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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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693
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^ December 1666. 693

I ^ Genf behaupte, keine böse Absicht gehabt, sondern nur ein über zwcihundertfünfzig Jahre altes

Ederen Nichtbeachtung des Traetats von St. Julien von <6(13 sich be-

herauf ' ^vher dmin eben in eine Conferenzvcrhandlung einzutreten ersprießlich sein möchte.

^lnibassador sein Bestes zu thun verheißen, auch vcrdentct, daß der Rath von Cham-^»fs „ verdacht habe, Gens zu sehr zu begünstigen, aber auch eine etwelche Reparation von Seite

^lben erklärt; denn zwei Male habe Genf in des Herzogs Landschaft Kundschaft über dcs-

^ Gen" eingenommen, das lezte Mal sogar mit 30 Mann sich dabei eingefundeil und wider

Kundschaft und Information aufnehmen lassen ; dafür fordere der Herzog^ U»tverlege er Mannschaft in die Nähe der Stadt, nicht nm sie anzugreifen, sondern um^chen ^ solchem Vornehmen und Schimpf zu schüzcn. Aus die Erinnerung, daß diese

^rechne, ^ Genf an Orten, wo sie die Religion und den Salzvcrkauf habe, zu hoch möchten an-^ bcsj vr erwidert, das zu untersuchen komme dem Rath zu Chambers) zu; immerhin

^ Sa/ Corsinge nicht die Souveränität, sondern nur gewisse Gefälle und Lehen; zum Krieg

^ nicl/^" ^ übrigens noch nicht gerüstet, sondern nur einige Milizen aufgerufen, den Verkehrwie sondern für die Angehörigen eigene Märkte veranstaltet; daß der Rath zu Cham-

v-> ^ Gesandten erinnerten, über Shndic Colladon nicht wenig geeilt und den Shndic Liffort zu

Genfer kaum vergelten, meinte Grcißh, indem sonst, wenn man dem^ Aerl,^hambcrh in oktitzio eine Unehre anthäte, die Alteration nur größer würde; ebenso sei^ Grä,/ Genfer selbst Schuld, daß die Frau des Shndic, als sie nach Savoyen gegangen, von

durchsucht worden sei; zu Abschneidung weiterer Unfreundlichkeiten sei überhaupt kein ge-gebührende Satisfaction sich gefallen zu lassen. — Auf diesen Bericht hin wurde be-^berl, ^ Schreiben davon Kcnntniß zu geben und zugleich getreuen Bericht über den

Abschrift des vom savoyischen Protonotar allegirtvn Instruments von 1557 und^ In // savohischcn Gebiet habenden Dörfer, Häuser und Höfe einzusenden. (15. December).

bio römische Clcrisei von vielen Jahren her einen großen Unwillen gegen Genf

// B'mch erfolgen könnte, werden Bern und Zürich gemäß den Abschieden von

demjenigen der Tagsazung zu Baden im Jahr 1662') sich zur Hilfe gefaßtW'ch^ werden die nicht instruirtcn Gesandten von Basel und Schaffhausen ihren Obrigkeiten em-darnach zu richten. — Weil die Erhaltung der Stadt, als des Schlüssels der Eid-^ de» wichtig ist, und zu dem Ende der SchirmStractat zwischen dem König von Frankreich

^ Städten Bern und Solothurn 1579 aufgerichtet wurde, soll, wie der König bereits von^chehe,,. Sache in Kenntniß gesezt worden ist, dasselbe auch der Stadt Solothurn gegenüber

^ bor, ^ Gefahr sich bis zu der bevorstehenden badischcn Tagsazung vermehrte, ist alsdann

^ ^achc wegen ein Anzug zu machen gut erachtet.

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Ter» ven Nothfall bezüglich der Genf zu leistenden Hilfe gerüstet zu sein, war Oberst Morlot

" Genf geschikt worden, welcher daselbst auf Gutheißen Zürichs und Berns Folgendes verabredete: Die 2000

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Äz ^ "er wohl die Konferenz der evangelischen Orte vom Juli, anläßlich der Jahrrcchnungs-Tagsazung, gemeint; s. Absch.