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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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Januar 1657. 357

vergeben habe und daß man ihn bei seiner Judikatur schüzcn werde; dem Landvogt wirddie» ^ ^g^chucben ^ Gotteshaus bei sciucu Gerechtigkeiten zn unterstüzcn, Hingegen wollen diertc diese zwei Punkte nicht als vorgängigc Bedingung der Bcsiegcluug stelle», wohl aber selbe den^^cnkcn geben, mit dem Ersuchen, Zürich zu vermögen, gemäß Bündniß die geflüchteten Arthcrdc« g ^ Schwhz auszuliefern o'dcr sie wenigstens aus seinem Gebiet zu verweisen. I». Daö Schreiben^ untius Borromäus, betreffend die Anstände zwischen dem Bischof und den Zchndcn im Wallis wegenfür s " Titulatur als Republik, wird in den Abschied genommen, inzwischen aber dem Herrn Legatenu, Willen gedankt und dabei an die versprochenen römischen Hilfögclder erinnert, v. (S.

Pra ^ (S. u. Thurgau) v. In Betreff dcö vom Kaiser eingegangenen Schreibens, ä. ä.

^^tcmbcr 1656, und wegen der Erbcinuug nud des ErbcinungSgcldcö wird man bei nächster^ >^uhcir ciucr allgemeinen eidgenössischen Zusammenkunft eintreten, t. Auf daö eingelangte Schreibenz^^^tflten Bischofs von Basel ist einhellig gut befunden worden, Ihrer fürstlichen Gnaden imlüiicr^ ^ ^ ^tholischcn Orte wegen des HiutrittS seines Vorfahren zu coudolircn und ihm selbst zu^rte Zu gratulircn; waö dann noch übrig sein wird, kann mit Zuthun beider mitintcressirten

"^'burg und Solothurn bei nächster Gelegenheit verhandelt werden. K. Da man vernommen^ch'c ' Nuntius Borromäus cS namentlich der Viccpräsident Graf von Vimercato war, der

^reih^^ ^hörige Jnstandstellung des Collcgiums zu Mayland verwendete, so soll diesem ein Dank-kciihx ^ gestellt werden, wie dem Erzbischof gegenüber auch schon geschehen. I». Luccrn soll daö licb-des gewesenen Nuntius Caraffa an die VII katholischen Orte mit geziemenden Compli-^ische ^ Fullö dem neuen Gubcrnator zu Maliland, Graf von Fucnsaldagna, ab lezter

(tz ^ ^ Tagsazuug nicht gratulirt worden ist, erheischt der Anstand, nachträglich zu thun. Ii,>»».de ig ^^"^gau). i». HS. u. Frciämtcr). «». (S. u. Thurgau). gs. Auf den Anzug von Schwhz, daßhabx ^ 'hm und wohl auch bei andern Orten das frühere Begehren um einen Aufbruch erneuert^"lffliracht, daß eine solche Werbung eine freundliche Besprechung und einhelligen Rathschlagdie 8orm viel auf sich habe; worauf Luccrn erklärte, daß den Aufbruch mitlie^l ^""ftigcn Zusaz bewilliget, wie auch an das Hauptinstrumcnt dcö erneuerten Bundes sein Jn-»>och^ ^dc, da mit dem früher mit dem Gesandten ausgewechselten gleichlautend befunden^ Bas > ^ cmlctb. Vogt, überh.). s. (S. u. Lauiö). t. Deö Peter Roschct

^>cn ^ H^udcl ist auf die Tagsazung nach Baden gewiesen, da man diesfalls nicht instruirt war. ».

^dpcrswhl wird ihr während der Session eingelangtes angelegentliches Schreiben tröstlich^>c» ^ don der nüwcn Costbaren formb mit den Dispensationen vff die baan vnd in Diöcurö

matcri, die man zu ncchstcr glcgenhcit für die gcsambten katholischen Orth kan langen lassen."

Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangclegenhcitcn!

«I. Art. 435. Kirck)Iiches u. Glanbcnösachcn. »»». Art. Iii. Beamte.I«.. 391. Kriegswesen. «». 333. Juden.

I- ,, 561. Stifte vnd Klöster.

^^»>tex ^ ?lrt, 155. Grasen von Hohencms.

^ ». Art. 209. Locales.

<"""b Bogt, iiber».

Art. 47. Justizsachen. Art. 13. Allgemeine Vcrtvaltnngssachen.

Art. 191. Handel und Verkehr.