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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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October 1676. 1025

^ Befehlshaber der französischen als die der Rcichsarmce werden das schweizerische Gebiet als neutrales^ in keinerlei Weise verlezen; man habe sich durch besondere Zuschriften an dieselben gewendet. «.

Zuschriften waren gerichtet au den Herzog von Lothringen, General-Feldhauptmann, und an den^grasen Friedrich von Baden, Rcichsmarschall der kaiserlichen und Rcichsarmce, sowie an den Her-^ von Montmorench-Lnxemburg. «I. Um alle Plünderungen zu verwehren wird angeordnet, alle^mschiffx hjx schweizerische Seite zu schaffen und die Fallbrüken zu Kaiscrstühl und Rheinau in"""g zu bringen, v. Auf eingelangten Bericht, daß die kaiserliche Armee zu Rheinfelden bereitsAlvesse den Rhein überschritten habe und es sich darum handle, bei Äugst eine Schiffbrüke zu schlagen,^ ^ß sich daselbst bei 300 Kroaten haben sehen lassen, wird in den Orten und den gemeinen Hcrr-^llcn der vierte Theil des ersten Auszugs aufgemahnt, um nach Ölten, Aarau und Basel zu marschiren,^ülbst die weitern Befehle zu gewärtigen sind.

D e n 1 3. O c t o b c r. t. Borschriften für die Ausrüstung und den Unterhalt der Mannschaft:^der Auszüger erhält wöchentlich 0- Thaler, täglich ein Commißdrod von 10- Pfund zu 36 Loth (V-, »/, Roggen) und zwei Zürichschilling (— 3 gute Kreuzer — 8 Rappen); auch ist das Noth-'^"dige a,; ^ billigen Preis herbeizuschaffen; jedes Ort schikt einen Proviantmeister mit, der fürv Coinmiß zu sorgen hat; grobes Geschüz wird zwar vorläufig nicht gefordert, hingegen ist jeder Aus-wit dem nöthigcn Kraut und Loth, nämlich mit 24 Kugeln, 1 Pfund Pulver und 1 Pfund Lunten^ versehen. K. Zur Besichtigung der Pässe von Bernau au bis zur Schafmatt und an den Hanenstein^den abgeordnet die Gesandten und Kriegsräthe Werdmüller, Erlach, Schmid von Uri, Reding, Jmfeld,' 'Ulauben, Socin, Mollondin und der Kriegösecretär von Lucern. Ii. Auf die Anfrage Basels, ob es,eine der kriegführenden Parteien mit Gewalt den Durchzug über sein Territorium erzwingen wollte,^ aller Macht sich dagegen wehren solle, wird ein Beschluß gefaßt, über den nur mündlich Bericht er-btet wird. I. Da Schultheiß Felder von Kaiserstuhl im Namen der Gemeinde zwar zur Herstellungv Fallbrükc Lcibesarbeit verheißt, aber um Bcrschonung vor Kosten bittet, wird Obervogt Zweher ver--^chtet, innerhalb drei Tagen die schon vor zwei Jahren befohlene Anfertigung der Fallbrükc zu vcran-vn. Folge der gegen den jungen Obervogt Zweher eingegangenen Klagen, daß er den Land-

et vg,, Baden als eine fremde Obrigkeit titulirt, einen Zimmermann wegen zwei aus nicht ihm angc-vvlgen Reben weggenommenen und von Hand gegessenen Trauben um 18 Pfund gestraft habe u, dgl.,dem Zimmermann entboten, diese Buße nicht zu bezahlen, und zugleich wird beschlossen, daß dievvjlci in Baden in Vollziehung des bereits bei der lezten Jahrrcchnung gefaßten Beschlusses ein Me-^vrial abfassen und der Bischof eingeladen werden soll, auf künftige Tagsazung seine Bevollmächtigten^ Erledigung der die Gerichtsbarkeit betreffenden Streitfragen abzuordnen.

D e n 1 6. O e t o b e r. I. Die Versicherung des Herzogs von Lothringen vom 14. October, daß er,^ der Kaiser bisher seine Waffen fern von der Eidgenossenschaft gehalten habe, auch nicht hergekommen^e, wenn er nicht durch die Gegenpartei wäre heraufgezogen worden, und die Versicherung des HerzogsVv Nkontmorency-Luxemburg vom 13. Oetobcr, daß die königliche Armee sich nur genähert habe »xourlos ounviuis llo Mi-sor le lilüii su clehu«, werden den mit der Visitation der Pässe beauftragten^vgsräthen übcrsandt. »»». Auf Vcranlaßung des Landvogts Balthasar zu Sargans wird allen Land-eten der gemeinen Herrschaften berichtet: Wenn zum Unterhalt und zur Besoldung der Auüzüger keine

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