Bellenz, Bollenz und Riviera. 1662. 1663. 156!)
^ Betracht also, daß der Pfarrer mehr als ein Jahr lang die Messen gehalten habe und erst in Folge^r Rcj>c nach Como, vielleicht auf seine eigene Anregung, das bischöfliche Verbot eingekommcn sei,^ beschlossen, wenn er die Messen nicht lese, seien ihm die 35 Kronen znrükzuhalten und soll der Com-lssar die Messen zu halten einen andern Geistlichen beauftragen. Ibirl. e. — 3!>7 Die Gravcdoner^s!e wird besichtigt und ihre Unterhaltung verdungen. Ibid. t'. — Die dicßjährigen und lczt-
^ "istn Z5 Kronen aus den Criminalbußcn und der Ertrag des Holzzolls werden zur Tilgung derdulden der St. Pcterskirchc verwendet. Ibid. g. Die Spitalrechnung erweist bei 9584 Psd.
will, Einnahmen einen Nebcrschuß von 1579 Pfd, 10 Schill. Die Kirchenrcchnung schließt mit einem^ Einnehmen sich auf 743 Pfd. bclicf. Ibid. b. — Fiscal
^go gi^ am 28. August Rechnung über den Rest der Bußen, die aus seiner unter Commistar Abcgg"»tcn Verwaltung noch ausständig waren. Ibid. i. — Die Rechnung des Commissärö Joh.
drin "ber Malefiz, Criminal und Civil bclänft sich auf 5036 Pfd., wovon der obrigkeitliche
Z^bcil gleichgesczt wird l39 Kr. 73 Schill. 4 Pfcnn., jedem Orte also zukommen 46 Kr. 5l Schill.. Einige Posten, die an die Gesandten appcllirt wurden, sind in dieser Rechnung nicht be-
Ibid. st. — Der erst eingetretene Landvogt Lusscr von Bollcnz frägt an, was er mit
seil ^"üelo Menara und Giov. Zarna anfangen solle, die der Mitschuld an der Ermordung dcS Fru-»Ich ""b verdächtig seien. Nachdem der Landvogt Lusscr und die Gebrüder Giov. Maria Zarna
«Uf Harua darüber angehört worden, wird gefunden: Weil Menara, damals noch minderjährig,Bcttcrs, des Pfarrhcrrn von Lcontica, vor dem Todtschlag den Leuten, welche den^ bcgiengen, Speisen zugetragen habe, sei gegen ihn mit Milde zu proeessiren; die Aussage des^ babc um seiner Jugend willen ebenfalls nicht so viel Gewicht, daß dem Zarna,
^ auch auf der Tortur nichts eingestanden habe und die drei Thäter todt seien und Statthalter^ erwiesene Unschuld libcrirt, nicht ebenfalls die Billigkeit gewährt werden dürste. Dicß wird^bsil Gesandten auf das Syndicat um so mehr empfohlen, da das Amt passionirt zu sein scheine.
^ ^ Auf die Beschwerde der Jesuiten in Bellenz wegen ihrer Societät Residenz zu
überlassen. Ibid. b. — ^ilv t Uri soll die erforderlichen Schreiben abgehen lassen,^id " ^'ßbrauch abzuschaffen, daß die Geistlichen den Verbannten und Todtschlägern Vorschub thun.^ tUkk Hinsichtlich des von Landvogt Kaiser in Bollcnz auf des Landvogt HcrgcrS Ansprachenfindet man, cS sei unthunlich, daß ein Landvogt den andern mit Strafen oder Arrestend>vhn ^^uvegen dieser aufgehoben wird. Kaiser soll Hcrgcr da suchen, wo er seßhaft ist, gemäß Gc-und Herkommen, ibid. s.
Dem päpstlichen Nuntius, der sich über Eingriffe in die Kirchcnimmnnität beschwert,^ht ^ Syndicat zu Bellenz ein Mandat pnblicirie, mit welchem Geistlichen und Weltlichen das
bon Banditen untersagt werde, wird geantwortet, man könne in dem Mandat, dergleichen^ sich erlassen worden, einen Eingriff in die kirchliche Immunität nicht finden; übrigens lasse mangefallen, wenn der Nuntius dafür sorge, daß die Orte solcher Edicte gegen die Clerisei ge-Absch. 374. d. — 4U7 Wenn der Nuntius von seiner Meinung betreffend das deutsche