Druckschrift 
6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
Entstehung
Seite
433
Einzelbild herunterladen
 

August 1658.

433

SSV

Conferenz von Lucern, Schwyz, Unterwalden und Zug.

Lucern. 1<»k58, ?2. und 13. August.

Slaattxirchiv Luccl». Allg. Adsch. Bd. Xl-VIII, L, kol. 5>»^

^""dte: Lnccrn. Heinrich Flcckeusteitt, Schultheis!; Laurenz Mchcr, Statthalter; Ludwig Mchcr;Ludwig Scgcsscr, Panuerhcrr. Schwyz. Wolf Dietrich Rcdiug, Landammann; Michaelo>»ft ^^'^"dammann; Joh. Kaspar Abybcrg, Landeshauptmann. Unterwalden. Marquazd^^""""ann von Obwaldcu; Joh. Melchior Leu, Landamiuaun von Nidwalden. Zug. Georgalt-Ammann; Jakob Zumbach, des Raths. ,

fcw ^ eingelangte Schreiben lehnt die von Lnecrn dahin gesandte Einladung, die Con-

^ählt" "b- Da also das in Baden vorgeschlagene Mittel, durch von den zwei Orten selbst

sei»

sezendcn Taglia an. Obwaldcil stellt dieß auf die Landsgcmcinde des folgenden Freitags in^'dtsci - ^ Würdigung der freundschaftlichen Gesinnung der drei Orte und des von ihren Gc-^ Baden eingegangenen Schreibens, und mit Hinsicht auf den von Nri zu Baden von

tzo„s^^^ssschen hintcrrüks ausgewirkten unerträglichen Reccfi, zu dem Solothurn'S Gesandtschaft ihrenz gegeben, wird den drei Orten eine angemessene Antwort zugesandt. «. Dem von der" eu siber den zürcherischen Redner Wyß gefällten Urthcile wird nochmals Beifall crthcilt, in der'g. daß zwar Verkündnng des göttlichen Wortes jeder Rcligionspartei freigegeben, Schmähen

Ausschüsse eine gütliche Vereinbarung zu suchen, bei dem Verhalten Uri's von keinem Erfolgtragen Schwyz und Zug abermals bei Unterwalden und Lucern auf Auskündung einer auf

^»Mu

»ab

(von Brenge zu bestrafen sei. «I. Der Bericht der Geistlichkeit, daß die Kapuziner Ludovicuö

Apollinaris (Guardian zu Rappcröwyl), weil sie sich vom Nuntius in der Zwcyer'schenRch.s/. ^^tcn brauchen ließen, zur Verantwortung nach Bourdcaux citirt seien, erregt Bestürzung,

Gliche, ^ Umtriebe ZwcyerS und als seine Eingebung betrachtet, führt zu dem Beschluß, den

viai'gllc^

"»f Oberst Zwcycr ausgewirkte Rcccß Bestimmungen enthält, ans denen abzunehmen ist, daß

lassen, sondern (Schwyz meint unter Androhung der Publication des

servcili

^ der k" ^"lniahmcn gegen den Nuntius und gegen einige gegnerische Kapuziner abzumahnen.

"lhff^ den Nuntius um Behinderung jener Citation anzugehen, durch den Gardehanptmann

^"sttvcil^"^ Papst um Schuz zu ersuchen, den Pater Ludovicus sammt dem Pater Apollinaris zuilwü»^"ssthub jener Reise zu ermuntern, der Geistlichkeit allen Schirm zuzusichern, Schwyz aber

Äuf , "--e- " ^ ^'1 ' ' «-

^s die V ^^ps^ammcnden 1. September angcscztcn Tagsaznng die Sache des Oberst Zwcyer wieder^"g ab " werden wolle, wird in dem Schreiben an GlaruS, Frciburg und Appenzell die Er-

shren daß die Eonfcrcnzortc dieselbe unter dieser Voraussezung nicht beschikcn werden und

^""dctcn Mitorten dieselbe Zurüthaltuug erwarten; Zürich aber wird um Abschreibung^sazu»g An Solothurn ergeht die Bitte um Bericht, ob seine Gesandtschaft auf lcztcr

^gau) Instruction gehabt habe, dem für Zwcycr gefaßten Rccessc beizustimmen. (S- u.

Zürich wird ersucht, eine Abschrift des im Namen der XIII Orte an den ncucrwähltcn

55