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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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September 1646.

kb. Eidgenössische Begrüßung. Man nimmt zuerst das thurganischeGeschäft vor, hört die Erinnerung^'sechs Schiedorte aus Baden sammt dem Schreiben Berns an, worin auf die Tagleistung im Juni ein^'laden worden ist, und geht alsdann einläßlich zu Nathe, wie man sich in Bezug auf das übcrschickte Prej^verhalten und was man deshalb Bern antworten wolle. Unterwalden glaubt, daß nunmehr diekannten zwei Punkte exequiert werden sollten. Die übrigen Orte erachten, daß es zu Ehren der Schiede^anständiger sein möchte, eine schriftliche Antwort zu geben und derselben das schließliche Vorhaben a»^drücklich einzuverleiben. Ein in diesen: Sinne aufgesetztes Concept wird gutgeheißen. Die Gesandtsch^Unterwaldens ob dein Wald willigt unter Vorbehalt der Ratification von Seite ihrer Obrigkeit ein u>^verspricht darüber alsbald nach ihrer Heimkunft zu berichten. In diesen: Schreiben wird erklärt, daß ^katholischen Orte dem von den Schiedvrten vorgelegten Projecte nur unter der Bedingung beitretet: kömi^daß nämlich durch das eingesetzte Wörtlein B e st a n d der Uttwilischen Urthel unserer der mitregiere»^Orten Befugsame und Herrlichkeit einmal unverletzt erhalte»: sei»: solle, und für das Andere in der befugtEinführung des katholischen Exercitii zu Luostorf der Landfrieden seinen klaren, heiter»: und undisputirlicP'Inhalt merklich erreichen möge." Die übrigen Streitpunkte erbieten sie sich mit Zürich allein zu verinittc^H». Die Katholischen ii: den Bünde»: schreiben, daß der jüngste Beitag in Chur die unverzügliche Abschafftder Capuciner und anderer fremden Geistliche»: in Bünden beschlösse»: habe; die Unkathvlischen hätte»:her auch geschrieben, um ihre Sache zuverunglimpfen." Auch der Nuntius eröffnet über diese Angelegtheit seine Gedanken. Mai: läßt die eingelangten Schreibe»: verlese»:, deßgleichcn die Berichterstatt»»^des Ammanns Zurlauben, der an der jüngsten Gesandtschaft in die Blinde theilgcnvmmen hat. Alach ^läßlicher Berathung wird beschlossen, an die Unkatholischen in de»: Bünden ein freundernstliches Ab»»^'nungsschreibcn zu erlasse»:; dieses wird auch den Katholische»: daselbst mitgethcilt sammt demjenigen, ^die Unkatholischen berichtet habe»:, und ihnen zugesprochen, ii: das schädliche Beginnen nicht einzuwilligck'sondern die Exemtion des ergangenen Beschlusses durch alle passenden Mittel zi: hindern. De»: Nun^Gavotti wird das Geschäft mit Allein, was daran hängt, nenerdings empföhle»: mit der specicllen Justustivn, er möchte sich angelegen sei»: lasse»:, seine Dienste an denjenigen hohe»: Orte»:, bei welchen bereitsguter Anfang gemacht worden sei, fortzusetzen. Freiburg und Solothurn soll mitgetheilt werden, ^obiger zwei Hauptpunkte halber verhandelt und beschlösse»: Wörde»: ist. «. Der Prälat von St. Blaß^beklagt sich über das, was die Neiffsche Schuldpartei jüngst zu Baden ohne sei»: Vorwissen ausgcw^habe, und bittet, daß mau dieselbe gegen Erstattung von zwei Zinsen zu fernerer Geduld weisenMan bestätigt die bereits erlangten Ortsstinunen und findet, daß sich die genannte Partei für dießmalden zwei Zinsen begnügen könne, und daß diese Prütension den andern Creditoreu ai: ihrer SpeciallM^thek nicht präjudieieren solle,. <S. u. Baden.) «. Der Gubernator von Mailand verdankt in ciu^Schreiben de»: mit Spanien verbündeten Orte»: das Entgegenkomme», das sie jüngst zu Baden den: Grast^Franz Casati bewiesen habe»:. Das Schreiben wird sammt dem begleitenden Vortrag des Hauptma»"'Sebastian Crivelli in den Abschied genommen und den Obrigkeiten anheimgestellt, darüber zu Nathc i''gehen, wie man sich künftig in Bezug auf den Empfang voi: Gesandten fremder verbündeter Fürstenhalten wolle. Man ist der Ansicht, daß man sich nicht an eine bestimmte Regel binden sollte, t'. Indes schlechten Tractaments und zertrennten Wesens" des in: Mailändischen dienenden Regimentes wird a»iGubernator geschrieben, es möchte»: die »nehrfachei: feierlichen Versprechungen nunmehr ausgeführt, auch ^Regiment wieder mit einen: Obersten versehe»: »verde». Der neue spanische Ambassadvr wird schriftlich ^