August 1651. 71
Leonhard Metz er, Zeugherr. Appenzell. Joh. Sutcr, Landammann von Jnner-Rhoden; Johann Tanner,^-andammann von Außcr-Rhodcn.
der Jahrrcchnung auf den 3. September eine Tagsazung der XIII Orte zu Behandlung
^vischcir de,; Thurgau regierenden Orten entstandenen RcligionS- und andern Streitigkeiten war"'Pcsczt worden, haben auf Einladung Bcru'S die Schicdortc abermals ihre Gesandtschaften beauftragt,"u Mittel zur Beilegung der Streitigkeiten aufzusuchen, damit Friede und Ruhe in der Eidgenossenschaft! a tcu werden. ES wurden also die streitigen Parteien beiderseits, nämlich die Abgeordneten von Zürichjh^ kdangelisch GlaruS eines- und der V katholischen Orte und katholisch GlaruS andcrnthcils, überHegen einander erhobenen Beschwerden, Klagen und Forderungen nochmals angehört und denselben"uu folgende Anträge gestellt: 1) Das über die Utwyler gefällte Urthcil bleibe zwar in Kraft, aber mitupicht 6"f ihre Abbitte und den Schiedortcn zu lieb soll in Betreff der auferlegten Strafe gegen sie' c verfahren und sie in Gnaden verschont werden; 2) obwohl die Forderung der katholischen Orte,^ 'n Lustorf das katholische Religionscxercitium eingeführt werde, dem Landfrieden nicht entgegen ist,doch noch viele andere die Prädicanten und die Abkurung der Pfründen und Kirchcngütcr im Thur-au und Rhcinthal betreffenden Punkte unauSgctragen; daher sollen jezt oder möglichst bald die beiden^ k'an nach Inhalt des Landfriedens sich darüber vergleichen und unterdessen in Lustorf den gegen-'gen Bestand unverändert lassen; 3) die Regierung im Thurgau soll dem alten Herkommen gemäßan VII Orten gemeinsam, nicht absöndcrlich, geführt, bisher gehörte Klagen und nachteiliges Gerededabc aufgehoben, den Unterthancn durch Mandate die Beobachtung des Landfriedens eingeschärft,
ne>u ö"glaich Bedacht genommen werden, wo es sich füglich thun lasse, die Kirchen zu söndcrn oder^chcn zu erbauen. — Nach Eröffnung dieser Anträge bemerkt die Gesandtschaft von Zürich und^ ugelisch Glarus, daß andere im Streite liegende Punkte übergangen seien, will aber die Erklärung derm l/ ^ Hawärtigen. Auch diesen genügen aus demselben Grunde die Anträge nicht, daher sie ihren Com-an erstatten wollen. Die Schiedorte jedoch unterhandeln nun mit den Parteien abgesondert,
)an sie, jhrcn Committcnten die Anträge wenigstens zu empfehlen und darauf hinzuwirken, daß diedie "bsiastcllt werden. Die Abgeordneten von Zürich und evangelisch GlaruS antworten, cS möchtentvol l ^ V Orte dicßmal zuerst sich erklären; wenn sich diese günstig aussprechen, könnten
auch pe sich darauf einlassen. Da nun aber auch die Abgeordneten der V Orte erklären, zu einerBcr ^ ermächtigt zu sein, so ersuchen die Schiedorte nun beide Thcilc, bis zum 1. Oktober a. K.
Entschluß zu eröffnen, damit auf den 2. November ihre Abgeordneten zur Erörterung undBit/ ^ genannten übrigen Streitfragen in Baden zusammentreten, unterdessen auch die
sollt ^Wallen und alle Tätlichkeiten und Aenderungen im jczigen Bestände zu unterlassen; dabei""de^ Theile einander zugestehen, daß die gepflogenen Unterhandlungen weder dem einen noch demb'es///"'" Präjudiz gereichen; endlich bieten ihnen die Schicdortc, sofern es gewünscht werde, auch beiVorglcichöverhandlungen jhre Mithülfe an und richten an beidseitige Obrigkeiten eine kräftigeDie Abgeordneten von Zürich und evangelisch GlaruS bemerken, daß sie zwar gewünschtsei/" ^ ^nehmen, welche Gesinnungen von den Abgeordneten der katholischen Orte ausgesprochen worden^ da das nicht erhältlich sei, beschränken sie sich darauf, ihren Obern die gestern gemachten Vorschläge^'hsehlen und geben vorläufig die Zusicherung, daß sie die Wachen gerne einstellen werden. Von