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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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März 1650. ,

». (S. u. LuggaruS). I». u. v. (S. u. Bellenz :c.). «I. Auf neues inständiges Anhalten derSchirmsangehörigcn von Rapperöwhl, ihnen doch wieder zu ihrem von Zürich entzogenen Markt zu ver-helfen, wird Uri beauftragt, au Zürich zu schreiben. Der Anzug, daß auf dem Vierwaldstäitcrsee dieFischerei übertrieben, selbst die kleinen Fischlcin, Glyßen genannt, gefangen und so das Gcbrüt und derSamen gemindert, zulezt der See an Fischen verödet werde, daher ein Verbot dagegen erlassen werdensollte, wie in Luecrn geschehen, wird rokoronäum genommen. I*. (S. u. Bellen; :c ).

Mail sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangclegenheiten:

Luggarus- » Art. 98. Zollsachen.

Belle»; »c> I, « r Art. 5961.

Conferenz der V katholischen Orte.

Lucern. !<»»«, II. und 12 Mai.

Staatsarchiv Liirer». Allg. Absch. Bd. XI,.

Gesandte: Lucern Heinrich Flcckenstein, Schultheiß; Ulrich Dulliker, alt-Schultheiß; LaurenzMeyer, Statthalter. Uri. Seb. Pcregrin Zweyer, Landammann; Kaspar Roman Troger, alt-Land-ammann. Schwyz. Wolf Dietrich Rcding, Landammann; Michael Schorns, Sckelmeistcr. Unter-wal den. Marquard Jmfcld, Landammann von Obwaldcn; Peter Zclgcr, Landammann von Nidwalden.Zug. Johann Bengg und Christian Schön, beide des Raths.

(S. u. Baden). I». (S. u. Thurgau). «?. In Bezug auf das Hauptgeschäft der Zusammen-kunft haben die Zuschriften des Obersten Crivclli, des mayläudischcn GubernatorS Markgrafen von Ca-racena und des Ambassadorö Casati keineswegs befriedigt. Obwohl man angemessen fand, einen defini-tiven Beschluß noch zu verschieben, bis man sehe, welchen Erfolg die Unterhandlung mit Frankreich ge-winne, wurde dennoch sowohl an Oberst Crivclli als namentlich an Herrn Casati geschrieben, sie möchtensich für Ausrichtung der Rükständc kräftigst verwenden, damit nicht die verbündeten Orte sich gezwungensehen, von den Vertragsbestimmungen ebenfalls abzugehen. «I. In Bezug auf die Zuschriften des fran-zösischen Gesandten vom 2. und l6. April und die Berichte der zum Könige von Frankreich gesandtenAbgeordneten meinte zwar Schwyz, es hätte den lcztern auch ein Mitglied aus den V Orten beigegebenwerden sollen. Indessen fand man doch angemcssc», Aren Unterhandlungen den Fortgang zu lassen undnur den französischen Gesandten zu erinnern, daß er übernommen habe, das ihm übergeben? Memorialgeltend zu machen, daß hiemit auch über das Recht der Hcimbcrufung der Mannschaft, über die Be-zahlung der gemeinsamen und particularcn Satisfactioncn und über die ans die Defensive beschränkteVerwendung der Mannschaft gehörige Bestimmungen in den Tractat aufgenommen werden sollen, e(S. u. SarganS). k. Auf das vom savoyischcu Gesandten, Freiherr» von Grcißy, eingelangte Schreiben,die Bundcserncucrung betreffend, kann man wegen mangelnder Instruction nicht näher eintreten; i»zwischen hält man dafür, daß die Angelegenheit in entgegenkommender Weise an die Hand gcnomme»werden sollte. In diesem Sinne wird ein Antwortschreiben abgefaßt und dem Abschied beigelegt, daniil