Druckschrift 
6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
Entstehung
Seite
944
Einzelbild herunterladen
 

!>44 November 1674.

ammann lobl. Ortes Uri umständlich eröffnet, was eine Landsgemcinde daselbst bewegt, gegenwärtige Z"sammenkunft an die lobl. Orte Schwhz, Untcrwaldcn und Zug zu begehren, mit Versicherung, daß st^^dabei keine andere Meinung noch Absehen habe, als inögesammt rathcn zu helfen, durch was Metwa das zu Boden liegende eidgenössische alte Vertraue» , ciumüthige Zusammcnhaltiiug undaufzurichten und hingegen dero Trennung und Geringschätzung eben an dem Ort, da die Grundstl^eidgenössischen Bundes gelegt worden, abzuschaffen sein möchte, welches von dem Allmächtigen zu crl)»^bevorderst die Gnad des heiligen Geistes mit eifrigem Gebet angerufen und demnach ein Sch^stvon Herren Landammann, Räth und Landlcutcn löbl. Orts Untcrwaldcn nid dem Kcruwald abgc ^worden ist, mit welchem sie sich ihres Ausbleibens entschuldigen, bcincbcns aber versichern, daß sie st"allwcgcn und zu allen Zeiten mit uns durchaus zu heben und zu legen, zu thuu und zu lassen >» "brüderlichen Liebe, frcundcidgcnössischcr Anflicht- und Vertraulichkeit zu leben und zu korrespondiere» smeint und gcwillet seien." I«. Hierauf wurde durch Abmchrung gutgeheißen, daß die zu falff"'Schlußnahmcn den Landsgcmeindc» vorgelegt, durch eine Gesandtschaft auch Luccru zum Beitritte»»!laden, eine bequemere Malstättc bestimmt werde, ummit feierlichem Eide zu bestätigen und einen ^darauf zu sczen, demjenigen Ort, welches von den andern weichen und was verabschcidct, von den L»' ^gemeinden bestätct und mit Eiden verlobt worden, nicht halten würde, anzulegen." «. Die L»"Männer von Uri und Schwhz beantragten zur Herstellung alter Eintracht verschiedene Mittel; der Ä" ^Obwaldcus aber erhielt die allgemeine Zustimmung, daß man bei den Abschieden der V Orte vo>» ^Juni und der III Orte vom 15. October 1670 bleiben solle, mit dem fernern Zusaze, daß weroder öffentlich, mündlich oder schriftlich den von den Landsgemeindcn ratificirten Abschieden zuwider l)»"^

als faul und meineidig abgestraft und das Ort, welches sich über geschehene Mahnung dernicht darnach hielte, von den andern Orten laut dem Scmpacher Brief dazu angehalten werden st^«I. Da die von Oesterreich und Spanien über die Transgrcsstoncn unserer Dienstvölker gemachte» ^dcrungcn nicht unbillig sind ist, auf daß das Unrecht, welches von etwelche« wenigen durch die Transgrcsl'^"an unschuldigen und sogar mit uns Verbündeten Staaten begangen wurde, von dem Allmächtigen nicht a»^ganzen Eidgenossenschaft gestraft werde, einmüthig beschlossen worden, daß jedes Ort die Scinigc»,sich der Trausgression schuldig gemacht, bestrafen und das darin säumige Ort laut dem Scmpacher ^dazu angehalten werden soll. «?. Wie die Eidgenossen ihre Bundespflichtcn halten, so sollen auchVerbündeten dieselben halten z deswegen soll Luccrn eingeladen werden, mit den Orten gemeinste

Gesandtschaften von Frankreich, Spanien und andern Verbündeten durch eine Abordnung zu Bez»! .der Pensionen aufzufordern und, sofern dicß keinen Erfolg hätte, durch eine Abordnung nachund Mahland unausgesezt darum zu sollicitircn. Die nach Luecrn gehenden Abgeordneten werden doUVerhandlungen mitthcilen und die Einberufung einer Confcrcnz der katholischen Orte verlangen.walden hätte gewünscht, daß in Anbetracht der nöthigen eidgenössischen Einigkeit die jüngstenmeinden von Uri und Schwhz den Aufbruch nach Frankreich nicht bewilligt hätten, worauf diese "^daß der Aufbruch anders nicht als laut Bündniß gestattet worden jei. K. Auf die Erinnerung,

Zeiten in der päpstlichen Schwcizergardc jedes der Orte Uri, Schwhz und Unterwaldcu eineschaft (so von Ihren Leuten bestanden") gehabt, nun aber dieß in Abgang gekommen sei und vo» ^cern allein besezt werde, wird gut befunden, diesfalls bei Luccrndie Gebühr zu verschaffen," da>»^