Johann Steiger durch vierte vnndt fünffte Rechnung bleibt an Gelt 39»4 Pfund." ^ ^151. c. — 13k». Wolfgang Bikard legt über die vier ersten Jahre seiner Amtsvcrwaltuiigab. Er bleibt schuldig an Geld 4982 Gulden, an Getreide 122 Mütt 8 Kopf Waizcn, 1 > Mütt o