April 1667. 709
^ anwesend zu sein; hätte mau in Genf gewußt, daß der Herzog ihr Schreiben zurükweise,
Eonfcrcnz mit Ritter Mallct gar nicht beschikt worden; unter diesen Umständen dürften sie^»dt ^ ^"kerenz nicht verlassen. Als Ritter Mallet hierauf eine besondere Conferen; mit den Ge-Z'^'ch verlangte und erhielt und dabei wieder nur die bekannten Sachen vorbrachte, und^Migen der Städte Basel und Schaffhauscn zu einer gemeinsamen Confcrenz einladen zui'ie/" und auf geschehene Anfrage die Gesandten von Genf gegen eine solche Verhandlung in
litß keine Einwendung machten, und dabei von ihm ebenfalls nur daS alte wiederholt wurde,
^ Sache endlich dahin gestellt. In einer nachwärtS von Ritter Mallct verlangten besonder«"ut Vcnncr Frisching wurde dem leztern vorgehalten, wie die Unterthanen des Herzogs von^»i gehalten werden, er besonders bei der Herreise zn Villcncuvc und Chillon von
^andvogt über seine Person und sein Reiseziel, ebenso auch der Castellan zu Jussh am 7.^ Herren Dupan und Dufour inquirirt worden sei; wie ferner am 8. Februar der Vogt
Billard ^ stark nach Chapitre aufgeführt wurde, acht Tage vor Weihnachten bei 350 Mann zu
Nür Tcrnier stch befanden und einen Hund schlugen und die Leute dadurch in Unruhe sezten; am 30.hf Genfer bei der Brükc zu „la Trcmblicre" tEtrembliöreS) sich sehen ließen, unter ihnen der Ingenieur^it qv ^ Monnct; am 31. Marz zehn genfcrischc Reuter gegen den Wald von Villc-la-grand
Pistolen und Gewehre» ausrüktcu; solches aber von Genf künftig unterlassen werden müsse,Störung des freien Verkehrs, seine Mannschaft näher gegen Genfichrch " ldlle; übrigens habe er selbst keine weiter» Eröffnungen zu machen und werde mit Zupsy! k>cn Herzog selbst nichts zu erzwcken sein. Auf dieses hin wurde gleichwohl beschlossen, daS^ ^chrtiben der vier Städte an den Herzog, nachdem eS von den Obrigkeiten ratificirt sei, ab-nämlich zn erwidern, sie seien bei abermaliger Erörterung der Sache auf's Neue über-'^ Genf seine Souveränität und Reputation nicht verlczen wollte, es nach dem gegenwärtigeni'Wt/ ^lugolegenheit keine Gesandtschaft nach Turin senden könne, dagegen eine Eonfercnz auf her-'u k>cr Nähe Genfs auf Grundlage dcö Vertrags von St. Julien anerbiete, von seinender Boden des Herzogs weder betreten worden sei noch werde verlezt werden, dagegen aller-Einrükeu der herzoglichen Truppe» diesseits deS GebirgS sich geuöthigt gescheu habe, zu^^^^)eile seines Handelsverkehrs und mit großen Kosten die Stadt in VcrthcidigungSzustand zu^c,i h den Wunsch nach baldiger Beilegung deö Zwistes aufzugeben, wozu sich bewegen zu
^>fvr, Städte den Herzog freundschaftlich bitten. Den Gesandten Genfs wurde aufgegeben, ein
^"^chrciben über die geschehenen Vorgänge und Genfs SonveränitätSrechte an die XIII Orte zu^>>dc„ ^anheimgestellt, au Frciburg und Solothurn und den französischen Residente» sich zuwurde ihnen zu bedenken gegeben, ob unter den drei vom Ritter Mallet angedeutetenNutteln wirklich das nrditiuxiv deS Königs von Frankreich, das Genf nach ihrer Ansicht nicht wohls<hzst diirfe, der Abordnung einer Gesandtschaft nach Turin vorzuziehen sei. Die Genfer Gesandt-""""U dicß in den Abschied.