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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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371
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Juni 1657. 371

^ dxg Weitstem scheu Spruches aber zugewartet werden, bis Zürich dazu Vcranlaßung gebe;

zu Frciburg und Solothurn gebeten, auf der Tagsazuug und in begebenden Fällen unentwegt

k" v Orten zu halten, wozu jene sich auch bereit erklären. I». Bei der zweiten Session trat das^ " krnisi cm, daß die Dcputatschaft von Schwhz laut empfangenen Befehls vor den Täglichen Rath von'kttn treten und denselben nm Versammlung desgroßen Gwaltö" ersuchen, auch die Erklärung abgeben, ^ sie neben Oberst Zwchcr, weil er wegen der auf ihm liegenden Schcltwortc nicht pnrgirt sei,was ^"dcm Luccrn und Untcrwalden den Abgeordneten von Frciburg und Solothurn das,

hicich ^ ^ Confcrcnz mit Uri, Schwhz und Zug verhandelt worden war,

Gilten und mit denselben über die Mittel bericthcn, den Streit zu schlichten, berief sich Uri auf das) bor die V, VII oder XIII Orte und kehrte sodann nach Hause zurnk. Die weitere Beratschlagung"u/d dem Schlüsse, nach Weisung des Bundes der IV Waldstätte zu gütlicher Verhandlung

5>Ne Mittwoch (2t). Juni) eine Confcrenz nach Wcggis zu veranstalten und die streitenden

einer einzuladen, e. Die im Namen aller unintercssirtcn Orte eingelangte Anregung

»>, ! ^^ülcistung nach Baden, etwa auf den 22. Juli, zu Berathung und wenn möglich Ausgleichung der' >en zwei Rechtssprüche wird in den Abschied genommen, damit sich die Obern darüber entschließen,den / ^mmcnde Tagsazuug soll instruirt werden, was in Bezug ans das durch den Nuntius eingelangte,^"stali ^ K^ers anzeigende päpstliche Brevc zu antworten sei. « Da Zürich es unterlassen hat,ein ^ ^ treffen zur Beantwortung des vom gegenwärtigen Rcichsvicar, dem Kurfürsten von Bayern,Schreibens, so soll lcztcrm im Namen der katholischen Orte gratulirt werden, f. (S. u. vierschast' '^erh.). Dem Bischof von A^rscl ist zu erwidern, daß »lau in Baden mit seiner Gesandt-Alu wolle, zugleich aber gewärtige, daß er die Rccognition wegen des Ablebens des bischöflichen

ablegen lasseil werde. I». Die Obrigkeiten habeil auch zu instruircn, was mit Zürich wegenals y!"^^ten Kleinodien zur Untcrstüzung der Supplikanten zu verhandeln sei. I. (Luccrn und Schwhz,">c>n>t '^""^rte der Abtei St. Gallen.) Den Obrigkeiten ist zu hinterbringen, was der'Schirmhaupt-habe lv" Dietrich Schorno, iil einem Memorial einbcrichtct hat, mit dem Bemerken, man

w Publication des gcdrnkten Manifcstö des Abtes nicht unrecht gefunden.

Man sehe anch im Abschnitte Herrschaftöangelcgenhcitcn!

"etil. Pllsg, iibcrli. t Art. 14. Allgemeine Verwaltungssachcn.

iüns erkung zu I». Am Tage vor dem Zusammentritte der Vllörtischen Eonfercnz, am 14. Juni, hatten die^eehandl^ ^ei, Schwhz, Untcrwalden und Zug eine Besprechung wegen der Zwcpcr'schcn Angelegenheit. Diese

^"schcnt""^ Abschied unter dem Titel beigelegt!Kurzer Substanßlicher Begriff dessen, so den 14. Junji 1tZ57

^^chaMc^ Katholischen Orthcn Lobl. Eydtgnoßschafft vff ein (sonferciiz in die Stach Lucern beruoffen Rhaths-

^handlet worden." Schw>?z wiederholt in ausführlicher Deduction den ganzen Verlauf der Angelegenheit mit^Ne G.,- bemerkt, daß, nachdem sein dreifacher Landrath die Sache gestern zum Uebcrflust nochmals geprüft habe,

Reinig?/!' Zweper auf Confercnzcn und Tagen nicht eher fizen werden, als bis er sich von den Anklagen

^ütgcno ^ ^ verlangt, das, Zweycr die gegen seine Angehörigen im lezten Krieg ausgestosicncn, nunmehr schriftlich

brüstt Schimpfworte auch mündlich widerrufe. Oberst Zweper, nach Eintritt in die Session, erklärt, lediglich

^ Kenm" c "' ^irländische Sachen bcrathen zu helfen; gleichwohl bringt er in seiner Angelegenheit einige neue Actenverliest das unterm 5. April an Schwyz aberlassene Schreiben Uri's, das ihm zugleich als Instructionerwarte, daß man Uri zu seinem Recht verhelfen werde, bundesgemäß! was Zug betreffe, so bleibe er bei der