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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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Februar 1649.

Herrn Melchior Balthasar von Luccrn die Lieferung von 599 Mütt Kernen nach Mahland über Bellen;unmöglich gemacht wurde. Indem jene die Sorge für das eigene Land und die Verteuerung, welchedurch solchen Aufkauf von'Früchten entstehe, als Grund ihrer Verfügung voranstellten, Luccrn dagegenauf die Mißstimmung, welche eine solche Sperrung in Mahland hervorbringen müsse, und auf die Nach-theilc hinwies, welche auf die ennetbirgischcn Unterthancn zurükfallcn werden, zugleich erinnerte, daß Mah-land 1571 der Eidgenossenschaft mit Früchten zu Hülfe gekommen sei, Balthasar auch seines Contractöüberhoben bleibe, wenn der Mütt Korn über 8 Gulden steige, eine Hemmung des Transits von Seiteder III Orte endlich zu Gcgenmaßrcgcln von Seite der übrigen die IV cnnctbirgischen Vogtcicn regierendenOrte und besonders von Seite der Stadt und Landschaft Lucern gegen die III Orte motiviren könnte,verständigte man sich dahin, die Angelegenheit nochmals an die Obrigkeiten zu bringen und die Ent-scheidung innerhalb acht Tagen nach Luccrn cinzuberichtcn. ?». (S. u. vier cnnctb. Vogt, überh.). e. NachVerlesung eines von dem Commandanten zu Ucbcrlingcn wegen des Marktschiffcs den XIII Orten zu-gesandten Schreibens und erstatteten Berichts, warum neulich die mit Zürich verglichene Deputatschaftnicht fortgcsczt und in welchem Sinne dem Commandanten geschrieben worden sei, wurde der Antrag, denVerlauf der Sache an die schwedischeGeneralität" nach Münster in Wcstphalen zu berichten, in Bedenkengenommen; auf ein vom Landvogt im Thurgau eingegangenes Schreiben ließ man aber die Sache bisauf Weiteres auf sich bewenden. ,1. (S. u. Baden), v. Schwhz bringt in Anregung, daß der französischeGesandte die Pension, welche seine Vorgänger bei Antritt ihres Amtes zu erlegen pflegten, noch nichtausgerichtet habe. Es wird beschlossen, denselben zu mahnen, damit der gemeine Bürger und Landmannauch zufrieden gestellt werden könne; besonders ist zu erinnern, daß Nidwaldcn das Fried- und Einungs-geld noch nicht erhalten habe und auch die vom Oberst Bücher herrührenden (Manzen nicht erledigt seien,k. Uri wird ersucht, sich mit Luccrn wegen des Spans zwischen den beidseitigen Schiffsgcscllen auf einemfreundlichen Tag zu vergleichen. Es wird für gut gefunden, die angebrachte Meinung über die Be-schwerde Nidwaldcnö wegen Unbilligkeiten, die seinen Angehörigen zu Flüclcn und Brunnen eine Zeither begegnen, in den Abschied zu nehmen. I». Da bei Spanien eine gleicheHintcrstelligkeit" (wie beiFrankreich) eingetreten ist, so erheischt das gemeine und particularc Interesse ebenfalls ein Mahnungsschreibcn.

Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSaugelcgcuheiten:

Baden- «>. Art. III. Rechts- und Gerichtssachen.

Vier cnnetb, Vogt, iiberh I»- Art. 163. Verhältnis! zum Bischof von Como.

Conferenz der III Orte Uri, Schwyz und Nidwalden.

Brunnen. !». März.

LandcSarchiv Nidwalden.

Gesandte: Uri. Sebastian Peregrin Zwehcr von Evenbach, Landammann; Jost Püntiner, Statt-halter. Schwhz. Sebastian Abhbcrg, Landammann; Johann Sebastian Abhbcrg und Georg Aufder-