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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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April 1654. 211

schwellen, die Mühlen und Schleifereien; wenn man über diese in'S Reine komme, werde das übrige, incn^ um so leichter sich ergeben; Schwhz solle daher Luccrn benachrichtigen, daß man auf einenobigen Tag in Geröan oder, da dieser Ort für Zug unbequem sei, an einem andern Orte sich zu einernscrenz einfinden, zugleich aber dann die Anzeige gewärtigen wolle, welche der Unsrigen sich der Schmach-^ ku schuldig gemacht haben, wogegen auch jedes Ort notificircn werde, was für Schmachrcden gegen die^ ^ Orte von Angehörigen Luecrn's ausgestoßen worden seien. Dabei könne man verdenken, daß man" auf die Form der Bcsczung des unparteiischen Gerichts es gern sähe, daß die luccrnischen Untcr-^'ei, zufrieden gestellt würden; da man aber an etlichen Orten sich darüber beschwere, wolle man gegen^ daraus entstehenden Folgen sich verwahrt haben. Bezüglich der versprochenen Kriegskostcn wird laut^ )ncr Verabredung jedes Ort besonders unterhandeln und werden alle einander zur Gebühr verhelfen.' Vci der nächsten Zusammenkunft wäre es von Wichtigkeit, darauf zu denken, daß die V Orte ihre" Bünde wieder hervorzögen und erneuerten, v. Nicht zu vergessen sei ferner, daß Aadorf mit Para-versehen werde. «I. (S. n. Thurgau).y Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaft«angelegcnheitcn:

«I. Art. 75. Verwaltung im Allgemeinen.

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Konferenz der evangelischen Orte.

Aarau. IliSA, Z» April (5. April alt. Kal.).

Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. il-Z, kol. 2SS.

gesandte: Zürich. Joh. Heinrich Wascr, Bürgermeister; Joh. Ludwig Schnccberger, Sekclmcistcrhsvogt. Bern. Anton von Grafenried, Schultheiß; Sigmund von Erlach, General und desGlarnö. Jakob Marti, Landammann. Basel. Joh. Heinrich Falkner, Zcughcrr; Johann^^uli, Obcrstlieutenant, erwählter Landvogt nach LauiS. Sch « ffhausen. Leonhard Mcher,^'ucistex. Joh. Koilrad Neukomm, Oberst. Appenzell. Johannes Tanncr, Landammann von^"-Rhoden.

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Nachdem in Uebereinstimmung mit Zürich auch die Stände Bern, Basel und Schasfhauscn erklärt

iutre^' ^ frühern Verabredung fest halten zu wollen, nämlich über die Bundcöcrucuerung nicht cin-fix deil geschehenen Ncclamatioucn von Frankreich entsprochen worden sei, dagegen GlaruS

^ erläutert wissen wollte, daß, wie von dort auö geschehen sei, jeder Stand mit dem Gc-besondcrn Ansprachen eintreten könne, und auch Appenzell zu dieser Ansicht stimmte,itiisich zu dem Beschlüsse: ES möge jeder Stand für sich seine Forderungen, betreffend rük-die Fusionen, FriedcnSgcldcr, Coutracte u. s. w., bei dem französischen Gesandten betreiben; über^ 'Hungen der Bundeöerncucrung aber sollen die Orte nur gemeinsam und erst dann sich einlassen,. " den einzelnen Ständeil in einem nach dem Urthcile der übrigen Stände billigen Maße Genügefei. Uebcr diese Entschließung soll gegen den französischen Gesandten Stillschweigen beobachtet