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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1647
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Sargans. 1647

Kiti». Unterwalden. Bartholome von Dcschwanden.

Zug. Christian Schön.

!<»-!:?. Glarus. Caspar Elmer.

ltt-45. Zürich. Hans Kaspar Hirzel.

I«47. Lucern. Melchior Krepsinger.

Landschrcibcr.

Bis I Johann Gallati.

IttKI. Hans Rudolf Gallati.

>». Ausritt und Huldigung des Landvogts.

a»s 2. (1640.) Der Landvvgt spricht den Wunsch aus, es möchte, weil es für die Landvögteü,I Gründen besser wäre, der Aufritt derselben auf Johanni verlegt werden. Der Antrag wird

!)l)i ^ genommen ; jedes Ort soll feineit Entschluß Zürich innerhalb Monatsfrist mittheilen. Absch.

vor " ^ Auf die Anfrage von Zug, nach welcher Form der neu erwählte Landvogt noch

Aufzug die Huldigung leisten solle, wird von den Gesandten Lucerns und Obwaldens für gut^ ^ derselbe, wenit noch vor St. Matthiastag eine katholische Conferenz stattfinde, vor dieser,dara ^ Zürich als dem Vorort schwören solle. Absch. 940. ä. (1641.) Der Landvogt trägt^ '"an möchte zu Vermeidung der Kosteil und Unbequemlichkeiten den Aufritt der Landvögte wie-ba»s tt" auf Jvhanilis verlegen. Wenn man ihm die vier Monate noch zugebe, wolle er das

^'»v>n ^ ^^"ß in Stand stellen, was etliche tausend Gulden erfordere. Beides wird retorenäum>1 dem Landvogt aber befohlen, inzwischen das Rothwendigste zu reparieren. Absch. 953. n.

l>ittvl " ^ Laildvogt Christian Schön giebt den katholischeil Gesandten ein Memorial ein, unddamit ^ demselben enthaltene Punkte. Dasselbe wird dem Abschiede beigelegt,

Punkte aus die nächste Tagsahung zu Badeil instruiert werden kann. Was den in diesemu»pass^ Allfritt des Landvogts betreffenden Artikel betrifft, so halten es die Gesandten nicht für»oh ^derselbe, wie iil den übrigen Vogteien auf Johannis gestellt würde; es würde sich blos^rde Endeln, ob Schön die vier ungeraden Monate noch zu Gute kvmmcn, er dagegen verpflichtet"Ruhen derselben zur Reparation des Schlosses zu verwenden. Absch. 983. m. <j. (1<!42.)ttung pxA Aufritts nach Sargans wird auf die Tagleistung zu Baden verschoben. Absch. 993. I.

e. Schloß »nd Scklobjpitn'.

l»»d ' (l640.) Der Landvogt schlägt vor, die zum Schloß gehörigen Matten sainmt dem Hanf-'>> ver^'s^ Fruchte einein oder zwei guten Arbeitern um den dritten Theil des Ruhens

dez Antrag wird in den Abschied genommen. Absch. 931. t. 8. (1641.) Der Bericht

vb ^ " ^es, daß der Hausrath des Schlosses gar schlecht und dessen sehr wenig sei, so wie die Anfrage,die ^ auf etliche Jahre verliehen werden könnten, weil die Verleihung fiir die Obrigkeiten und fürschloß uützlicher wäre, wird in den Abschied genommen. Absch. 953. x. 5». (1642.) Weil imÄcsch^" ^flans etliche Bauten nothwendig sind, so ivird dein Landvvgt befohlen, das Nothwendige miterhvi^ bauen. Wenn etwas Ramhaftes zu bauen wäre, soll er sich bei Glarus darüber Raths

'^egen des Baues und des landvögtlichen Aufrittes soll Landammann Elmer den Augenschein