512 Juli 1660.
Hausbundes, Kaspar Bonncrand, Klaus Karl vou Hohcnbalkcn und Junker Jakob Pcrla zu Haudcn ^Gemeinden Unter- und Obcrengadin, Münsterthal und Bcrgün 9000 Gulden Zürcher Wahrung und -Mütt Kernen geliehen; der Empfang dieses Anleihenö war von diesen Abgeordneten bescheinigt und ^3. Deccmbcr 16l9 auch von den Haupt- und BcfehlSleutcn der Ehrcnfähnleiu des oberu t5ng^^Münstcrthals, untern Eugadins, Ob- und Uutcrvaltasna, und Bcrgün anerkannt worden. Da bc>bösen Wendung des Kriegs die Schuldner verarmten, wurden nicht nur Beisteuern nach Bünden g<^ ^sondern auch die Mahnung zu Rükzahlung jenes Anlcihcns verschoben, so daß, wie endlich im ^1616 eine Mahnung an sie abgieng, die Zahlungspslicht von denselben bestritten und zulczt von ^eine bundesrcchtliche Entscheidung verlangt, auf den 5 /15. Juli 1658 nach Baden dafür Tagund Bürgermeister Wcttstcin von Basel nebst Sekclmcistcr Stockcr von Schaffhauscn unterm 28. ^Säzc für Bern erbeten wurden. Weil nun aber die angesprochenen bündncr'schcn GemeindenRath an ihre Bundesregierung wandten und um Aufschub baten, wurde der Rechtstag auf den 9-/l9 ^1660 verschoben und zugleich Landammann Caprctz von Jlanz zum Obmann bestimmt, dochRcchtstagc selbst, weil von Seite der bündncr'schen Gemeinden selbst Niemand erschien als der Abgevuvon Obcrcngadin, Landammann Wichel von Zutz, die Entscheidung abermals ausgcsezt.
Anmerkung. Am 4. Juli 1660 hielt Landammann Wichel von Zuz Namens der vier Engadinereinen Vortrag vor dem Nathe zu Bern, mit welchem er glauben zu machen suchte, die Gemeinden haben daserhalten, die Schuldigkeit also in Abrede stellte. Er wurde jedoch vom erzürnten Nathe barsch abgefertiget, demläugnen etwas stark vorkam. — Am 9. Juli (a. K.) 1660 bezeugen Bürgermeister Weitstem und SekelmeisterJ-'unterschriftlich, daß auf heute zum Rechtstag nach Baden wohl Bern, nicht aber die beklagte Partei erschienen st6 ^der anwesende Landammann Wichel nur für die Gemeinden des Obercngadins beauftragt war. Die beiden ^verschieben deßwegen die Angelegenheit auf kommenden Oetober, wo dann auf Ausschreiben Berns Tagfahrt— Am 13. Juli 1661 war dann abermals eine Schiedconferenz zu Baden, jedoch ohne Resultat! diezur Güte oder aber auf einen andern Rechtstag gewiesen. Die endliche Verständigung fand aber erst im Juli ^und am 1. März 1664 quittirt sodann Bern den Empfang der Abfindungssumme, wie diese auf gütlichemVermittlung Wettstcins festgestellt worden war, und sagt die Gemeinden von jeder weiten, Verpflichtung los. ^ ^ ^archiv Bern; Püntenbücher Bd. .1, welcher auf 1725 Foliosciten eine reichhaltige Eorrespondcnz, RcchtsgutaäMdieser Sache enthält).
Jahvrechnung der die IV ennetbirstischen Vogteien restierenden XII Orte zuLauis. I«. August.
Staatsarchiv Zürich. Snnctb. Absch. Bd. II», k«I. ZN>, — ti«a»to,isarchiv Schafsiiansr».
Gesandte: Zürich. Johann Konrad Grcbel, Panncrträger und Stallhcrr. Bern. ^y z.
ding. Lucern. Johann Thüring Göldli von Tiefenau. Uri. Johann Heinrich Beßler. ^ ^
Johann Rudolph Bclmont. Uiltcrwaldc n. Johann Wirz, Landschrcibcr Z u g. chpii.F ähnrich. G l a r u s. Fridolin Frculer. Basel. Johann Heinrich Zäslin. Frciburg. Antvu