Freie Aemrer. 2699
Breii^^ ^^^utwortung von Landvogt und Landschreiber, und verschiedene durch den Stadtschreiber vonwidcr^^" Beschwerde eingeholte Kundschaften. — Die Unterthanen erklären hierauf, sie hätten
Und A ^ ^ lind Landschreiber nicht klagen, sondern nur berichten wollen, was früher in dein Einenalte» Brauch gewesen und wie es hingegen seit einiger Zeit ergangen sei. Man möchte sie bei den
Amtleuw"^^" Bräuchen schirmen und in den begehrten Punkten ihnen willfahren. — Weil dieLucern ^ angegriffen worden sind, so ladet man die neun Männer, welche diese Sache zuerst zu^oh»t sodann die dreizehn, welche den Zusammenkünften zu Wohlenschwyl und Boßwyl beige-
be die^i ^ ^ Brcmgarten eingcfundeil, vor, um zu vernehmen, wie Alles hergegangen sei,
gibt ^ "Alfter seien, und wessen sie sich über die Amtleute zu beklagen haben, worauf jeder BerichtUnteres," alsdann, während Landammann Zurlauben, dessen Sohn (der Landschreiber) bei der Sache
und stritt, dieselbe in reife Erwägung und findet, weil durch längern Proceß große Verwirrung
schreiöer kMchcn könnte, der Handel werde am besten gütlich beigelegt, Landvogt und Land-
die ^ ^ genügend verantworten, sollen im Namen der Obrigkeiten für entschuldigt' gehalten und
gleiche,,^ keiner Weise nachtheilig sein. Den Unterthanen wird befohlen, sich künftig der-
^ade» ^"^"uen zu enthalten und allfällige Beschwerden gegen die Amtleute auf der Jahrrechnung zusuemit ^ ^"dern Tagleistungen anzubringen. Falls künftig dergleichen heimliche Zusammenkünfte, diediejenia""^^^ gehalten werden sollten, wird ernstliche Strafe eintreten. Die Kosten sollen
89?. ^ ^'"einden und Unterthanen tragen, welche sich bei dieser Jnformalität bctheiligt haben. Absch.
' (1639.) S. Art. 345. 4. 5. 7. 8. 22.
22. Landschreibcr.
Uuch sk628.) Die Gläubiger des verstorbenen Landschreibers Johann Knab werden zum Recht
Achten luv dessen Erben seßhaft sind. Absch. 27. o. kv. (2629.) Jeder Gesandte wird
^ichehenez^ ^ Landschreiber, Beat Zurlauben und Niklaus Holdermeher, auf
^ der ez B»lprechen der Landschreiberei halber verglichen, und daß man diesen Vergleich confirmiert habe^kunnicii derselbe werde den Obrigkeiten auch belieben. Diese werden beförderlich Lucern ihre
ander,n^r>^ lassen, daß, falls über kurz oder lang, es sei durch Absterben, Resignation oder
^hnen Holdermeher die Landschreiberei wieder ledig würde, selbige einem von Zurlaubens
Absch gualificiert sein möchte, zugestellt und dem Orte Zug nicht entzogen werden solle.
b. Rechmmgssachen.
Amts
! r e ch n u n g e n.
Einnahmen.
Ausgaben.
Pfd.
Sch. Den.
Pfd.
Sch. Den.
2595
9 —
1892
15 —
2540
15 —
2211
11 —
^«21-
2049
7 3
2303
2 —
1«22—1«23.
3993
10 —
2618
9-/, —
1«23—
2837
19 —
2472
4 —
I«2»—1«2».
2821
9 —
2126
9 —
21S