582 April 1663.
vereinbarten Kapitulation *) an, hofft beharrliche Abweisung aller auf irrige Auslegung zielendenwünscht den Beitritt auch der noch zurükgeblicbcnen Stände und ihre Beteiligung an dem Rühmt, ^schüzer des heiligen Stuhls und der geistlichen Freiheit zu heißen, stellt die Entlassung der corsM" ^sazung in Aussicht und damit auch den ausschließlichen Eintritt der eidgenössischen Mannschaft ^Dienst des päpstlichen Stuhls, und spricht die Erwartung aus, daß die Eidgenossen nöthigcnsonders da der Durchzug durch Mahland keine Schwierigkeiten haben könne, mit ihrer Mannschaft ftgzur Hand sein werden, — alles dicß unter Zusicherung, daß die geleisteten Dienste tatsächliche Ancrkcn»^finden sollen. Indem diese Eröffnungen beifällig beantwortet werden, nimmt Solothurn, noch ohneVollmacht, die Sache in den Abschied. Vorläufig sucht man sich des Passes durch Mahland zu vcN> ^gestüzt auf Artikel 6 und 7 des Vertrags, e. Das gar liebreiche Schreiben des Königs vonan die VII katholischen Orte vom 27. Februar, die Versicherung enthaltend, daß der König nichtsals die Bcschüzung und Erhöhung des päpstlichen Stuhls bezwcke, wird mit Ausdrükentrauens und mit der Versicherung beantwortet, daß auch die katholischen Orte nichts anderes >m ^gehabt haben, von de la Barde aber mißverstanden worden seien. Die von dem französisch^sandten seit dem Beginne der Capitulationöverhandlungen mit Rom eingegangenen Schreibenbesonders das erst vor zwei Tagen eingelangte Schreiben desselben, berühren die Ehre derStände so nahe und geben dem ewigen Frieden mit Frankreich eine so beschränkende Auslegung,nachdrükliche, doch der weitern Bcrathung noch vorzubehaltende, Gegenerklärung geboten schien. i5cnConccpt zur Beantwortung der frühcrn Zuschriften fiel zu schroff aus und verlief sich zu sehr intäten; auch dem zweiten gemilderten Conccptc, das sich mehr in allgemeinen Ausdrüken hielt, kom'l^ ^lothurns Gesandtschaft noch nicht beipflichten, daher dem Stande Solothurn eine erläuterndegesandt und die Unterzeichnung der an de la Barde bestimmten Antwort offen gelassen wurde. D>e ^beschränkte sich auf die Bemerkung, daß die lczte Zuschrift von den Obern werde in Bcrathungwerden, die Abschlicßung des Vertrags aber am besten durch Gewährung der im Memorial derTagsazung enthaltenen Forderungen zu erzwcken sei. «I. Auf Anzeige Zürichs, daß bei dortige»'der Waldvogt, Herr von Schönau, persönlich die Anzeige von dem Regierungsantritte deSSigismund Franz eingebracht und auf Abrechnung der ausstehenden Erbcinungsgelder 65 neuestüke mit des Erzherzogs Bildniß (zu 26 Ducaten) übergeben habe, wird angemessen erachtet, daß vonim Namen der ganzen Eidgenossenschaft, zugleich aber auch von Luccrn im Namen der kcllholflcho'^^ein Beglükwünschungsschreibcn an den Erzherzog gesandt, jene Goldstükc aber dem Landschrciber zu ^zur Vertheilung unter die Orte auf nächster Jahrrechnung übermittelt werden, v. DaS in Antwfolgte Complimentschrcibcn des Gubcrnators von Mahland veranlaßt den Antrag, dem in Madnd w ^den Landschrciber von Lauis (K. K. von Beroldingen) wegen der ausstehenden Jahrgeldcr Aufträge antigen Hof zu geben; ein Ausschuß soll einstweilen mit dem Gesandten Graf Casati diesfallsk. Die Meldung des Schultheißen Gottrau, daß Freiburg von Bern ein Schreiben erhalten gist
folge den Freibnrgern der Paß verweigert würde, ist den Regierungen zu hinterbringen, um d»"' ^künftige Jahrrechnung zu instruircn. x. Zu demselben Zwcke wird in den Abschied genommen,dieWeigerung des Malteser Ordens, mehr als drei Kavaliere aus der Eidgenossenschaft aufz"'^
*) Den Wortlaut dieser Kapitulation sehe man im Anha n g.