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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
Entstehung
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August 1654. 229

IS«

Jahrrechnung der die IV ennetbirgischen Bogteien regierenden XII Orte zuLuggarus. nach dem Rv. August.

Staatsarchiv Lucern. Ennetb. Absch. Bd. VIII.

Gesandte: Dieselben wie Abschied 135.

Das Verhandelte findet sich im Abschnitte HerrschaftSangelegcuheile»-kUllktb. Vogt, iilierh. I, Art. 34. Rcchnuiigssachen. e. Art. 46. Jnstizsache».

^llttis.

«I. Art. 260. Verschiedenes. t". Art. 105. Justizsachen.

^ «. „ 53. Freiheiten »nd Privilcaien.

"lixthal

» Art. 235. Gränzanstand.

IS7

Konferenz der die Bogteien Bellenz, Bollenz und Rioiera regierenden III Orte.

Brunnen. R3. August.

ichied Datum wurve eine Konferenz auf dem Tag vom 31. Juli festgestellt, indessen konnte ein dahcrigcr Ab-

ausgesunden werden.

IS8

Conferenz zwischen den Städten Bern und Freiburg.

Murten. IliSÄ, I«. bis 28. August (8.—18. August alt. Kal).

Staatsarchiv Bcr». Frciburgcr Abschiedt, Bd. I', kal. SOI.

2oh. Anton Tillier, Sekelmcister der welschen Lande; Samncl Frisching, Venncr;8rcih^"^^^' Kleinen Raths; Emanuel Herrmann, Gencral-Commissär und des Großen Raths,^»cich u"d! Daniel von Montenach, Schultheiß; Peter Reiff, Statthalter; NiklauS von Mon-

^un Rudolph Progin, des Kleinen Raths; Commissär Christoph Münat.

^ Aturtci geschieht mit sreundcidgenössischem Gruße. Nachdem Berit über die Conferenzcn

^ erklär" Sense am 12. Juli 1651 gegen Freiburg, Freiburg am 2. Mai 1652 gegen Bern

gclä,,^. ^eser Conferenz die noch nicht ausgeglichenen Gegenstände zur Erörterung

^Ruc u ^urdc die Frage des Lehcngerichts vorweg bei Seite gelassen. I». Hinsichtlich der Zölle^ Erläut ^cgen des Brükcngeldcs zu Palözicux bleibt es bei dem Abschied von 1649, mit

^ibura"d^""^' ^^üglich des Brükenlohns zu Palszicux sowie desjenigen zu Scmsales (sofern^selbst enic steinerne Brükc baut) es gleich gehalten werden soll wie zu Rue, wobei jedenfalls