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Tecember 1647.
soll in zehn Tagen abgeschickt werden, salls bis dahin kein besserer Zustand eingetreten ist. Die Gesandt-schaft wird im Namen der mit Spanien verbündeten Orte abgehen, das modenesische Unwesen und zugleichdie Beschwerden der Orte bei dem Gubernatvr und den übrigen königlichen Ministern zur Sprache bringe»und darauf aufmerksam machen, wie sehr die mit Spanien verbündeten Orte es sich zur Pflicht machen, u>dieser Sache das Bündniß treu und redlich zu halte», dann aber auch die in dem Bündniß begründetenForderungen der Orte, des Regimentes und der Freifahnen dem Gubernator zu Gemüthe führen. F»rden Fall, daß keine Vorschläge verfänglich sind, sollen die Gesandten Vollmacht haben, nach vorhergegan-gener Protestation das Volk heimzufordern und dafür zn sorgen, daß die Abdankung mit Manier undgutem Geldsuecurs geschehe. Weil Mailand nicht so weil entlegen und es nicht möglich ist, in der Zwstruction alle Fälle vorzusehen, so können die Gesandten, ehe man zum Aeußersten schreitet, im Fall derRoth noch die Ansicht der Obrigkeiten einhole». Da die königlichen Verfügungen bisweilen lange Zellbrauchen, oft auch aufgehalten oder unterschlageil werden, so will man wegen dieses Geschäftes an DonJohann dÄustria, General der königlichen Seemacht, der bei dem König hohes Ansehen genießen soll,schreiben und durch seine Autorität um beförderliche Satisfaction anhalten, i. (S. u. Lauiö) k. llluleine Anfrage Uris, wie man sich gegen den neuen 'Nuntius verhalten wolle, wird die Ansicht ausgesprochen'daß man ihm dem Herkommen und der Billigkeit gemäß gebührende Ehre erweisen solle. Es wird auch,wenn er sein Brevc überreichen wird, nicht unpassend sein, die Erwartung auszusprechen, daß er die Ortebei ihren guten Gebräuchen, Freiheiten und Gerechtigkeiten ohne Neuernng werde verbleiben lassen. I« l.^'u. Sargans.) n» —«. (S. u. Thurgau.) z». Es wird darauf hingewiesen, ob es nicht an der Zellwäre, den Unanständigkeiten und Transgressionen des eidgenössischen Volkes in Frankreich abzuhelfen. li'swird in den Abschied genommen, daß, wenn die Unkatholischen sich nicht herbeilassen wollen, wenigstens derkatholische Stand darauf bedacht sein solle, sich über eine Gesandtschaft zu vergleichen, weil man durchSchreiben bisher nichts ausgerichtet hat. «>. (S. u. Lauis.) n». Damit die katholischen Orte sich lllleine künftige Berathung desto besser vorsehen können, wird das Antwortschreiben des unkatholischen Standesin den Bünden abschriftlich in den Abschied genommen. >»«. Ein von dein Dvmstift Constanz an Luccrngerichtetes Schreiben, betreffend die Differenz wegen Christoph Beutinger, der deutschen Nation u>ulito>8aorae Lotus wird in den Abschied genommen.
Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangelegeuheiteu:
Deutsche gemeine Vogteien iiberh.Landgrasschast Thurgau.
Grasschast Cargans.Landvogtei Lauis.
f. Art. 66. Gotteshäuser.«I. Art. 383. Religionssachc» w.k- „ 266. Kricgssacheu.i». „ 669. Religionssachcn.I. Art. SS. Kloster,t. Art 233. Kriegswesen.
«».
Art. 157. Abzug.„ 470. Gotteshäuser, Klöster.
«>. Art. 297. Verschiedenes.
Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden.Brunnen. Deeember.
iiandesarchiv NidwalOc».
Gesandte: Uri. Heinrich Püntiner, des Raths; sJohann) Stricker, des Raths. Schwh z. Georg