636 August 1664.
Confcrenz der mitregiercndcu Orte in Baden das Geschäft „zu rcassümiren und zu scntcnzircn", alle»'und die Ansicht die Oberhand erhielt, daß in loeo, wo der Act begonnen habe, auch exequirt n>c^müsse; man dürfe sich jedoch darüber gegen Zürich nicht zu weit auslassen, meinte man, damit esetwa mit Bcsezung des Thurgaus zuvorkomme, e. Antwortend erbietet der Bischof von Basel w»' ^Hilfe, sofern daö Geschäft widrig ausschlage, f. Karl Friedrich, Graf zu HohcncmS, schreibt denräthcu der V alten Orte aus PfäserS und erbietet alle gute Hilfe. Nach Zürich wirdman könne sich mit der Vcrglimpfung und Entschuldigung der Thätcr nicht begnügen und begehrt,Zürich der Administration der Justiz im Thurgau den Fortgang und für den zugefügten Affront ^facrion verschaffe und sich hierüber kategorisch erkläre. I». Durch Schreiben werden die unintnv ^Stände und Zugewandten, auch Wallis, ersucht, daß sie Zürich zu Erstattung der Gebühr vermögv^^mit ihrer Hilfe der gerechten Sache beistehen, auch, so man auf widrigen Ausschlag zu den Waffenmüßte, solches zu keinem andern Kriege deuten wollen ; sie möchten fördcrsamst antworten, indem ^nicht in dem Stande bleiben könne, in dem sie sich jezt befinde. Uri und Schwhz bleibt überlassen, Ndurch eine Gesandtschaft an Wallis gelangen zu lassen.
Conferenz des Kriegsrathes der V Orte und des Abts von St. Gallen.
Lucern. IUU4, «». August.
Staatsarchiv Lucer». Acten: ReligionShändel.
Kriegs» äthc: Lucern. Joh. Christoph Kloos, Landvogt; AlphonS von Sonnenbcrg, Bauherr;
Göldli von Tiefenau, Landvogt. Uri. Karl Anton Püntincr, Landammann; Joh. Karl Emanucl^^Panuerherr. Schwhz. Joh. Kaspar Abhberg, Landammanu; Michael Schoruo; Joh. Rudolph -Unterwaldeu. Heinrich Bücher, alt-Landammann, und Wolfgang Wirz, von Obwalden; At.Stultz, von Nidwaldeil. Zug. Karl Brandenberg, Statthalter; Jakob Andermatt. ^ ^ ^ g »erGallen. Fidel von Thurn, LandeShofmeister; Wölk Friedrich Schorns, Landvogt undGrafschaft Toggenburg. ^
n. Um in dem thurgauischcn Handel die Judicatur und Religion und daö obrigkeitlicheschirmen, wurde im Rükblik auf den Rathschlag vom 5. October 1663 gefunden: 1) Es sei ^dung von Bern und Zürich durch Besczung von Mellingen, Bremgartcn, Baden undschneiden, nämlich Kaiserstuhl durch bischöflich-constanzischc Truppen zu bcsezen, die zu KüßnachlMannschaft von Mellingen, Baden und Brcmgarten mit je 20 Mann aus jedem Orte zu v>e
2) Schwhz habe die Besazung von Rapperöwhl auf 500 Mann zu steigern; 3) sollte Zü>>^ "Justizübung im Thurgau zugeben, so wäre dennoch zur Vorsorge gegen allfälliges WidcrsP'^ Ü ' ^Thurgau ein HauptcorpS aufzustellen, zu welchem Luccrn 166t) Mann, Uri 126t), Schwhz ^waldcn 50V, Obwalden 900, Zug 1200 zu liefern anerbieten; 4) der Fürstabt von St. Galle»,von Unkatholischcu umgeben, will auf den Kriegsfall die 3761 katholischen Thurgauer sch>0»^