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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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464 December 1658.

Gulden Kosten sammt Zins seit 1645 und zu 800 Gulden seither aufgelaufener Kosten verfällt, e» ^der zwischen Blegiez und Siviricz umgefallene Marchstcin wieder hergestellt werde, wurde uach Beseitig^-einiger das Gut Villar-Blcgiez betreffenden Bedenken und Einsicht früherer Verträge und Sprüche ^Freiburg zugegeben. «I. An die Stelle eines durch die Brohe weggerissenen Marchstcinö zwischenund Surpierre, au Maupaö, wurde uach vorgenommener Bcaugcuscheinigung ein anderer angeordnet-Da zwischen BrcnlcS und Mörlens noch keine Ausscheidung stattgefunden halte, wurde eine Eo»»"st^beauftragt, dieselbe vorzunehmen und bis folgenden Mai die Märchen zu sczcu. l. Nachdem den H"von Freiburg Einsicht in die dem Kloster Petcrlingcn zugestandenen Einkünfte und Zinsen hinter Tor^le-grand gegeben worden, verhießen sie, daß dieses Einkommen demselben ferner nicht beanstandet^auch den Erben des alten Einziehers der Rükstand nicht verweigert werden soll, jedoch nach der ^Bern Sazung nur für drei Jahre.' K. Der Span über die Landmarch Entrcmont und Larit wurd^ ^schoben bis die Späne von Oron zur Behandlung kommen. I». In das Gesuch von Combie»»^ ^Petit, daß der Wcidgang in dem Walde gegen VuisscuS hin unterzäunt und auch von Bulstens da,u -Holsen werden möchte, trat zwar Frciburg nicht ein, und auf die Klage von Combremont, daß derVogt von Vuisscns wider altes Herkommen für das Stük Bich fünf Bazcn Buße fordere, crwidcltc 'bürg, daß in Pcterlingcn sogar 2025 Bazcn genommen werden; dagegen verglich man sich, daß tn ^der Steigerung solcher Pfändungen beiderseits nicht mehr Statt gegeben werden soll. I.

Eurpflichteu von Villencuvc zu Gunsten des Prädieautcn zu Grangcs und hinwidcr von Trch zudes Pfarrhcrrn von Tornh-lc-grand wurde angeordnet, daß beide Pfrundcinkünftc taxirt nnd eine ü ^scitigc Auslösung getroffen werde. It. Bei der Verhandlung über den Marchcnstreit zwischenChabrch bcharrte Frciburg auf der Erkanutniß des Herrn von Dcllcy nnd auf mehr als huudertjäb^^Bcsize; Bern schlug als Entgelt eine anderweitige Cessio» vor, was auch Frciburg sich gefallenwollte; allein weder im Moose EhablaiS noch im Lchengcricht wollte sich ein Mittel dazu finden;verschob Frciburg die weitere Verhandlung darüber auf das Frühjahr und vereinigte man sichAntrag, daß zur Erledigung der das Lchengcricht betreffenden Frage die in den beidseitigen ^liegenden Lehen des einen und andern Theils durch Commissärc taxirt und ein gegenseitiger Anöta ^versucht werden solle. I. Und da diese Konferenz den besonder» Zwck hatte, sich über einenvergleichen, wie in den Sachen im künstigen Frühjahre fortzufahren sei, hat man auf der Obr>üBelieben hin und in der Meinung, daß dieselben zwei Monate vorher sich darüber gegen einander" 'sollen, die Gegenstände verzeichnet, worüber alsdann bis zur Entscheidung Verhandlung soll ,werden. Von Seiten Bern s wurde zunächst angetragen die Ausmarchung im Amte Wislisburg, best" ^zwischen den beiden Kirchtürmen St. Albin und Domdidicr, und der von St Albin wegen der ,dem Schlosse Wislisburg schuldige ZinS von 100 Schillingen, der bis auf die lcztcn neun J"^ ^unweigerlich bezahlt worden; von Freiburg die Herstellung der Marche zwischen Dellch und Chabrt'Zehnten zu Rcssudcnö und die Marchung des Mooses EhablaiS. Während die Gesandten diese Argstände erörtern, sollten gleichzeitig Commissaricn in Bezug auf den Zehnten zu Meniorcs und Fr ^den zur Cur GrangeS gehörigen Zehnten zu Villeucuve, die Ausmarchung des Schloßgutco zu ^der alten Schloßgütcr und des Waldes zu Chütcl St. Denis, die Taxation der Curpflichtcn, die -' ^zu Villar-Blegiez und au-Maupaö und die Landmarch zwischen Brcnlcs und Morlens die bei" ^