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6,1,b (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1392
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1392 Lauis und Mendriö.

Anmerkung 2> Bei der Vertheilung des Ueberschusses wurden nur die gerade ausgehende» Quotienten bezogen, derden Kanzleiangestcllten überlassen. Die Abzüge, bezeichnet durch -5-, sind die dem Unterschreiber zugestellten Trinkgelder.

Anmerkung 3. In der Rechnung von 1652 wurden zu Luggarus 1632 Ducatonen in 938 Kammerkronen umgesezt- ^Jahre 1677 galten 130 Silberkroncn 127 Kammerkronen oder 43 spanische Dublonen (zu 96 guten Bozen) und 8 Mahl^Pfund. In der Rechnung von 1679 waren 112'/, Kammerkronen 38 spanischen Dublonen (zu 96 guten Bozen) und 20^länder Pfund. ,

Anmerkung 4. In diesen Rechnungen waren die Audienz- und Sizgelder^ nicht inbegriffen. Wie hoch sie ungefähr^beliefen und welch' geringe ökonomischen Vortheile den regierenden Orten von diesen Vogteiverwaltungen zuflohen, ergibt sichaus den von den basel'schen Gesandten 1659, 1661 und 1662 ihrer Regierung darüber gestellten Rechnungen. Der basel'scht ^sandte Burkhard verrechnete:

Einnahmen:

Von der Kammer zu LauiS 1659 128 Kronen 320 Pfd. Sch. 1661 307 Pfd. 10 Sch. 1662 365 Pfd. " ^zu L'uggarus 65 162 10 . 135 167 10 -

Von der Zürcher Gesandtschast

Sizgelder 21 52 10 60 52 10 '

Von der Lucerner Gesandtschast

Audienz- und Sizgelder 63 10 40 30

598 Pfd. 10 Sch. 542 Pfd. 10 Sch. 615 Pfd. - ^

Ausgaben:

Reisekosten und Unkosten dcterminirt 400 ,, ,, 400 400 "

198 Pfd. 1« Sch. 142 Pfd. 10 Sch. 215 Pfd. - ^

Ludwig Eysat verrechnete in gleicher Eigenschaft 1654 der Regierung von Luccrn 447 Pfund Einnahmen und 4301 Schilling Ausgaben, ohne die drei Silberkronen, welche den Kapuziner» zu Luggarus geschenkt wurden, so daß der RestPfund sank.

Art. «. (1650). Abnahme der Kammcrrechnung. Absch. 35. p. ?». (1651). Ebenso.44. 8- (1655). Bei Abnahme der Kammcrrechnung gibt jedes der VII katholischen Ortedem eidgenössischen Agenten Dr. Crivclli zu Moyland. Absch. 148. v. II. (1656). AuS dein ^trägniß der Kammerrechnung haben die Zollcr jedem der VII katholischen Orte am Zoll cinbehalte» ^Ducatonen und 10 gute Bozen; der Landvogt und Landsekelmeister Kammcrgcld 43 Ducatonen ^30 gute Bazen, wegen des Landschreibers zu Lauis Ausgaben zu Diensten der katholischen Orte;Dr. Crivelli, eidgenössischer Agent zu Moyland, für sein Stipendium 9 Ducatonen. Absch. IM 6- ^IL. (1660). Abnahme der Kammerrechnung. Absch. 309. b. I». (1661). Die einzelnen Einna^Posten der Kammcrrechnung, die sich auf 3034 Kammerkronen belief, waren: Steuer der Landschaft567 Kammerkronen; Steuer der Freidörfer Sonvico und Morcote 79 Kammerkronen; Dorf Po»t^priasca als Steuer 33 Kammerkronen; Zoll zu Lauis 888 Kammerkronen; Zoll und Bank zu Mc»d>'>^Kammerkronen; Baarzahlung (Bußen) des Landvogts 369 Kammerkronen. Absch. 333. k. I».

Der obrigkeitliche Antheil an den 50 Kronen Malefizgeld des Landvogtö zu Mcndris wird bei ^der Kammcrrechnung diesem nach altem Brauche geschenkt. Absch. 409. k. I». (1665). Abnahme ^Kammcrrechnung. Absch. 433. e. !<;. (1666). Bei Vorlegung der Kammerrechnung zu Lau>>>aus, daß, wenn lose Buben auf einander schießen, ohne jedoch zu treffen, statt laut Decreten 25nur ein oder zwei Drittel der Buße auferlegt zu werden pflege. Die Obrigkeiten mögen hierin nach