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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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1023
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October t676. 102Z

All aufgenommen und dadurch der Appetit der plündcrungSsüchtigen KricgSvölker gereizt werde,es wurde erwidert, Mühlhausen, von französischem Gebiete umschlossen, dürfe der nächsten Um-d<>n Z„gg,^ nicht wehren, wenn daraus nicht noch größere Gefahr erwachsen solle; ebenso sei es^ Mühlhausen unter gegenwärtigen Umständen nicht möglich, eine eigene Garnison zu unterhalten undhint "tioiw" anzulegen; noch viel weniger sei es zuläßig, die hiueingcflüchteten, auf Treu' und GlaubenGüter mit der Bezahlung des „Commisscs" zn beschweren u, s. w. «I. In Erwägung deö vater-" lschtn FricdenSstandeS und der gesegneten Ernte wird auf Donnerstag den 26. October (a. K) ein'> Fa>t-, Büß- und Bettag angeordnet, v. Mittheilung des Standes der genf-savohen'schen An-^iltnhciten ^ mündlicher Berichterstattung an die Obrigkeiten f. (S. u. Rheinthal). K. Evangelisch">s trägt vor, wie bei Aushebung der Mannschaft für den Zuzug nach Basel ihre Mitlandleute"ger Konfession wegen der Mannschaft der Bogtcicn Werdcnbcrg, Uhnach und Gaster Schwierigkeiten.^'en und Schwhz dieselben dabei untcrstüzt, auch lczthin in der rheinthalischen Sachesich von

" ii^^unt und an Schwhz angeschlossen haben, trozdem der jährlich zu schwörende Eid auödrüklichlind" Regimcntösachen der mindere dem mehreren Theil folgen solle. Bei diesen Umständen

^in widerspenstigen Verhalten ihrer Mitlandleute müssen sie die evangelischen Orte bitten, auf cin-enden Nothfall sich ihrer in Treuen anzunehmen, was ihnen zugesagt wird. I». Weil eS das Ansehen^ und andere Orte ihre Zusazmannschaft gar nicht nach Basel abgehen lassen

k", Solothurn und Biel aber ihre Leute selbst brauchen, werden auf Bitte Basels die Zusäze derZg Orte um einen Drittel verstärkt, so daß Zürich 210, Bern MI, Schaffhanscn 66, Appenzell

- St. Gallen 30 Znsäzer sendet, und die Zusäzcr von Zürich und Bern auch nach Entlassung derbleiben, I. Auf die an Schaffhauscn ergangene Mahnung, statt der unterlassenen Sen-don Mannschaft nach Mühlhausen das Geldcontingent zu leisten, erfolgt die Antwort, die Nähebist ^'"^uartiere der Reichsvölker mache die MannschaftS- wie die Gcldhilfe unmöglich. It., Im Hin-blinden Rcligionseifcr der im borromäischen Bunde begriffenen katholischen Orte, das bun-^ widrige Zurükblciben in Beschirmung des evangelischen GränzorteS Basel von Seite der Stände^ ^bz und katholisch GlaruS, die beharrliche Forderung der V Orte, daß ihnen über die sorviees undk auch das Commiß bezahlt werde, die Geheimhaltung ihrer consilm und Anschläge, wird ge-

^ daß die evangelischen Orte um so inniger zusammenhalten und alles vermeiden sollien, was Miß-^ uen unter sie bringen und so dem Vaterland Gefahr bereiten könnte. I, Weil bei den gemeinsamen^Hungen wegen des KricgövolkeS sich ergeben hat, daß die katholischen Orte das Dcfenstonal nur soweit inSendung bringen wollen, als es mit dem Buchstaben der Bünde übereinstimmt, diese aber bei dem3e» Stande deö Kriegswesens nicht genügen und das Beharren bei solchen Ansichten das VaterlandAoßc Konfusion, ja in den Untergang zu führen droht, soll bei einer der nächsten Tagsazungen dieseju Erörterung gesezt und an die katholischen Orte der Antrag gestellt werden, das Defensional^ die Landsgcmcindeu, als die obersten Gewalten, bestätigen zu lassen.

Man sehe auch im Abschnitte Herrschaflsaiigelegenheite» -Guthat ß Art. 126. Anstände mit dem Abt von St. Gallen.