März 1663. 749
Winnie» ^ Theten, sie für Ihr Ohrt alß dann mit Genfs vnd Waadt auch nichts thuen khöndten, sonder aä rekerenäuml'lbe von'^^"' Landtschafft Waad belangend« verbleiben sie zuegleich bey ihrer eröffneten Instruction, soweit die-d»d cedsrt sie : so übrigen vnd mehren Ohrten sich weiter erkleren wollen, mücsten sie es wol bcschechen lassen
äffend Oberen Sentiment darüber erwarten." Ferner: „Bei disen die Statt Genfs vnd Landtschafft Waad
bauz Fürstl. St. Gallische Abgesandte die erinnerung gethan, weil Ihr Fürstl. Gnaden vnd dero Gotts-
bey vfsiich, Stuel Zue Rom ohne Mittel vnderworffcn vnd mit Glübd vnd Eidten zuegethan, dasselbige hierbey gleich wieObigen h-""? Pündten, so besagtes Gottshauß zur Lobl. Eidgnoschafft hat, auch beschechen, gebürendt reseruiert vndVierer „ bcineswegß zue widergehandlet sein solte." (Zusäze im Exemplar des Aargaucr Kantonsarchivs, Bd. 23,er der Bezeichnung am Rand „In Schweiß", lezterer „In Ihr fürstl. Gn. zue St. Gallen").
^ ^ ^ Dieser Artikel lautet wörtlich also : „Ferner hat Schwyz angezogen, Ihrer gn. H. vnd Obern^ ^ ^bes Orts Reservationen und Vorbehalte in gemeine Abschiede kommen sollten, damit die Abgesandten
^ biesin " ^""bern desto sicherer sein möchten; dazu unser Landschreiber zu Baden auch geredt und gebeten, daß man^lie. m gewisse Ordnung machen wolle, damit er von den lobl. Orten keinen Verweis zu gewärtigen' haben
^re ^ erinnert, was von Altem her in alten Abschieden bräuchlich gewesen, haben die übrigen und
bleibe zn ^ bu sein befunden, es um gemeiner Union und minderer Confusion willen bei dem alten Herkommen^ Verlz ^"anntlich, daß jedes Orts rsseruata und besondere Meinungen allein in seinen Abschied gesezt und
^ Zürichs" exemplarisch abgestraft werden sollen: inmaßcn Schwyz sich beklagt, daß dergleichen von gewissen Leuten^ >hnc , haben die Herren Abgesandten von Zürich vermeldet, sie hätten dessen zwar keine Wissenschaft,
^tend^" °ber die Ursächer mögen notificirt werden, wollen sie nicht unterlassen, selbe andern zum Exempel mit ge-" Strafe anzusehen."
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Conferenz von Schwyz und Glarns.
Einsiedeln. nach dem IS. Mai.
LandeSarchiv Tchwi».
ibisch^ 'Ebschied ist nicht aufgefunden worden. Die vom 19. Mai datirtc Instruction von Schwyz will k) daß in dem^lle^ ^ ^andvogteien Sargans und Gaster wegen der hohen und Niedern Jurisdiction in Quarten, Murg und Quintenbreite mit den andern regierenden Orten das Recht vorläufig nicht angetreten werde: v) daß es bei der demden Gastcr von uns angelegten Buße sein Verbleiben habe, weil er auf unsere Citation nicht erschienen
l'ch„e,, ^ blntervogt Johann Wilhelm mit schmählichen Schcltrcdcn belegt hat. — Als Gesandte von Schwyz werde» be-^bieis,^ Belmont und Joh. Franz Reding, beide alt-Landammann : Franz Ehrler, Statthalter: Karl Blleler, Landes-