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Januar 1648.
Vergleich wegen der Capuciner sich zerschlagen habe und die Gesandten vvin letzten Bcitag mit Alteratio»van einander geschieden seien, und daß auf den 16. Januar eine neue Versammlung angesetzt sei, wird fürnothwcndig erachtet, in der sieben katholischen Orte Namen an die III Bünde ein nachdrückliches Schreibe»zu erlassen des Inhalts, sie möchten darauf bedacht sein, daß der von ihnen bereits entworfene Eventucst-vergleich angenommen »verde, und daß daneben den Katholischen, geistlichen und weltlichen, die freie Neli-givnsübung unangetastet verbleibe. Sollte kein Vergleich zu Stande kommen, so möchten sie bei den der-maligen gefährlichen Zeiten keine Gewaltthätigkeitcn vornehmen, sondern die Sache den XIII Orten z»rErörterung anvertrauen. Dem Bischof von Chur und dem katholischen Stand wird noch besondersgeschrieben, falls die Unkatholischen Gewaltthätigkeitcn vornehmen sollten, möchten sie kräftig protestiere»und sich auf die unparteiische, gütliche oder rechtliche Erörterung der XIII Orte berufen, es wäre dein»daß man mit jeder Exemtion innehalten oder Alles im alten ruhigen Stand verbleiben lassen würde, bisdie Verhandlungen zwischen den beiden Kronen zu Münster in Westphalen beendigt seien, v. Stadthaupt-mann, Burgermeister und Rath zu Constanz hatten unterm 6. Januar an die XIII Orte geschrieben, wasfür Insolenzen die beiden Cvmmandanten zu Ueberlingen und in der Mainau zu Wasser und zu Land jelänger je mehr verüben. Zürich wird ersucht, im Interesse der eidgenössischen Hoheit, der Sicherheit derUnterthanen und der bisher mit Constanz gepflogenen guten Nachbarschaft im Namen der den Thurgau re-gierenden Orte ernstlich an die beiden Commandanten zu schreiben, daß sie künftig der Bodcnsceschifffahrtkein Hinderniß in den Weg legen und sich aller Excesse an und auf dem eidgenössischen Boden enthalte»möchten. Die Uebergabe des Schreibens könnte durch den Landvogt im Thurgau geschehen und von dem-selben das Nothwendige noch mündlich beigefügt werden. Davon wird der Stadt Constanz Kenntnis; gege-ben, sowie daß man den Landvvgt im Thurgau ermahnt habe, sich so nachbarlich zu verhalte;;, daß ma»von ihn; nicht sagen könne, er lasse den Angehörigen der Stadt Constanz weniger zu als der Gegenpartei«I. Da Zürich den Abschied des Herrn von Caumartin eilends ausgefertigt hat, ohne die Meinung derkatholischen Orte abzuwarten, soll von Zürich eine Copie dieses Abschieds begehrt werden. Die Obrigkeite»mögen dann darüber zu Nathe gehen, ob derselbe widerrufen werden oder auf allgemeiner Tagleistungdeßhalb eine Ahndung geschehen solle. «. Die Concepte der Schreiben an den Kaiser und den Erzherzog,betreffend die Oeffnung der Stadt Constanz, welche Zürich schon vor etlichen Wochen mitgetheilt hat, wer-den mit einer kleinen Aenderung genehmigt. Es soll nämlich am Schluß heißen: „Da solche Dispositionvon Seite Ew. Kaiserl. Majestät zu Werk nicht kommen sollte, würde uns hingegen schwer fallen, fürdie Stadt Constanz so kostbarliche Jncommoditäten neben stäter Gefahr der Invasion unserer eigenenLande zu übe», ertragen." t. Wegen etlicher bei den; Haus Oesterreich ausstehender Erbeinigungsgelderist schon früher mit den; Dvmdecan Pappus gesprochen worden. Da bisher noch keine Antwort erfolgt ist,so wird derselbe durch ein freundliches Schreiben neuerdings daran erinnert. A. (S. u. Sargans.)I». Man ist nicht abgeneigt, für die Zollikvfer von St. Gallen, welche nach Oesterreich Handel treiben, einSchreiben an den Kaiser zu bewilligen. Weil man aber darum nicht in; Rainen derjenigen, welche darumanhalten, begrüßt worden ist, so läßt man es bei den; bewende;;, was Lucern nach Zürich geschrieben hat.j. (S. u. Deutsche gem. Vogteien überh.) Ii, I. (S. u. Freie Aeinter.) Ii». Den; jungen HauptmannGiel wird bewilligt, auf den Oberst Mesner oder dessen Eigenthum, wo er sie auf eidgenössische»; Bodenbetrete, zu greifen. Man hat nämlich aus den; Bericht der Gesandten von Schwyz vernommen, daß derOberst früher ein Regiment geworben, den; Giel eine Hauptmannschaft übergebe», die Leute nachher zu